-cta- Geschrieben 8. Januar 2003 Teilen Geschrieben 8. Januar 2003 hallo zusammen wann endet DEFINITIV(!) die ausbildung? mit dem termin der im ausb.vertrag steht oder mit bestehen der prüfung? ist halbwegs eilig danke im vorraus, -cta- Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-cta- Geschrieben 8. Januar 2003 Autor Teilen Geschrieben 8. Januar 2003 ok...habe die suchfunktion benutzt....bitte schliessen:rolleyes: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 8. Januar 2003 Teilen Geschrieben 8. Januar 2003 http://fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=33932 bitteschööööön! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-cta- Geschrieben 8. Januar 2003 Autor Teilen Geschrieben 8. Januar 2003 hhmmm.... dazu aber noch eine frage: § 14 BBiG (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung. (3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. so..das hier kennen wir ja alle... aber was ist mit dem fall, dass das ausbildungsverhältnis im ausbildungsvertrag am 30.11.02 endet, die mündliche prüfung jedoch erst am 13.01.03 abgelegt wird???? wann endet es nun? und ganz wichtig...was ist mit der zeit dazwischen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 8. Januar 2003 Teilen Geschrieben 8. Januar 2003 ...30.11. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 8. Januar 2003 Teilen Geschrieben 8. Januar 2003 Originally posted by -cta- wann endet es nun? und ganz wichtig...was ist mit der zeit dazwischen? Hast Du meine PN nicht gelesen? Naja, BenNebbich hat recht. Tja, wenn Du die ganze Zeit über arbeiten warst dann Herzlichen Glückwunsch. Du bist ja ausgelernt und hast somit einen Arbeitsvertrag in der Tasche. Wenn auch noch nicht auf Papier, wie ich annehme. In dem Fall gilt dann 1 Monat Kündigungsfrist für Dich, falls Du Dich doch aus dem Laden verabschieden möchtest. Ich hoffe mal, das war jetzt richtig so. *Alzheimer hab* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wichtel Geschrieben 8. Januar 2003 Teilen Geschrieben 8. Januar 2003 Wenn du nach bestandener Prüfung keine fristlose kündigung bekommen hast bist du eingestellt !! *es vor kurzem so gelernt hab* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 8. Januar 2003 Teilen Geschrieben 8. Januar 2003 ...nicht ganz. ...wenn du nach bestandener prüfung nicht am weiterarbeiten gehindert wirst, gilt ein unbefristeter arbeitsvertrag als geschlossen. ...zu kündigen gibts nichts, weil ja die ausbildung per prüfung oder ende der vertragszeit endet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schmeichel Geschrieben 9. Januar 2003 Teilen Geschrieben 9. Januar 2003 Originally posted by -cta- hhmmm.... dazu aber noch eine frage: § 14 BBiG (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung. (3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. so..das hier kennen wir ja alle... aber was ist mit dem fall, dass das ausbildungsverhältnis im ausbildungsvertrag am 30.11.02 endet, die mündliche prüfung jedoch erst am 13.01.03 abgelegt wird???? wann endet es nun? hallo erst mal sie endet bei dir mit bestandener prüfung, der ausbildungsvertrag verlängert sich automatisch bis zum 30.11.03. solange bist du noch azubi. du bekommst nach der mündlichen prüfung sofort einen schriftlichen nachweis ob du bestanden bzw. nicht bestanden hast. ist das kreuz auf bestanden, endet hiermit sofort dein ausbildungsverhältnis. du must dieses schreiben deinem chef vorlegen. solltest du nicht bestehen, verlängert sich dein ausbildungsverhältnis auf deinen wunsch nochmal bis zur wiederholungsprüpfung. :mod: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-cta- Geschrieben 9. Januar 2003 Autor Teilen Geschrieben 9. Januar 2003 wo steht das?? ist das deine meinung oder fakt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 9. Januar 2003 Teilen Geschrieben 9. Januar 2003 Originally posted by schmeichel sie endet bei dir mit bestandener prüfung, der ausbildungsvertrag verlängert sich automatisch bis zum 30.11.03. solange bist du noch azubi.... Es geht in diesem Fall nicht darum, ob sich das Ausbildungsverhältnis nach nichtbestandener Prüfung verlängert, ich glaube Du hast das missverstanden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schmeichel Geschrieben 9. Januar 2003 Teilen Geschrieben 9. Januar 2003 Originally posted by bimei Es geht in diesem Fall nicht darum, ob sich das Ausbildungsverhältnis nach nichtbestandener Prüfung verlängert, ich glaube Du hast das missverstanden. ich meinte natürlich 13.01.03, dass ausbildungsverhältnis bleibt bis zum 13.01.03 normalerweise bestehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-cta- Geschrieben 9. Januar 2003 Autor Teilen Geschrieben 9. Januar 2003 normalerweise oder bestimmt, mit fakten zu beweisen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schmeichel Geschrieben 9. Januar 2003 Teilen Geschrieben 9. Januar 2003 Originally posted by -cta- normalerweise oder bestimmt, mit fakten zu beweisen? andere frage: wieso läuft dein ausbildungsvertrag nur bis 30.11.02, wann hast du denn mit der ausbildung begonnen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-cta- Geschrieben 9. Januar 2003 Autor Teilen Geschrieben 9. Januar 2003 mein ausbildungsvertrag läuft vom 01.12.2000 bis 30.11.2002 ich mache eine betriebl. umschulung...also quasi eine normale ausbildung... meine umschulung ist eine reha-massnahme des arbeitsamtes, da ich meinen alten beruf aus gesundheitl. gründen nicht mehr ausüben kann...das arbeitsamt hat die umschulungsmassnahme auf 2 jahre beschränkt, ergo habe ich nur 2 jahre ausbildung...(01.12.2000 bis 30.11.2002) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schmeichel Geschrieben 9. Januar 2003 Teilen Geschrieben 9. Januar 2003 Originally posted by -cta- mein ausbildungsvertrag läuft vom 01.12.2000 bis 30.11.2002 ich mache eine betriebl. umschulung...also quasi eine normale ausbildung... meine umschulung ist eine reha-massnahme des arbeitsamtes, da ich meinen alten beruf aus gesundheitl. gründen nicht mehr ausüben kann...das arbeitsamt hat die umschulungsmassnahme auf 2 jahre beschränkt, ergo habe ich nur 2 jahre ausbildung...(01.12.2000 bis 30.11.2002) das ist ja interessant, zufällig war ich auch umschüler zum Fi/SI, nur das ich meine umschlung bei einem bildungsunternehmen (bbz) gemacht habe. diese dauerte 22 monate, also von oktober 2000 bis august 2002. deine ausbildung hat zu spät angefangen, den umschulungen beginnen wie die ausbildungen in den betrieben im september oder anfang oktober. nachdem deine umschlung erst im dezember begann, hängst du mitten drin und deine ausbildungszeit ist abgelaufen. wie das jetzt vertraglich aussieht, ist jetzt nicht mehr so einfach. mein tipp daher, ruf bei deinem arbeitsamt an und gleichzeitig die IHK. du kannst aber auch direkt bei nächsten arbeitsgericht anrufen, die sind zur auskunft verpflichtet (kostenfrei). ich hoffe es hilft dir etwas. PS: warum begann die ausbildung erst im dezember ????????? :mod: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 9. Januar 2003 Teilen Geschrieben 9. Januar 2003 ...na,ja der kasus ist doch eigerntlich klar. ...das ausbildungsverhältnis endet mit ablauf der im vertrag genannten zeit oder mit vorzeitigem bestehen. ...andere regelungen kenne ich nicht. ...also endet -cta- ausbildungszeit am 30.11. mit ablauf des vertrages. ...würde sich die laufzeit, automatisch verlängern, hätte ja die zuständige kammer die ausbildungszeit schon bei abschluss des vertrages verlängern müssen, da ja klar ist, dass die mündliche erst im januar ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-cta- Geschrieben 9. Januar 2003 Autor Teilen Geschrieben 9. Januar 2003 und nach dem 30.11.???was ist da??? was bin ich denn jetzt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 9. Januar 2003 Teilen Geschrieben 9. Januar 2003 ...arbeitnehmer oder arbeitsloser Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BigB Geschrieben 9. Januar 2003 Teilen Geschrieben 9. Januar 2003 [X] arbeitnehmer [] arbeitsloser ... sonst dürfte die Firma aber nicht die geleistete Arbeit annehmen und vor allem nicht entlohnen. Ich gehe aber mal davon aus, dass die Firma noch Auszubildendenvergütung zahlt. Deswegen ist da wohl ein bisschen durcheinander. Aber das ist nur meine Meinung. Wie das jetzt rechtlich ist, kann ich nicht sagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-cta- Geschrieben 9. Januar 2003 Autor Teilen Geschrieben 9. Januar 2003 aha...und nu??? jetzt bin ich also kein azubi mehr...hmmm und wenn ich jetzt am montag meine mündliche nicht bestehen sollte bin ich wieder azubi oder wie? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 9. Januar 2003 Teilen Geschrieben 9. Januar 2003 Originally posted by schmeichel PS: warum begann die ausbildung erst im dezember ????????? Weil es eine betriebliche Umschulung ist, das ist durchaus normal, dass die mal zu geänderten Zeiten anfangen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BigB Geschrieben 9. Januar 2003 Teilen Geschrieben 9. Januar 2003 Originally posted by -cta- und wenn ich jetzt am montag meine mündliche nicht bestehen sollte bin ich wieder azubi oder wie? soweit ich weiß unterstützt das arbeitsamt nur genau die zwei jahre. Wenn du durchfällst müsste das nächste halbe jahr dann alleine die Firma tragen. Wie wärs, wenn du mal mit jemanden aus deinem Betrieb sprichst? Wär vielleicht das einfachste. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 9. Januar 2003 Teilen Geschrieben 9. Januar 2003 ...wenn du durchfällst, (was wir aber nicht hoffen wollen) ergeben sich drei optionen: ...(1) du wirst arbeitslos. prüfungswiederzholung aus eigener tasche zahlen, leistungsbezug: aa fragen ...(2) eine andere firma stellt dich ein; dann kannst du (auf eigene rechnung) die prüfung wiederholen. ...(3) dein umschulungsbetrieb behält dich als "vollwertigen arbeitnehmer"; dann kannst du die prüfung in einem halben jahr noch mal ablegen. ...keinesfalls verlängert sich dein umschülerstatus. ...wiederholen heisst die teile wiederholen, die du versaut hast, in deinem fall dann die mündliche, die konditionen und empfehlungen hierzun variieren von kammer zu kammer, am besten rufst im ernstfall dann mal an. ..ansonsten. prüfung bestehen - ärger vermeiden! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-cta- Geschrieben 9. Januar 2003 Autor Teilen Geschrieben 9. Januar 2003 Originally posted by BenNebbich ..ansonsten. prüfung bestehen - ärger vermeiden! dann nehme ich diese option! danke euch allen...alles geklärt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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