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ausbildungsende ...wann?


-cta-

Empfohlene Beiträge

hhmmm....

dazu aber noch eine frage:

§ 14 BBiG

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.

(2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung.

(3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

so..das hier kennen wir ja alle...

aber was ist mit dem fall, dass das ausbildungsverhältnis im ausbildungsvertrag am 30.11.02 endet, die mündliche prüfung jedoch erst am 13.01.03 abgelegt wird????

wann endet es nun?

und ganz wichtig...was ist mit der zeit dazwischen?

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Originally posted by -cta-

wann endet es nun?

und ganz wichtig...was ist mit der zeit dazwischen?

Hast Du meine PN nicht gelesen? Naja, BenNebbich hat recht. ;)

Tja, wenn Du die ganze Zeit über arbeiten warst dann Herzlichen Glückwunsch. Du bist ja ausgelernt und hast somit einen Arbeitsvertrag in der Tasche. Wenn auch noch nicht auf Papier, wie ich annehme. In dem Fall gilt dann 1 Monat Kündigungsfrist für Dich, falls Du Dich doch aus dem Laden verabschieden möchtest.

Ich hoffe mal, das war jetzt richtig so. *Alzheimer hab*

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Originally posted by -cta-

hhmmm....

dazu aber noch eine frage:

§ 14 BBiG

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.

(2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung.

(3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

so..das hier kennen wir ja alle...

aber was ist mit dem fall, dass das ausbildungsverhältnis im ausbildungsvertrag am 30.11.02 endet, die mündliche prüfung jedoch erst am 13.01.03 abgelegt wird????

wann endet es nun?

hallo erst mal

sie endet bei dir mit bestandener prüfung, der ausbildungsvertrag verlängert sich automatisch bis zum 30.11.03. solange bist du noch azubi.

du bekommst nach der mündlichen prüfung sofort einen schriftlichen nachweis ob du bestanden bzw. nicht bestanden hast.

ist das kreuz auf bestanden, endet hiermit sofort dein ausbildungsverhältnis. du must dieses schreiben deinem chef vorlegen. solltest du nicht bestehen, verlängert sich dein ausbildungsverhältnis auf deinen wunsch nochmal bis zur wiederholungsprüpfung.

:mod:

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Originally posted by schmeichel

sie endet bei dir mit bestandener prüfung, der ausbildungsvertrag verlängert sich automatisch bis zum 30.11.03. solange bist du noch azubi....

Es geht in diesem Fall nicht darum, ob sich das Ausbildungsverhältnis nach nichtbestandener Prüfung verlängert, ich glaube Du hast das missverstanden.

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mein ausbildungsvertrag läuft vom 01.12.2000 bis 30.11.2002

ich mache eine betriebl. umschulung...also quasi eine normale ausbildung...

meine umschulung ist eine reha-massnahme des arbeitsamtes, da ich meinen alten beruf aus gesundheitl. gründen nicht mehr ausüben kann...das arbeitsamt hat die umschulungsmassnahme auf 2 jahre beschränkt, ergo habe ich nur 2 jahre ausbildung...(01.12.2000 bis 30.11.2002)

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Originally posted by -cta-

mein ausbildungsvertrag läuft vom 01.12.2000 bis 30.11.2002

ich mache eine betriebl. umschulung...also quasi eine normale ausbildung...

meine umschulung ist eine reha-massnahme des arbeitsamtes, da ich meinen alten beruf aus gesundheitl. gründen nicht mehr ausüben kann...das arbeitsamt hat die umschulungsmassnahme auf 2 jahre beschränkt, ergo habe ich nur 2 jahre ausbildung...(01.12.2000 bis 30.11.2002)

das ist ja interessant,

zufällig war ich auch umschüler zum Fi/SI, nur das ich meine umschlung bei einem bildungsunternehmen (bbz) gemacht habe. diese dauerte 22 monate, also von oktober 2000 bis august 2002.

deine ausbildung hat zu spät angefangen, den umschulungen beginnen wie die ausbildungen in den betrieben im september oder anfang oktober.

nachdem deine umschlung erst im dezember begann, hängst du mitten drin und deine ausbildungszeit ist abgelaufen.

wie das jetzt vertraglich aussieht, ist jetzt nicht mehr so einfach. mein tipp daher, ruf bei deinem arbeitsamt an und gleichzeitig die IHK.

du kannst aber auch direkt bei nächsten arbeitsgericht anrufen, die sind zur auskunft verpflichtet (kostenfrei).

ich hoffe es hilft dir etwas.

PS: warum begann die ausbildung erst im dezember ?????????

:mod:

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...na,ja der kasus ist doch eigerntlich klar.

...das ausbildungsverhältnis endet mit ablauf der im vertrag genannten zeit oder mit vorzeitigem bestehen.

...andere regelungen kenne ich nicht.

...also endet -cta- ausbildungszeit am 30.11. mit ablauf des vertrages.

...würde sich die laufzeit, automatisch verlängern, hätte ja die zuständige kammer die ausbildungszeit schon bei abschluss des vertrages verlängern müssen, da ja klar ist, dass die mündliche erst im januar ist.

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[X] arbeitnehmer

[] arbeitsloser

... sonst dürfte die Firma aber nicht die geleistete Arbeit annehmen und vor allem nicht entlohnen. Ich gehe aber mal davon aus, dass die Firma noch Auszubildendenvergütung zahlt. Deswegen ist da wohl ein bisschen durcheinander.

Aber das ist nur meine Meinung. Wie das jetzt rechtlich ist, kann ich nicht sagen.

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Originally posted by -cta-

und wenn ich jetzt am montag meine mündliche nicht bestehen sollte bin ich wieder azubi oder wie?

soweit ich weiß unterstützt das arbeitsamt nur genau die zwei jahre. Wenn du durchfällst müsste das nächste halbe jahr dann alleine die Firma tragen.

Wie wärs, wenn du mal mit jemanden aus deinem Betrieb sprichst? Wär vielleicht das einfachste.

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...wenn du durchfällst, (was wir aber nicht hoffen wollen) ergeben sich drei optionen:

...(1) du wirst arbeitslos. prüfungswiederzholung aus eigener tasche zahlen, leistungsbezug: aa fragen

...(2) eine andere firma stellt dich ein; dann kannst du (auf eigene rechnung) die prüfung wiederholen.

...(3) dein umschulungsbetrieb behält dich als "vollwertigen arbeitnehmer"; dann kannst du die prüfung in einem halben jahr noch mal ablegen.

...keinesfalls verlängert sich dein umschülerstatus.

...wiederholen heisst die teile wiederholen, die du versaut hast, in deinem fall dann die mündliche, die konditionen und empfehlungen hierzun variieren von kammer zu kammer, am besten rufst im ernstfall dann mal an.

..ansonsten. prüfung bestehen - ärger vermeiden!

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