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Geschrieben

hab schon gesucht, aber nicht wirklich was dazu gefunden:

im notenrechner sind präsi und fachgespräch zusammengefasst. heißt das nun, dass ich im fachgespräch z.b. 20 % also ne 6 haben kann und in der präsi 80% und alles gut wird? oder bin ich wegen der 6 im fachgespräch durchgefallen?

und auch zu der aussage über das "was im fachgespräch gefragt wird" habe ich nur unterschiedliche meinungen/erfahrungen gelesen. ich hab einige leute bei uns in der firma gefragt und die hatten in ihrem fachgespräch nur fragen zum projekt.

---- werden nun also nur projektspezifische fragen gestellt (also natürlich auch sachen zu datenbanken wenn ich welche verwendet habe) oder is das egal, kann also auch z.b. eine frage über pflichtenhefte drankommen obwohl ich dazu gar nix hatte-------

sorry wenn die frage(n) schon mal an anderer stelle beantwortet wurden

begbie

Geschrieben

Ahoi.

Also du darfst auf keinen Fall unter 30 % in der Präsi oder dem Fachgespräch haben. Dann kannst du in dem anderen Teil noch so viele Punkte haben wie du willst, du bist durchgefallen. Also auf keinen Fall eine sechs in einem der beiden Teile.

Zu den Fragen im Fachgespräch. Bei mir war es so, dass ich ein Projekt mit PHP und MySQL hatte. Dann kamen natürlich Fragen zu DBs und auch Datensicherung. Normalerweise wird bei uns aber noch mit Cobol programmiert, dass wussten die Prüfer und so durfte ich auch noch Fragen dazu beantworten. Also kann eigentlich alles dran kommen. Aber die fragen relativ leichte Sachen...

Geschrieben

Bei mir drehte sich der Hauptteil der Fragen direkt um das Projekt.

Als allerdings einer der Prüfer (ich vermute es war ein BS-Lehrer), der meine Dokumentation nicht gelesen hatte, etwas von "Datenbank" gehört hatte, kam er dann zu relationalen Datenbanken und von da aus zu SQL.

Es kann also schnell auch mal etwas vom Projekt wegführen. ;)

Geschrieben

Hallo,

bei uns war das so, das sowohl Fragen zum Projekt als auch allgemeine Fragen gestellt wurden. Die allgemeinen Fragen bezogen sich auf Themen in unserer Ausbildung. In meiner Ausbildung hatte ich z.B. mit SAP zu tun. Und im Fachgespräch wurden dann eben tiefergehende Fragen in diesem Bereich gestellt.

Grüsse

Schaf

Geschrieben

gut danke das hört sich ja schonmal gut an.

nach dem post von peacemaker is mir noch was eingefallen:

sitzt im prüfungsauschuß immer ein BS-lehrer? und wenn ja immer einer den man auch hatte?

Geschrieben

Hallo,

also wir, damit meine ich meine Mitschüler und mich, wir hatten einen Lehrer den wir auch im Unterricht hatten. Das fand ich auch nicht schlecht, wenigstens ein bekanntes Gesicht.

Grüsse

Schaf

Geschrieben

das is interessant. bin eigendlich immer davon ausgegangen das gehe nicht.

vor allem frag ich mich, warum die da einen unterschied zu der schriftlichen prüfung machen. die dürfen auch nicht von eigenen lehrern korrigiert werden .. oder irr ich mich da ebenfalls?

Geschrieben
vor allem frag ich mich, warum die da einen unterschied zu der schriftlichen prüfung machen. die dürfen auch nicht von eigenen lehrern korrigiert werden .. oder irr ich mich da ebenfalls?

Genau in die Richtung ging mein Gedankengang auch (Befangenheit).

Geschrieben

Bei uns sind immer Berufsschullehrer dabei. Meistens sind das auch die Vorsitzenden bei der Prüfung. Also sie dürfen auf jeden Fall dabei sein.

Bei mir war es so, dass ich bei einem Unterricht hatte und den anderen vom Sehen kannte.

Die schriftliche wurde auch von zwei Lehrern kontrolliert, bei denen ich Unterricht habe.

Geschrieben

Ein Lehrer - ein Arbeitgeber - ein Arbeitnehmer sitzen im PA.

Ich persönlich würde mich bis auf letzte wehren, die eigenen Leute zu prüfen. (bin zu schnell befangen - und das wäre zu gut für die Prüflinge).

Aber generell sind ein Lehrkörper (BS oder Bildungsträger), jemand aus der Wirtschaft (als AG) und jemand, der immer fleißig ist (als AN) im PA anwesend. Damit sind die theoretischen Kenntnisse (aus der BS), die Anforderungen der Wirtschaft

(als AG) und die Sichtweise normaler Menschen (als AN) in der praktischen Prüfung relevant.

Geschrieben

ganz genau hier:

siehe : http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/bbig/

BBiG § 37 Zusammensetzung, Berufung

(1) Der Prüfungsausschuß besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein.

(2) Dem Prüfungsausschuß müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sein. Die Mitglieder haben Stellvertreter.

(5) Von Absatz 2 darf nur abgewichen werden, wenn anderenfalls die erforderliche Zahl von Mitgliedern des Prüfungsausschusses nicht berufen werden kann.

folglich darf auch abgewichen werden, je nach Bedarf deiner IHK.

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