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Geschrieben

Hallo!

Hab mal eine wichtige Frage!

Wir müssen bis Ende Januar 25 Tage von 30 Urlaubstagen in eine Urlaubsliste eintragen! Die dann verbindlich und nur in Sonderfällen wieder geändert werden kann!

Ist dies Rechtens?? Muss ein Auzubi sich daran auch halten??

Gibt es Gesetze dafür??

Über eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar?? Danke!!

Gruss

Marc

Geschrieben

Hallo,

ich denke das es rechtens ist, schließlich muss ja garantiert sein, das deine Abteilung auch während der Urlaubszeit besetzt ist. Als Azubi darfst Du aber soweit ich weiß nur in den Ferien / Schulfreien Zeit Urlaub nehmen. Die Planung im Vorraus ist eigentlich gängige Praxis.

Ach ja, um Urlaubsplanung ging es auch schon mal hier

http://www.fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=29058&highlight=Urlaubsplanung

oder

http://www.fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=16941&highlight=Urlaubsplanung

oder

http://www.fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=9984&highlight=Urlaubsplanung

oder noch viele weitere, die Du mit der Boardsuche finden wirst. :D

Geschrieben
Originally posted by Doham

Als Azubi darfst Du aber soweit ich weiß nur in den Ferien / Schulfreien Zeit Urlaub nehmen. Die Planung im Vorraus ist eigentlich gängige Praxis.

Das ist nicht ganz richtig so - man soll nur seinen HAUPT-Urlaub in die Schulferien legen.

Also nicht das ganze Jahr über immer wieder ein paar Tage Urlaub nehmen, sondern in den Schulferien dann etwa mind. 2 Wochen am Stück. (Grund: Urlaub soll der Erholung dienen)

Hin und wieder mal einen/einige einzelne/n Tag/e ist natürlich erlaubt (z.B. brauche mal einen Tag Urlaub, weil zu Hause Handwerker bestellt sind, oder man nimmt sich eben mal vor der Abschlussprüfung oder Zwischenprüfung ein paar Tage frei, oder "Brückentage" zwischen Feiertagen).

Grüße,

Technician

Geschrieben
Originally posted by Technician

..., oder man nimmt sich eben mal vor der Abschlussprüfung oder Zwischenprüfung ein paar Tage frei, oder "Brückentage" zwischen Feiertagen).

Dazu ist anzumerken, dass Auszubildenden am Kalendertag vor der Abschlußprüfung frei bekommen müssen. Ist halt Pech, wenn die Prüfung Montags ist.

Geschrieben
Originally posted by Reinhold

Dazu ist anzumerken, dass Auszubildenden am Kalendertag vor der Abschlußprüfung frei bekommen müssen. Ist halt Pech, wenn die Prüfung Montags ist.

genau!

prüfung ist bei mir an einem dienstag - also sa, so, mo noch mal ordentlich büffeln (und dann werd ich mir auch nicht extra zum lernen frei nehmen; hätte ich aber gemacht, wenn die prüfung nicht so günstig auf einen dienstag fallen würde)

Geschrieben
Originally posted by Reinhold

Dazu ist anzumerken, dass Auszubildenden am Kalendertag vor der Abschlußprüfung frei bekommen müssen....

Nicht ganz richtig, bzw. falsch ausgedrückt. Dieses gilt nur für die schriftliche Abschlussprüfung (lediglich um Verwechslungen vorzubeugen!!)

Geschrieben

Das find ich cool.

Man klickt auf das Forum mit der Übschrift

"IT-Arbeitswelt - Was der Job nach der Ausbildung mit sich bringt"

und das erste Topic was man liesst heist

"Urlaub".

Geschrieben

...kennt ihr klaus lage : 1000x berührt, 1000x ist nichts passiert?

...oder den film : und täglich grüsst das murmeltier?

...oder die suchfunktion?

...es ist eine uralte legende (wasrscheinlich aus mittelerde) dass azubis grundsätzlich am tag vor der prüfung freizustellen sind.

...dies gilt nur und ausschliesslich für jugendliche auszubildende (< 18). und ein normaler azubi, im it-bereich zumeist wenigstens mit mittlerer reife gesegnet kann fast nicht unter 18 am tag der abschlussprüfung sein.

Geschrieben
Originally posted by MMarc

Hallo!

Hab mal eine wichtige Frage!

Wir müssen bis Ende Januar 25 Tage von 30 Urlaubstagen in eine Urlaubsliste eintragen! Die dann verbindlich und nur in Sonderfällen wieder geändert werden kann!

Das ist schon sehr eigenartig - und vor allem weil es sich um sehr viel Urlaub handelt! Und als Azubi bist Du ja nicht voll im Produktionsprozess integriert, d.h. der Betrieb muss auch ohne Dich auskommen können!

Verpflichten kann Dich niemend dazu (es kann ja sein, dass Du z.B. nur 14 Tage Urlaub machen willst).

Ein Gesetz gibt's nicht und häufig wird das unter Kollegen abgesprochen!

GG

Geschrieben

Wir bekommen den Urlaub größtenteils vorgegeben.

D.h. von 30 Tagen Urlaub werden 25 voll verplant. Allerdings können wir dann doch entscheiden welche 3 Wochen wir in den Sommerferien haben möchten.

Mich persönlich stört es nicht so, da ich keinen Blockunterricht habe und daher meinen Urlaub eh in den Ferien nehmen müsste. Und ob ich nun die 1. oder 2. Osterwoche frei habe, is mir eigentlich egal.

Grüße,

HD

Geschrieben

Also es ist in manchen Betrieben durchaus üblich das der Urlaub zu Anfang des Jahres geplant werden muss.

Und das ist auch rechtens. Solange man den Urlaub der einem zusteht bekommt - und nicht gezwungen wird zu genau einem bestimmten vorgegebenen Termin den Urlaub zu nehmen - solange ist das rechtens. Und ich kann das auch verstehen, da man so den Ablauf und das eventuelle Einstellen von Hilfskräften und so besser planen kann.

Also, solange man Dir nicht sagt Du mußt Deinen kompletten Urlaub von da bis da nehmen denke ich kannst Du dagegen nichts machen. Und was ist so schlimm daran sich jetzt zu entscheiden wann Du Urlaub machen willst??? Den ein oder anderen Tag für zwischendurh läßt man Dir ja noch!

Bine

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