Antibiotik Geschrieben 14. Januar 2003 Geschrieben 14. Januar 2003 hallo zusammen, aus unserer it-abteilung wird ne neue it-firma gegründet!! weiß jemand wie das mit meinem ausbildungvertrag dann ist (muss er auf die neue firma umgeschrieben werden??)? Gibt es noch irgendwelche Sachen die man da beachten muss?? Ciao Antibiotik
bigredeyes Geschrieben 14. Januar 2003 Geschrieben 14. Januar 2003 frag doch leute die ahnung haben. ruf einfach deine ihk an. bigredeyes p.s. das soll nicht heißen, das die leute hier keine ahnung haben. aber es kommt besser wenn man sich im zweifelsfall auf das beruft, was die ihk gesagt hat und nicht "auf irgendeinem board" stand.
Beagol Geschrieben 14. Januar 2003 Geschrieben 14. Januar 2003 Prinzipell sollte sich da Deine Firma drum kümmern und nicht Du. Dein Ausbilder bzw. Personalleiter muss das in die Wege leiten. Natürlich mußt Du bei der neuen Firma gemeldet sein, wenn Du da arbeitest. Es kann aber auch anders laufen. Vieleicht bleibst Du ja als Azubi bei der alten Firma und bekommst von denen die Bezüge usw. Du wirst nur "ausgeliehen" an die neue Firma. Bleibt eure Abteilung denn in ihren Räumen, oder zieht sie kompl. aus? Wenn die Umfimierung nur rein auf dem Papier ist, sollte ein Wechsel eigentlich nicht nötig sein. Gruss Dietmar
Antibiotik Geschrieben 14. Januar 2003 Autor Geschrieben 14. Januar 2003 die räume bleiben schon die selben. Ciao Antibiotik
Beagol Geschrieben 14. Januar 2003 Geschrieben 14. Januar 2003 Dann würde ich einfach mal Deinen Personalleiter fragen, wie das so ausieht. Von meiner Betrachtungsseite sieht das einfacher aus, wenn Du bei der Mutterfirma bleibst. Aber: IMHO Gruss Dietmar
BenNebbich Geschrieben 14. Januar 2003 Geschrieben 14. Januar 2003 ...wie bereits erwähnt sollte sich die personalabteilung drum kümmern. ...es stellt aber kein problem dar, die verträge umzuschreiben. wir haben auch gerade unseren betrieb in einen produktionsbetrieb und eine xy service gmbh aufgespalten und der wechsel aller verwaltungs und it-azubis von der "alten" firma zur service gmbh war kein problem.
bimei Geschrieben 14. Januar 2003 Geschrieben 14. Januar 2003 Ist es klassisches Outsourcing oder eine Betriebsaufspaltung, die unter § 613 a BGB fällt? Wo bist Du jetzt angestellt? Ist das eine komplette Kostenstelle, die sich ausgliedert/ausgegliedert wird? Usw. Die Gründungsfrage ist wichtig, das sind verschiedene gesetzliche Grundlagen. Hinten runterfallen wirst Du bei keiner, nur eine Wahlmöglichkeit gibt es nicht immer....
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