RedSun4 Geschrieben 17. Januar 2003 Teilen Geschrieben 17. Januar 2003 Hallo, ich habe am Dienstag meinen termin zur Präsentation und zum fachgespräch. leider leide ich seid 2 tagen unter einer Stimmbandentzündung und habe diese auch vermutlich am Dienstag nicht wieder. Weiss jemand wie das aussieht im Krankheitsfall???? Wäre nett, wenn mir jemand darüber Auskunft geben könnte...... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BigB Geschrieben 18. Januar 2003 Teilen Geschrieben 18. Januar 2003 Ich meine mal gehört zu haben, dass man den Termin verschieben kann. Nachteil dabei wäre aber, dass der nächste Termin weit in der Zukunft liegen würde. An deiner Stelle würde ich mal am Montag bei deiner zuständigen IHK anrufen. Was anderes bleibt glaub ich sowieso nicht übrig, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 18. Januar 2003 Teilen Geschrieben 18. Januar 2003 Wenn es irgendwie geht, würde ich den Termin nicht sausen lassen. Es könnte sonst schlecht aussehen, in diesem halben Jahr mit einem neuen Termin. PS : Auch die Prüfer sind Menschen, und werden so ein Handycap nicht negativ bewerten. Ansonsten wie schon beschrieben, bei der IHK anrufen und Details klären. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Naberius Geschrieben 20. Januar 2003 Teilen Geschrieben 20. Januar 2003 Den Termin kannst du ohne Probleme mit einem Attest verschieben. §19 MPO Abs. 2 Tritt der Prüfungsbewerber nach Beginnn der Prüfung zurück, so können bereits erbrachte, in sich abgeschlossene Prüfungsleistungen nur anerkannt werden, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt (z.B. im Krankheitsfalle durch Vorlage eines ärztlichen Attestes). Nur wie bereits gesagt, im schlimmsten Falle verschiebt sich dein Abschluss um mehrere Wochen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
begbie Geschrieben 20. Januar 2003 Teilen Geschrieben 20. Januar 2003 also sollte es so sein wie beschrieben KANN er ja nicht anrufen. sollte es nicht so sein, SOLLTE er nicht anrufen spaß beiseite. das geht wirklich ohne probs begbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 20. Januar 2003 Teilen Geschrieben 20. Januar 2003 ...ruf rechtzeitig bei deiner ihk an und bemüh dich um einen ersatztermin. ...ich weiss aber leider nicht genau ob sie verpflichtet sind, dir einen neuen termin einzuräumen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 20. Januar 2003 Teilen Geschrieben 20. Januar 2003 Wer wegen Krankheit einen Pruefungstermin nicht wahrnehmen kann, bekommt einen neuen, ohne dass die Pruefungsleistung als nicht erbracht gewertet wird. In der Regel liegt dieser Termin im folgenden Pruefungsdurchgang, also ein halbes Jahr spaeter. Das ist auch ganz gut so wegen der "gesundheitssteigernden" Wirkung. Einen anderen Termin in der Zwischenzeit oder im gegenwaertigen Pruefungszeitraum zu bekommen, waere ein wohlwollendes Entgegenkommen des PAs und der IHK; verpflichtet sind sie zu solch einen organisatorischen Aufwand nicht. Ich wuerde mich dazu als Pruefer nicht bereiterklaeren. (Wegen der "krankheitssteigernden" Wirkung; es gibt zu viele Aerzte, die Gefaelligkeitsatteste ausstellen!) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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