Antibiotik Geschrieben 11. Januar 2003 Teilen Geschrieben 11. Januar 2003 hallo zusammen, wenn ich vom ausbilder einen vgn-ausweis bekomm (ich kann damit mit öffentlich mitteln fahren) kann ich dann meine spritkosten (von wohnung zur arbeit/bs) bei den werbungskosten angeben?? Ciao Antibiotik Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 11. Januar 2003 Teilen Geschrieben 11. Januar 2003 Servus, wenn Du die Fahrtkosten Wohnort <-> Arbeitsplatz vom Ausbildungsbetrieb erstattet bekommst, kannst Du IMHO das nicht absetzen. Dann würdest Du ja "Gewinn" machen, da das Finanzamt und dein Arbeitgeber zahlen würden. Ich bin aber kein Steuerberater. Ich vermute, du kannst, wenn Du das Firmenabo vom VGN hast, deinen Anteil absetzen, den der Firma aber nicht. Achja, kommst Du über die Freibeträge? Doham Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Antibiotik Geschrieben 11. Januar 2003 Autor Teilen Geschrieben 11. Januar 2003 des weiß ich noch net (kommt drauf an was ich alles absetzen kann). ein pc muss ich drei jahre lang angabsetzen, oder? Ciao Antibiotik Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 11. Januar 2003 Teilen Geschrieben 11. Januar 2003 Originally posted by Antibiotik ein pc muss ich drei jahre lang angabsetzen, oder? Ja, bzw. 4 Jahre, wenn Du in der zweiten Jahreshälfte gekauft hast. Zu Deinen Fahrtkosten. Wäre natürlich Betrug, es sei denn, Du nutzt den Ausweis für öffentliche Verkehrsmittel dafür, um zu Kunden zu kommen und nicht für den Arbeitsweg.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 11. Januar 2003 Teilen Geschrieben 11. Januar 2003 ...wenn du ´den wer der fahrkarte als einkommen ansetzt kannst du die fahrtkilometer als werbungskosten ansetzen. ...ob es sich lohnt musst du selbst rechnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 11. Januar 2003 Teilen Geschrieben 11. Januar 2003 Originally posted by BenNebbich ...wenn du ´den wer der fahrkarte als einkommen ansetzt kannst du die fahrtkilometer als werbungskosten ansetzen. Kannst Du das noch mal genauer erklären. Irgendwie verschließt sich mir der Sinn deiner Aussage. (nicht böse gemeint, aber ich versteh die Aussage einfach nicht). Mal so an die Allgemeinheit: Bitte auf Rechtschreibung / Grammatik achten. Vielleicht auch auf Groß- / Kleinschreibung der Übersichtlichkeit halber. just my 0.02 ? Doham Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 11. Januar 2003 Teilen Geschrieben 11. Januar 2003 Ich denke, der Ben hat nur ein 't' vergessen. Er meinte, wenn der Threadersteller den Wert als Einnahme verbucht, kann er die Fahrtkosten über Kilometer abrechnen. Ich denke nicht, dass das geht, denn der Fahrtweg würde dann ja zweimal abgerechnet werden. Einmal über den Arbeitgeber als Ausgabe, und einmal beim Arbeitnehmer als Ausgabe. Er könnte aber den Wert seines Abos zu seinem Lohn dazubekommen, dann hat er geldmässig das selbe, und kann seine Fahrtkosten mit absetzen. Das muss halt der Arbeitgeber mitmachen. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Antibiotik Geschrieben 12. Januar 2003 Autor Teilen Geschrieben 12. Januar 2003 ich hab die fahrkarte vom arbeitgeber bekommen, es wird allerding auf jeder monatsabbrechung zum bruttogehalt dazugezählt und dann wieder abgezogen!! z.B. bruttogehalt 500€ + 60€ Fahrkarte = auf die hand 450€ + 50€ sozialversicherungen + Fahrkarte. Mein Arbeitsweg beträgt 65km hin und 65km zurück. somit kann ich dann täglich 130km verrechnen, oder?? Ciao Antibiotik Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 12. Januar 2003 Teilen Geschrieben 12. Januar 2003 ...verzeihung. ...ich hab den wert der fahrkarte gemeint. ...da bin ich mir sicher. damit ist auch das finanzamt einverstanden. für den steuerzahler kann (muss nicht) das wirtschaftlich sein, wenn die steuerersparnis via entfernungspauschale die steuer auf den wert der fahrkarte übersteigt. ...@ doham: bitte pm lesen und weitere öffentliche body-checks unterlassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 12. Januar 2003 Teilen Geschrieben 12. Januar 2003 Hallo Antibiotik, wenn Du Deinen Arbeitsweg über die Kilometer verrechnen willst, dann aber nur die einfache Strecke, also bei Dir 65 km. Der Weg zur Berufsschule oder andere Dienstreisen werden komplett gerechnet, also Hin- und Rückweg. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 12. Januar 2003 Teilen Geschrieben 12. Januar 2003 Originally posted by BenNebbich ...@ doham: bitte pm lesen und weitere öffentliche body-checks unterlassen. Auf Deine PM hab ich schon geantwortet. Du hast Recht - nächstes Mal schicke ich eine PM. Ich wollte Dich auch in keinster Weise provozieren oder verärgern, ich konnte aber die Aussage deiner Antwort nicht ganz verstehen. :hodata Doham Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Antibiotik Geschrieben 12. Januar 2003 Autor Teilen Geschrieben 12. Januar 2003 mein weg zur bs beträgt 85km hin 85km zurück!! Ciao Antibiotik Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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