firewalker... Geschrieben 28. Januar 2003 Teilen Geschrieben 28. Januar 2003 Tach, ich hab hier ein Kollege der ziemlich oft krank ist und so... naja, jetzt bekommt der langsam Angst, dass er deshalb nicht zur Prüfung zugelassen werden könnte... Ist da evtl. was dran ? Habt ihr auch schon mal von sowas gehört? Gruß, firewalker... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reinhold Geschrieben 28. Januar 2003 Teilen Geschrieben 28. Januar 2003 Bei dualen Ausbildungen in Betrieb und Berufsschule ist das wurscht, man muss nur zur Zwischenprüfung gewesen sein. Bei Umschulungen kann so etwas vorkommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 28. Januar 2003 Teilen Geschrieben 28. Januar 2003 Das ist nur bedingt richtig. In einer dualen Ausbildung wird man dann zwar zur Prüfung zugelassen, bekommt aber bei einer bestimmten anzahl von Krankheitstagen in der Berufsschule kein Abschlusszeugnis (Schule). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reinhold Geschrieben 28. Januar 2003 Teilen Geschrieben 28. Januar 2003 Originally posted by Sandrin Das ist nur bedingt richtig. In einer dualen Ausbildung wird man dann zwar zur Prüfung zugelassen, bekommt aber bei einer bestimmten anzahl von Krankheitstagen in der Berufsschule kein Abschlusszeugnis (Schule). Danach war ja auch nicht gefragt. BTW: Das Abschlusszeugnis wollte auch nie wieder jemand sehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 28. Januar 2003 Teilen Geschrieben 28. Januar 2003 ...für die ihk prüfung bei auszubildenden spielen die kranktage keine rolle. ...bei umschülern gibt es meines wissens seitens der ihk (passau) die regelung, dass mehr als 10% fehltage zur nichtzulassung zur prüfung führen. ...das berufsschulabschlusszeugnis ist auch meiner meinung nach eher ein ziergegenstand. was schneidet ist das zeugnis der kammer und natürlich das arbeitszeugnis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
apan Geschrieben 30. Januar 2003 Teilen Geschrieben 30. Januar 2003 servus, wie schon erwähnt darf der umschüler nicht mehr als 10% fehlzeiten (krankheit) während seiner ausbildung haben.(ihk augsburg ciao apan:( leider sind einige meiner klassenkameraden bandscheibengeschädigte und jeder der betroffen ist, weiss wie schwierig es werden kann, wenn man nicht ruhig sitzen kann oder dementsprechende medikamente intus haben muss............ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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