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Mindestausbildungsvergütung


Likstyle

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Hallo zusammen.

Ich habe eine Frage zur Mindestvergütung für Auszubildende im Bereich Systemintegration und Anwendungsentwicklung.

Ich habe hier im Forum schon geblättert und die tollsten Zahlen gefunden -

nur leider decken sich die Zahlen weder untereinander, noch erreiche ich mit meiner Vergütung auch nur annähernd diese Zahlen.

:confused:

Meine Frage:

Wo liegt die Mindestgrenze und wo kann man sowas schriftlich festgelegtes finden?

Danke.

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Hi,

da ich im öffentlichen Dienst ausgebildet werde, kann ich dir mal

die Vergütungen, die im Manteltarifvertrag festgelegt werden,

sagen:

ab 01.01.2003:

  • 1. Lehrjahr: 605,18 EUR
    2. Lehrjahr: 653,02 EUR
    3. Lehrjahr: 696,92 EUR

Diese Werte sind allgemein bekannt und werden z.B. in einem

kleinen Heftchen der Gewerkschaft ver.di veröffentlicht.

Wenn du bei einer privaten Firma angestellt bist, so sind natürlich

an andere Verträge gebunden und können daher dein Gehalt,

deinen Urlaub, alles so regeln wie es mit ihren Vorschriften

hinkommt.

Ich hab da auch gerad festgestellt, dass ich ca. 15 EUR zu wenig

bekomme, aber das wird daran liegen, dass ich 2001 angefangen hab.

mfG JoJa

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Also nur bei Gültigkeit des (entsprechenden) Tarifvertrages für das entsprechende Unternehmen.

Individuelle (bessere) Vereinbarungen gehen darüber hinaus.

Bei Unternehmen, wo nicht der Tarifvertrag greift, vorwiegend kleinere Unterehmen, die nicht dem entsprechenden Arbeitgeberverband angehören, mag das eine Orientierung (für die entsprechende Branche) sein, muß aber nicht gültig sein.

Es gilt dann das, was auf dem Ausbildungsvertrag von beiden Seiten unterschrieben wurde. (Also schlimmsten Fall 0 €).

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@Sandrin

Ich hab ja aber auch von denen des öffentlichen Dienstes gesprochen

und in unserer ver.di Brochure und auf unseren Gehaltsabrechnungen

stehen nun mal mindestens die oben genannten Beträge.

Ansonsten habt ihr schon recht, wenn der Arbeitgeber nicht an einen

Vertrag gebunden ist...hier steht´s...

mfG JoJa

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Im Öffentlichen Dienst ist das ein wenig anders. Dort gelten die aktuell tariflich festgelegten Ausbildungsvergütungen. Im Ausbildungsvertrag hat man meist die zu der Zeit aktuellen Beträge stehen, die Ausbildungsvergütung passt sich aber mit den Jahren immer den aktuellen Tarifverträgen an.

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Um noch einmal auf den anfänglichen Post zurück zu kommen:

Ich habe jetzt sehr erschreckende Zahlen gefunden und muß sagen:

Alle kriegen mehr als wir (meine Kollegen und ich).

Nur um mal mit den Zahlen von Euch zu rechnen verdiene ich knapp die HÄLFTE des Durchschnitts der aufgeführten Beträge...

Was sagt uns das?

Ich glaube ich bin im falschen Job.

:(

Danke übrigens für die vielen Posts...

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Originally posted by Likstyle

Ich habe jetzt sehr erschreckende Zahlen gefunden und muß sagen:

Alle kriegen mehr als wir (meine Kollegen und ich).

Nur um mal mit den Zahlen von Euch zu rechnen verdiene ich knapp die HÄLFTE des Durchschnitts der aufgeführten Beträge...

Was sagt uns das?

Ich glaube ich bin im falschen Job.

:(

Danke übrigens für die vielen Posts...

Ich glaub nicht das du im falschen Job bist, sondern einfach nur falsch verhandelt :) oder vorher nicht nachgeschaut hast, was tariflich ist... du kannst dich aber auch bei deiner zuständigen IHK erkundigen oder beschweren...

MFG JP

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Originally posted by JP001

Ich glaub nicht das du im falschen Job bist, sondern einfach nur falsch verhandelt :) oder vorher nicht nachgeschaut hast, was tariflich ist... du kannst dich aber auch bei deiner zuständigen IHK erkundigen oder beschweren...

MFG JP

Über die Ausbildungsvergütung wird aber meist gar nicht verhandelt.

Kann sein, dass bei kleinen Firmen verhandelt wird - bei größeren ist dies aber nicht der Fall (da gibt's eine Standard-Ausbildungsvergütung, und alle bekommen das gleiche; Verhandlungen erst beim "richtigen" Gehalt:))

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Verhandeln ist da, glaube ich, nicht möglich.

Wir sitzen hier in einer kleinen Firma und alle AZUBIs bekommen das Selbe.

(Und das ist nicht viel)

Und informieren hin oder her:

wenn man keine Chance hat und der Chef sagt "so siehts aus " - der kennt sich aus und sitzt am längeren Hebel...

Tja, ich hätte auch lieber meinen "alten" Lohn behalten, aber man kann nicht immer Student bleiben.:rolleyes:

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Originally posted by Likstyle

Ich habe eine Frage zur Mindestvergütung für Auszubildende im Bereich Systemintegration und Anwendungsentwicklung.

....

Meine Frage:

Wo liegt die Mindestgrenze und wo kann man sowas schriftlich festgelegtes finden?

Grundsätzlich gilt ein Tarifvertrag, der von nicht tarifgebundenen Arbeitgebern um max. 20% unterschritten werden darf. Wenn deine Vergütung, die ja im Ausbildungsvertrag eingetragen sein muss, zu niedrig ist, hätte das eigentlich die IHK bemerken müssen. Ruf die doch mal an und erkundige dich.

Weit unter Tarif liegt lediglich die Ausbildungsvergütung bei außerbetrieblichen Ausbildungen, also bei Bildungsträgern o.ä.

Reinhold

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Originally posted by Reinhold

Grundsätzlich gilt ein Tarifvertrag, der von nicht tarifgebundenen Arbeitgebern um max. 20% unterschritten werden darf.

Wenn der Betrieb an keinen Tarifvertrag gebunden ist dann gibt es da auch keine Grenze. Es gibt Richtwerte der IHK, aber der Betrieb kann das selber entscheiden. Und im Grunde kann man sagen - man hat es unterschrieben. Klar, wenn es einen Tarifvertrag gibt, dann hat man Glück. Aber gerade in unserem Bereich gibt es auch viele Betriebe die nicht an irgendeinen gebunde sind -> ES GIBT IN DIESEN BETRIEBEN KEINE MINDESTAUSBILDUNGSVERGÜTUNG!!!!!!!

Bine

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Originally posted by Woodstock

Es gibt Richtwerte der IHK, aber der Betrieb kann das selber entscheiden. Und im Grunde kann man sagen - man hat es unterschrieben. Klar, wenn es einen Tarifvertrag gibt, dann hat man Glück. Aber gerade in unserem Bereich gibt es auch viele Betriebe die nicht an irgendeinen gebunde sind -> ES GIBT IN DIESEN BETRIEBEN KEINE MINDESTAUSBILDUNGSVERGÜTUNG!!!!!!!

Die Richtwerte orientieren sich an einem angenommenen Tarifvertrag und dürfen maximal um 20% unterschritten werden. Normalerweise ist es Aufgabe der IHK, vor der Eintragung in as Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse, die Inhalte zu kontrollieren.

Es ist definitiv nicht erlaubt, einen Azubi mit 50 Euro im Monat einzustellen.

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Originally posted by Reinhold

Die Richtwerte orientieren sich an einem angenommenen Tarifvertrag und dürfen maximal um 20% unterschritten werden. Normalerweise ist es Aufgabe der IHK, vor der Eintragung in as Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse, die Inhalte zu kontrollieren.

Sorry, aber da muss ich Dir widersprechen. Erstmal, welcher Trarifvertrag ist das der nicht um mehr als 20% unterschritten werden darf? Und ich habe einige Telefonate mit der IHK geführt, weil ich deutlich weniger verdiene als meine Mitschüler (höchster Verdienst in meiner Klasse 800 Euro brutto im 1. Lehrjahr (im zweiten weiß ich leider net - hab ich net mehr nach gefragt), Durchschnittsverdienst: 600 - 700 Euro brutto im ersten Lehrjahr, mein Verdienst 400 Euro brutto im ersten Lehrjahr). Mag sein das es eine Mindestgrenze gibt - 50 Euro ist wirklich wenig - aber die netten Mitarbeiter meiner zuständigen IHK haben mir erklärt das es sich bei den Angaben um Richtwerte handel, und nur im wirklich extremfall dort eingegriffen wird (und 50 Euro sind sicher ein solcher Extremfall). Aber es gibt keine wirklich festgelegte Mindestvergütung.

Bine

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Originally posted by Woodstock

Sorry, aber da muss ich Dir widersprechen. Erstmal, welcher Trarifvertrag ist das der nicht um mehr als 20% unterschritten werden darf? Und ich habe einige Telefonate mit der IHK geführt, weil ich deutlich weniger verdiene als meine Mitschüler (höchster Verdienst in meiner Klasse 800 Euro brutto im 1. Lehrjahr (im zweiten weiß ich leider net - hab ich net mehr nach gefragt), Durchschnittsverdienst: 600 - 700 Euro brutto im ersten Lehrjahr, mein Verdienst 400 Euro brutto im ersten Lehrjahr). Mag sein das es eine Mindestgrenze gibt - 50 Euro ist wirklich wenig - aber die netten Mitarbeiter meiner zuständigen IHK haben mir erklärt das es sich bei den Angaben um Richtwerte handel, und nur im wirklich extremfall dort eingegriffen wird (und 50 Euro sind sicher ein solcher Extremfall). Aber es gibt keine wirklich festgelegte Mindestvergütung.

Bine

Also, hier nochmal amtlich:

Laut Aussage des Ausbildungsberaters für Fachinformatiker (SI/AE) der IHK von eben gerade gibt es eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft über die durchschnittliche Ausbildungsvergütung, die abhängig vom Standort der Unternehmens in Ost und West gegliedert ist.

Mit Mitteilung vom 13.1.2003 hat das BIBB die neuen Durchschnittsvergütungen wie folgt angegeben:

1. Lehrjahr: West 530 Euro, Ost 446 Euro

2. Lehrjahr: West 593 Euro, Ost 511 Euro

3. Lehrjahr: West 666 Euro, Ost 577 Euro

Wenn ein Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden ist, der die Ausbildungsvergütung festlegt, dann gilt der Tarifvertrag. Wenn das Unternehmen nicht an einen Tarifvertrag gebunden ist, gilt die obige Tabelle, wobei der Durchschnittswert um 20% unterschritten werden darf. Die IHK überprüft diese Werte und muss bei Unterschreitung die Registrierung des Ausbildungsverhältnisses zurück weisen.

Ausgenommen sind, wie erwähnt, überbetriebliche Ausbildungen.

Diese Regelungen gelten bundesweit und sind verbindlich.

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Mein Ausbildungsvertrag ist nicht zurückgewiesen worden von der IHK - obwohl meine Ausbildungsvergütung unter 80% der aufgeführten Werte liegen.

Und ich kenne auch noch andere bei denen das genau so ist! Und mir hat man damals auch gesagt die Vergütung sollte nicht weniger als 80% der Vergütung eines Industriekaufmannes betragen. Aber eine wirklich festgelegte Regelung gibt es nicht - und ich sollte einfach eine höflich darum bitte doch etwas mehr Geld zu bekommen. Ich hätte das Geld wirklich brauchen können da ich eine eigene Wohnung habe und alles alleine zahlen muss. Aber ich hab nicht mehr bekommen - und die IHK war zwar immer freundlich am Telefon und in Mails - aber mehr Geld hab ich dennoch nicht bekommen.

Bine

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