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Geschrieben

Hi Leute,

http://fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=39805&werbeid=12 sagt aus, dass die Ergebnisse der Prüfung bis zu einer Woche später eintreffen können. Aufgrund irgendeinem nicht näher bestätigtem Gerücht denkt man bei uns aber, dass wenn der Azubi nach bestandener Prüfung am nächsten Arbeitstag nicht bis 10 Uhr oder so gekündigt wird, er automatisch als übernommen gilt. Mir is das zwar alles egal (Prüfung eh erst im Sommer), aber auf Gerüchte steh ich nicht so.

Kann da einer was konstruktives zu sagen?

Geschrieben

...widerspricht der arbeitgeber einer arbeitsaufnahme nicht, so gilt ein unbefristeter arbeitsvertrag als geschlossen. allerdings muss der betrieb kenntnis von der arbeitsaufnahme haben.

...klar ist, dass falls der betrieb vor abschluss der ausbildung eindeutig erklärt, nicht übernehmen zu wollen, eine arbeitsaufnahme keine wirkung hat.

...der zeitpunkt zu dem die prüfungsergebnisse eintreffen spielt keine rolle. du erhälst am tag der präsentation zumindestens eine bescheinigung über die bestandene prüfung.

Geschrieben

Hallo,

wie ist es denn im umgekehrten Fall; also wenn ich die Prüfung bestanden habe und nicht bei der Ausbildungsfirma bleiben will.

Muß ich dann auch vorher (mit bestimmter Frist) kündigen oder wie ist das geregelt...??!

Gruß

as-sassin

Geschrieben
Originally posted by as-sassin

Muß ich dann auch vorher (mit bestimmter Frist) kündigen oder wie ist das geregelt...??!

Nein, musst Du nicht. Ein Ausbildungsvertrag ist immer befristet und endet mit Bestehen der Prüfung.

Geschrieben

Mir wurde, als ich danach fragte, vom Entwicklungschef gesagt, dass man dann auch eine neue Probezeit hat und man aufgrund dessen von heute auf morgen kündigen kann.

Geschrieben
Originally posted by GandalfTheWhite

Im Berufbildungsgesetz steht ausdrücklich unbefriesteter Arbeitsvertrag, d.h. keine Probezeit!

Kannst Du das bitte mal genau spezifizieren und zitieren? Es ist naemlich nicht selbstverstaendlich, dass man nach bestandener Ausbildung ein unbefristetes Arbeitsverhaeltnis hat. Oder meinst Du jetzt bei einer stillen Uebereinkunft, wenn der ehem. Azubi am naechsten Tag zur Arbeit kommt? Erlaeutere das bitte mal genauer.

Geschrieben
Originally posted by GandalfTheWhite

Im Berufbildungsgesetz steht ausdrücklich unbefriesteter Arbeitsvertrag, d.h. keine Probezeit!

Du verwechselst da etwas. Unbefristet heisst nicht, es kann keine Probezeit geben. Auch unbefristet geschlossene Arbeitsverträge können Probezeiten beinhalten, die Probezeit selbst ist aber keine Befristung des Vertrages.

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