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Wie kriege ich heraus, ob ein Firmenname schon vergeben ist?


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Geschrieben

Hallo!

Will mich nebenher selbstständig machen, um im Bekanntenkreis und in einigen kleinen Firmen im Bekanntenkreis endlich Rechnungen stellen zu können. ich suche daher einen Namen für meine "Firma", möchte aber nicht irgendwie in Konflikt mit bereits bestehenden kommen. Gibt es irgendwo ein Register, dass ich einsehen kann, um herauszubekommen, was bereits vergeben ist und was nicht? Dachte an nichts Verrücktes, so etwas wie EIT-Systems oder so. Weiss da jemand Bescheid?

Geschrieben

@ Sven Eichler

Mit welcher Rechtsform (Unternehmensform) möchtest du dich selbstständig machen ? Eventuell ist eine Anfrage / ein Blick in das Handelsregister bei deinem zuständigen Amtsgericht hilfreich. Auch eine Anfrage bei der zuständigen IHK könnte nicht schaden...

Wenn sich dein Firmenname nicht mit anderen (lokalen) Firmen beisst dürfte es keine allzugroßen Probleme geben. Überregional sieht das schon anderes aus, allerdings gibt es etliche Firmen in Deutschland, die den gleichen Namen / die gleiche Abkürzung verwenden.

Geschrieben

Wenn du einfach nur den Gewerbeschein holst, mußt du unter deinem Vor- und Zunamen fungieren. Erst mit eintrag ins Handelsregister kannst du die einen Fantasienamen geben. Ansonsten kannst du abgemahnt werden.

Geschrieben

...beim gewerbeschein kann es keine probleme geben, der läuft auf deinen "natürlichen" rahmen.

...bei registeranmeldung wirst du auf gleichlautende firmen im registerbezir hingewiesen.

...im nationalen/internationalen rahmen käme als fleissaufgabe beim patentamt (markennamenverzeichnis) in frage.

Geschrieben
Originally posted by brixxie

Wenn du einfach nur den Gewerbeschein holst, mußt du unter deinem Vor- und Zunamen fungieren. Erst mit eintrag ins Handelsregister kannst du die einen Fantasienamen geben. Ansonsten kannst du abgemahnt werden.

Tschuldigung Brixxie, aber so nicht ganz korrekt:

Auch als Einzelunternehmen darf man die Bezeichnung einer Firma führen. Vorgeschrieben ist allerding ein Zusatz, mit einem Verweis auf dem Namen des Inhabers und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen (§18 HGB). Also sofern das "Sven Eichler" im Namen erkennbar ist, reicht die Namensgebung aus.

"(1)Jede neue Firma muss sich von allen an demselben Ort oder in der selben gemeinde bereits bestehenden und in das Handelsregister oder in das Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden.

(2)Hat ein Kaufmann mit einem bereits eingetragenen Kaufmanne die gleichen Vornamen und den gleichen Familiennamen und will er sich dieser Namen als seiner Firma bedienen, so muß er der Firma ein Zusatz beigefügen, durch den sie sich von der bereits eingetragenen Firma deutlich unterscheidet. ..."

(§30 HGB)

Als Einzelunternehmen besteht die Verpflichtung zur Eintragung ins Handelsregister nur bei Vollkaufleuten. (§29 HGB)

Das hat aber im Pinzip erst mal nichts mit der Namensgebung zu tun. Ich darf also meinen Firmennamen weiterhin vermarkten, auch ohne HR - Eintrag.

Die selben Erläuterungen hat mir auch die junge Dame bei meiner Anmeldung des Gewerbe auf dem Weg gegeben.

Geschrieben

Hi erstmal!

Danke schonmal für die Antworten, sind schon ne ganze Menge Infos. Das ganze soll eigentlich eine Einzelunternehmung werden, denn alles Andere ist mir irgendwie zuviel Aufwand. Hab (da ich in einer Steuerkanzlei arbeite) jemanden, der mir für wenig Geld meine Steuer macht, der meinte nur, dass das Ganze als GmbH o.Ä. den Rahmen sprengen würde. ich nimm damit natürlich auch ein kleines Risiko auf mich, zweck der Haftung und so, aber da ich das nicht in erster Linie zum Reich werden, sondern eher zur Vereinfachung bei Bestellungen und Rechnungsschreibung mache, ist das wohl kalkulierbar. Wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann kann ich mir einen Fantasienamen geben, solange da auch mein Name drin vorkommt, richtig? Und da ich nicht versuchen werde, den Weltmarkt zu erobern, sollte ich auch nicht direkt in Konflikt mit Anderen eventuell sogar gleichen Namens kommen, oder? (Ja, ich weiss, die Zukunft vorraussagen kann keiner, nur so tendenziell...)

Geschrieben

Ja, so hab ich es auch gemacht.

Gewerbe anmelden und Marketing (mit Firmenname) betreiben, Kunden gewinnen, Geld verdienen und positiv in die Zukunft schauen.

Ärger (mit dem Firmenname etc.) wird es eh frühstens geben, wenn man sich nen Anwalt leisten kann. ;)

Ansonsten, bei Hardware und Software gesetzliche Gewährleistungen studieren, Verträge aufsetzen üben, Leistungen erbringen, Rechnungen schreiben und Geld verdienen.

PS : Professionelles Steuerbüro kann jährlich mal so 500 Euro Kosten, je nach Aufwand, den sie mit dir haben.

GmbH bedeuted erstmal 25.000 Eurp Cash bei Gründung, dann sind die Rechte und Pflichten (besonders der finanzielle Spielraum) anders, aber auch die Haftung.

Lass dich bei Bedarf ordentlich kaufmännisch beraten bezüglich Steuern, Abschreibungsmöglichkeiten, Autofahrten, Ausstattungen für das Unternehmen etc. Wer den richtigen Dreh raus hat, kann manchmal davon ganz gut leben.

Denn Gewinne sollte man (zumindest anfangs) auf alle Fälle vermeiden.

(Verlust aber auch)

Ich arbeite da auch noch dran.:bimei

Geschrieben

@der kleine

Du verweist aber nur aufs HGB. Als Einzelunternehmer liegt man aber erstmal nur dem BGB. Oder nicht?!

Erst mit Eintrag ins Handelsregister kann man sich einen Fantasienamen geben (meine Info) Dann muß der zusatz e.K. hinzugefügt werden.

Geschrieben

... und das mit dem Anmelden des Gewerbes.

BGB : Bürgerliches Gesetzbuch, greift bei Privatpesonen. Z. B. BGB - Gesellschaft ist ein Zusammenschluss, um sich zur Erreichung eines bestimmten Zweckes in geeigneter Wiese gemeinsam zu fördern. Richtet sich dieser Zweck auf ein Handelsgewerbe, wird daraus eine OHG und somit greift das HGB.

HGB : Greift, sobald man als Kaufmann ein Handelsgewerbe betreibt. "Als Handelsgewerbe gilt jeder Gewerbebetrieb, der eien der ... Arten von Geschäften zum Gegenstand hat : ..." ( und da kommen dann 9 Punkte - Anschaffung und Weiterveräußerung von beweglichen Sachen oder Wertpapieren; Be- und Verarbeitung von Waren für andere, die nicht handwerksmäßig betrieben werden; Übernahme von Versicherungsen gegen Prämien; Bankiers- und Geldwechslergeschäfte; Beförderung von Gütern oder Reisenden zur See; Kommissionäre, Spediteure oder Lagerhalter; Handelsvertreter oder Handelsmakler; Verlagsgeschäfte und sonstiger Buch- oder Kunsthandel; und als 9.tes : Druckereien, die nicht handwerksmäßig betrieben werden.) (§1 HGB).

Weiter mit §2 HGB : "Ein handwerkliches oder sonstiges gewerbliches Unternehmen, dessen Gewerbebetrieb nicht schon nach §1 Abs. 2 als Handelsgewerbe gilt, das jedoch nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, gilt als Handelsgewerbe im Sinne des Gesetzbuches, sofern die Firma des Unternehmens in das Handelsregister eingetragen worden ist. ..."

Also hier mal ganz genau (und nach dem Gesetzbuch) für jedem zum Nachvollziehen.

(ich hasse sowas, aber geht kaum kürzer, um hier keine Halbwahrheiten zu posten.)

Wers ganz genau wissen muß, sollte auch die nächsten sachen im HGB im detail nachlesen (also Land - und Forstwirtschaft usw.)

Wer im HR eingetragen ist, für den gilt das HGB zwingend.

Wer zu genannten ersten Punkten (§1 ) gehört, für den gilt das mit Eröffnung des Gewerbes. Haupsächlich im Handwerk greift §2.

Sollte Geschäftsbetrieb ind Art und Umfang nicht erforderlich sein, so gilt man (sofern man Kaufmann nach §1 ist) als Minderkaufmann und obliegt teilweise Ausnahmen von den Rechten nach HGB, sondern obliegt hierbei den Vorschriften des BGB (Siehe z. B. unter Form bei Bürgschaften §350 HGB).

usw. usw. usw.

Geschrieben

Also das man eine Firma gründen muss, um Rechnungen zu stellen, war mir neu. Die ganzen Freiberufler, die sich ihre Projekte an den Projektbörsen holen, können dafür auch eine Rechnung ersellen, ohne mit der Wimper zu zucken. Dafür brauchst du doch kein Gewerbe.

Geschrieben

...abgesehen davon dass das hgb zitat aus einer älteren auflage,zu stammen scheint hat jomama recht. das privileg rechnungen zu schreiben ist nicht zwingend mit der "kaufmannseigenschaft" oder dem "gewerbeschein" verbunden.

Geschrieben

Ups!

Das war dann einmal! Und hat sich dann doch entscheidend geändert

Hier die gültige Fassung :

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/hgb/index.html oder

http://www.handelsgesetzbuch.de/

zuletzt geändert am 19.12. 1998 durch das Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung und anderer Gesetze -

Dieser Stand ist gemäß einer anhand des Bundesgestzblatts Teil I im März 2000 durchgeführten Überprüfung aktuell (ohne Gewähr).

§ 1 HGB

(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebe nicht erfordert.

§ 2 HGB

Ein gewerbliches Unternehmen, dessen Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs. 2 Handelsgewerbe ist, gilt als Handelsgewerbe im Sinne dieses Gesetzbuchs, wenn die Firma des Unternehmens in das Handelsregister eingetragen ist. Der Unternehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Eintragung nach den für die Eintragung kaufmännischer Firmen geltenden Vorschriften herbeizuführen. Ist die Eintragung erfolgt, so findet eine Löschung der Firma auch auf Antrag des Unternehmers statt, sofern nicht die Voraussetzung des § 1 Abs. 2 eingetreten ist.

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