PD666 Geschrieben 16. Januar 2003 Teilen Geschrieben 16. Januar 2003 Moin, kurze Frage: Bin mit der Ausbildung fertig, wurde nicht gekündigt. Wie ist das jetzt, besteht automatisch ein fester Arbeitsvertrag, wenn ich mich die Firma nach der Prüfung nicht kündigt, ich keinen neuen Vertrag unterschrieben habe aber trotzdem weiter arbeite? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Netzer82 Geschrieben 16. Januar 2003 Teilen Geschrieben 16. Januar 2003 Soweit ich weiß muß dich die Firma jetzt noch 3 Monate weiterbeschäftigen. Um dich nach der Ausbildung nicht weiter beschäftigen zu müssen, hättest du bis drei Monate vor Ausbildungsende gekündigt werden müssen. Was jetzt nach den drei Monaten ist, kann ich dir nicht sagen, ich würde aber mit meinem Chef über die Situation (Vertragsdauer, Gehalt) so schnell wie möglich ein Gespräch führen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reinhold Geschrieben 16. Januar 2003 Teilen Geschrieben 16. Januar 2003 Das Ausbildungsverhältnis endet regulär mit dem Tag der Abschlußprüfung. Bei nicht bestandener Prüfung muss der Azubi einen Antrag auf Verlängerung bis zur nächsten Prüfung stellen, dem 2x entsprochen werden muss. Lässt der Arbeitgeber nach bestandener Prüfung den Azubi weiter für sich arbeiten, hat er meiner Meinung nach ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geschlossen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Honkytonk Geschrieben 16. Januar 2003 Teilen Geschrieben 16. Januar 2003 Soweit ich weiß, steht in dem Standard-Ausbildungsvertrag was von "mit Bestehen der Prüfung erlischt der Ausbildungsvertrag". Das wiederum würde auch einer anschließenden Beschäftigung die rechtliche Grundlage entziehen. Von daher glaube ich an keinen Ausbildungsvertrag, detr automatisch in eine Beschäftigung endet, sofern nicht ausdrücklich im Ausbildungsvertrag genannt. Dir müssen ja auch schließlich die Konditionen offengelegt werden. Meinesachtens gibt es aber eine Klausel, daß dir der Ausbildungsbetrieb spätestens zu einem Termin vor der Abschlussprüfung mitteilen muss, ob wie es mit einer Übernahme ausschaut. (Nagelt mich jetzt nicht drauf fest, aber ich glaube 3 Monate vorher) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reinhold Geschrieben 16. Januar 2003 Teilen Geschrieben 16. Januar 2003 <zitat> Soweit ich weiß, steht in dem Standard-Ausbildungsvertrag was von "mit Bestehen der Prüfung erlischt der Ausbildungsvertrag". </zitat> Stimmt. Infolge dessen hat der Ausbildungsbetrieb ab diesem Moment Beschäftigungsverbot und deshalb bekommt der Azubi vom Prüfungsausschuß ja auch ein vorläufiges Ergebnis (Bestanden ja/nein) Wird der Azubi stillschweigend (oder aus Nachlässigkeit) weiter beschäftigt, hat der Arbeitgeber alleine dadurch, dass er ihn hat arbeiten lassen, einen Arbeitsvertrag begründet (konkludentes handeln). Daran ändert sich grundsätzlich auch nichts, nur weil bestimmte Vetragsdetails noch nicht ausgehandet wurden. Ich würde mich nur ungern in Regress nehmen lassen, bin mir sda aber doch sehr sicher. Im Zweifelsfall beantowrtet solche Fragen de IHK. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 16. Januar 2003 Teilen Geschrieben 16. Januar 2003 Okay, erstmal das Gesetz: § 14 BBiG Beendigung (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung. (3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsaus-bildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. § 17 BBiG Weiterarbeit Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Natürlich endet der Ausbildungsvertrag mit der Abschlussprüfung oder dem Vertragsende. Das schliesst aber eine Weiterbeschäftigung nicht aus. Ganz deutlich: Wenn keiner gesagt hat "komm morgen nicht wieder" und man beschäftigt wurde, ist das rechtlich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PD666 Geschrieben 17. Januar 2003 Autor Teilen Geschrieben 17. Januar 2003 Und wie ist das, wenn man schon vorher (2-3 Tage) kurz mit seinem Chef gesprochen hat, und er einem einen befristeten Vertrag angeboten hat, der aber noch nicht schriftlich vorliegt und auch noch nicht unterschrieben ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reinhold Geschrieben 17. Januar 2003 Teilen Geschrieben 17. Januar 2003 Originally posted by PD666 Und wie ist das, wenn man schon vorher (2-3 Tage) kurz mit seinem Chef gesprochen hat, und er einem einen befristeten Vertrag angeboten hat, der aber noch nicht schriftlich vorliegt und auch noch nicht unterschrieben ist? Dann ist der Vertrag wohl befristet, da mündlich abgeschlossene Verträge grundsätzlich gültig sind (Formfreiheit!). Eine andere Sache ist dann natürlich die Beweislast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cj Geschrieben 17. Januar 2003 Teilen Geschrieben 17. Januar 2003 Hi zusammen, zu dem Thema hab ich auch mal eine Frage. Ich habe letzten Sommer schon den mündlichen Teil zur FISI AP bestanden. Leider musste ich GH1 wiederholen. Nun habe ich am 26 November gh1 wiederholt. Mitte Dezember habe ich dann das Ergebnis bekommen und bestanden. Nun meine Frage: War das Ausbildungsverhältnis dann schon Mitte Dezember zuende, oder ist es erst zuende wenn der Prüfungsauschuß das Ergebnis bestätigt hat ? Danke cj Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reinhold Geschrieben 17. Januar 2003 Teilen Geschrieben 17. Januar 2003 Originally posted by cj War das Ausbildungsverhältnis dann schon Mitte Dezember zuende Ja. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cj Geschrieben 17. Januar 2003 Teilen Geschrieben 17. Januar 2003 Das Ergebnis im Dezember war aber das "vorläufiges Endergebnis". Trotzdem Ausbildungsende ? Wenn ja müsste ich mich ja schon in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden, da ich ja schon seit 4 Wochen in der Firma weiter gearbeitet habe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reinhold Geschrieben 17. Januar 2003 Teilen Geschrieben 17. Januar 2003 Originally posted by cj Das Ergebnis im Dezember war aber das "vorläufiges Endergebnis". Trotzdem Ausbildungsende ? Wenn ja müsste ich mich ja schon in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden, da ich ja schon seit 4 Wochen in der Firma weiter gearbeitet habe. Ich denke schon, dass das so ist. Genaue Auskünfte bekommst du bei der zuständigen Stelle (IHK). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 18. Januar 2003 Teilen Geschrieben 18. Januar 2003 Originally posted by cj Das Ergebnis im Dezember war aber das "vorläufiges Endergebnis". So heisst es immer, da es eine Widerspruchs-/Einspruchsfrist gibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.