Morrow Geschrieben 2. Februar 2003 Geschrieben 2. Februar 2003 Hallo! Vielleicht könnt ihr mir einen Rat geben. Folgende Situation: Ich habe am 16. Januar meine Abschlussprüfung erfolgreich mit einer Gesamt 2 bestanden. Soweit, so gut. Mein Arbeitgeber hat mich auch übernommen. Soweit, auch so gut. Jetzt kommt aber mein momentanes Problem: Seit dieser Zeit renne ich ihm ständig hinterher. Ich weiss noch nichts über mein Gehalt, ich habe noch keinen schriftlichen Vertrag und das Januar-Gehalt habe ich auch nur in Form meines Azubi-Gehaltes bekommen. Ich fand schon eine Schweinerei, dass er mich nicht vor der Prüfung zu sich gerufen hat und wir besprochen haben, wie es weiter geht. Noch besch..... finde ich aber, dass er selbst jetzt nicht aus den Puschen kommt und mich ständig mit belanglosem Quatsch zuredet und mir keine konkreten Zahlen nennt. Hier nun meine Fragen: 1.) Bin ich ihm gegenüber in irgendeiner Weise verpflichtet? 2.) Ist er mir gegenüber in irgendeiner Weise verpflichtet? 3.) Besteht ein Vertrag zwischen uns? 4.) Wie sieht das mit dem Gehalt aus? Ich hoffe er ist dazu verpflichtet mir das Geld für die 2 Wochen seit dem 16.01.03 nach zu zahlen!!!!!!! 5.) Hat jemand von euch auch schon soetwas erlebt? Ich habe, um ehrlich zu sein, die Schnauze gestrichen voll. Meine Überlegung ist, dass ich morgen wieder versuche mit ihm zu sprechen und wenn das wieder nicht zum Erfolg führt nur noch diese Woche zu arbeiten (muss ich leider, da ich die Woche über einen Termin in der Schweiz habe und den nicht platzen lassen kann/will) und ab nächsten Montag nicht mehr zu gehen. Ich will ihm sagen, dass ich nicht arbeite solange ich nicht weiss wofür. Entweder er überlegt dann schneller oder er kündigt mir. Beides wäre mir lieber als diese Sch..... Wenn er mir wenigstens kündigen würde, könnte ich mich arbeitslos melden. Kündigt er mir nicht, müsste ich das selbst tun und dann bekomme ich wohl auch kein Arbeitslosengeld. Hilfeeeeeeeeee!!!!!!!!!!! Zitieren
bimei Geschrieben 2. Februar 2003 Geschrieben 2. Februar 2003 Originally posted by Morrow 1.) Bin ich ihm gegenüber in irgendeiner Weise verpflichtet? 2.) Ist er mir gegenüber in irgendeiner Weise verpflichtet? 3.) Besteht ein Vertrag zwischen uns? 4.) Wie sieht das mit dem Gehalt aus? Ich hoffe er ist dazu verpflichtet mir das Geld für die 2 Wochen seit dem 16.01.03 nach zu zahlen!!!!!!! Mal sachlich nur auf Deine Fragen geantwortet, alles andere hilft Dir nicht weiter: 1.) Ja, Deine Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen. 2.) Ja, er muss Dich für Deine Arbeitsleistung entlohnen, Dich versichern usw. 3.) Ja, unbefristeter Arbeitsvertrag. 4.) wenn Du am 16. 01. Deine Prüfung bestanden hast, muss er ab 17. 01. eine Gehalt zahlen. Ich rate Dir dringend ab, einfach wegzubleiben, das kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen, die ebenfalls zu einer Sperre beim AA führt. Red nochmal mit ihm, zieh sonst eine Rechtsbeistand zu Hilfe. Du kannst notfalls die Lohnzahlung einklagen, auch im ungekündigeten Zustand. Kündigt er Dich daraufhin, hat er ein Problem .... Zitieren
Morrow Geschrieben 2. Februar 2003 Autor Geschrieben 2. Februar 2003 Danke! Das ist doch schonmal eine kleine Hilfe. Momentan bin ich echt ein wenig kopflos, weil ich mir einfach nur veräppelt vorkomme. Da leistet man 2,5 Jahre gute Arbeit, wird von ihm im Projektantrag fast durchweg mit 1 bewertet und dann muss man sich soetwas bieten lassen. Mal schauen was morgen dabei herauskommt. Gut, dass Du mich darauf hinweist, dass bei einer fristlosen Kündigung auch nicht gezahlt wird. Das wusste ich nicht und ich hätte es unter Umständen sonst darauf angelegt. Ich werde mir auf alle Fälle so oder so schnellstens eine andere Stelle suchen. Zitieren
nic_power Geschrieben 2. Februar 2003 Geschrieben 2. Februar 2003 Hallo, Aber in der Vergangenheit seid Ihr doch offensichtlich gut miteinander ausgekommen und es gab auch keinerlei Probleme (zumindest habe ich das so verstanden), warum moechtest Du das jetzt unbedingt so eskalieren lassen? Es ist zwar aergerlich fuer Dich, aber zwei Wochen sind fuer eine Personalabteilung nicht allzuviel Zeit (seit wann steht denn ueberhaupt fest, dass Du uebernommen wirst)? Sprich mit Deinem Arbeitgeber und mache einen Termin mit der Personalabteilung aus. Nic Zitieren
Morrow Geschrieben 2. Februar 2003 Autor Geschrieben 2. Februar 2003 Personalabteilung??? :-) Soetwas gibt es in einem kleinen (knapp 25 Mitarbeiter) Betrieb nicht. Zumindest nicht offiziel. Das macht schon der Chef allein. Klar, bisher sind wir gut miteinander ausgekommen. Aber bislang war ich ja auch eine billige Arbeitskraft und nun möchte ich plötzlich Geld...... Dass ich übernommen werde steht eigentlich schon seit einem halben Jahr oder länger fest. Klar braucht man für gewisse Dinge Zeit, aber dass ich am 16. die Ausbildung beende kam ja nicht Knall auf Fall, oder? Ich denke nicht, dass ich es eskalieren lasse, aber ich fühle mich halt mehr als verar..... und kann das alles nicht nachvollziehen. Irgend wovon muss ich ja schließlich auch leben und nach 2,5 Jahren freut man sich schon auf ein Gehalt. Ausserdem verplant man das ja auch. Meinen Urlaub darf ich jetzt wohl platzen lassen, weil ich bis dahin keine Kohle habe und was mir zusteht, steht mir zu. Punkt. Auch wenn die Jobs momentan mehr als rar sind, muss man sich noch lange nicht alles gefallen lassen. Zitieren
sheep Geschrieben 3. Februar 2003 Geschrieben 3. Februar 2003 @ Morrow Wenn bimei nicht schon auf deine Fragen-Auflistung geantwortet hätte, würde ich es auch tun - und zwar etwas anders - also folgendermaßen: 1.) Bin ich ihm gegenüber in irgendeiner Weise verpflichtet? Die Ausbildung ist an dem Tag der bestandenen Abschlussprüfung beendet. Und damit auch das Ausbildungsverhältnis. Du musst also nicht mehr arbeiten, er muss dich nicht mehr bezahlen... 2.) Ist er mir gegenüber in irgendeiner Weise verpflichtet? Da ihr jetzt keinen (Arbeits)-Vertrag mehr habt, nein. 3.) Besteht ein Vertrag zwischen uns? Nicht mehr. Siehe oben. 4.) Wie sieht das mit dem Gehalt aus? Ich hoffe er ist dazu verpflichtet mir das Geld für die 2 Wochen seit dem 16.01.03 nach zu zahlen!!!!!!! Das es kein Vertrag mehr gibt, hat er dir gegenüber keinerlei (finanzielle) Verpflichtungen mehr. 5.) Hat jemand von euch auch schon soetwas erlebt? Ja. Ich hab schon des öfteren gehört, das die Chefs - gerade in kleineren Betrieben, wo der Chef die Personalabteilung ist, versucht wird erstmal keinen Vertrag zu machen, in der Hoffnung / mit dem Gedanken, das der (ehemalige) Auszubildende sicht nicht mit den entsprechenen Gesetzen bzw. Regelungen auskennt und dieser einfach so weiterarbeitet. Wenn der Chef bösartig wäre, dann müsste er dir evtl. für deine Arbeitszeit nach der Ausbildung kein Geld zahlen, da ja kein Arbeitsvertrag existiert. Somit bist du auch nicht versichert und die Tage fehlen dir später bei der Rente / Rentenberechnung. Im früheren Postings hier habe ich allerdings gelesen, das - wenn man (als ehemaliger Auszubildener) am Tag nach bestandener Prüfung (Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse / Aushändigung des Facharbeiterbriefs) regulär (wie immer) zur Arbeit erscheint und ganz "normal" arbeitet, das damit "automatisch" ein Arbeitsvertrag (von deiner Seite) geschlossen wird (aktzeptiert wird). Das würde mich allerdings wundern, da einem Vertrag ja beide Seite zustimmen müssen. Das ist meine Meinung zu dem Thema. Mag sein, das es völliger Humbug ist, bimei hat dir ja schon eine (andere) Antwort gegeben. Ich nehme an, bimei wird aufgrund dieses Postings die entsprechenden Gesetzestexte zitieren und damit dürfte dann klar sein, was zutrifft und was nicht. Zitieren
bimei Geschrieben 3. Februar 2003 Geschrieben 3. Februar 2003 sheep, es gibt Gesetze. Nach dem Gesetz ist ganz klar ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet, wenn der Arbeitgeber den ehemaligen Auszubildenden am ersten Tag nach bestandener Prüfung nicht nach Hause schickt. Und somit muss er die Arbeitsleistung auch vergüten und wenns mit einem Sack Kartoffeln ist. Verträge müssen nicht schriftlich bestehen. Erzähl hier bitte keine Meinungen, die sich auf nichts stützen. In so einem ernsten Fall bringen persönliche Meinungen niemand weiter, sie verwirren nur. § 17 BBiG Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Alles weitere zur Vergütung usw. findet sich im BGB. Morrow, was ich gestern vergessen habe: Du solltest auf jeden Fall Deine Ansprüche schriftlich geltend machen, um eventuelle Ausschlussfristen zu wahren. Heisst, kurzer Brief mit der Bitte um fristgerechte Bezahlung, den Eingang bestätigen lassen. Zitieren
sharky Geschrieben 3. Februar 2003 Geschrieben 3. Februar 2003 Hi Morrow! Mir geht's ähnlich. Bin seit dem 17.1. fertig mit der Ausbildung und habe auch noch keinen schriftlichen Vertrag. Das "restliche" Januar Gehalt bekomme ich Ende Februar ausgezahlt... Reg Dich nicht so auf. Wir sind auch nur ein 30-Leute-Betrieb und die Chefs haben immer reichlich zu tun. Evtl. hatte er bisher einfach nur keine Zeit. Mein Chef ist 4 Tage die Woche beim Kunden und am Freitag dann immer total ausgebucht mit Meetings und Bewerbern. Frag ihn einfach noch mal nett aber bestimmt, ob er Dir bitte einen Termin für Dein Übernahmegespräch nennen kann. Das hat bei meinem gut geholfen. (Hab ihm die Noten vorgelegt und ihm gesagt, dass er sich beeilen muss, wenn er mich übernehmen möchte. *grins* Da hat er dann ganz schnell einen Termin gefunden...) Nächsten Freitag ist's dann soweit. Gruß, Sharky Zitieren
Morrow Geschrieben 3. Februar 2003 Autor Geschrieben 3. Februar 2003 Vielleicht hast Du Recht. Heute habe ich es leider nicht geschafft mit ihm zu sprechen und jetzt bin ich den Rest der Woche bei Kunden. Vielleicht tut sich ja bis dahin etwas. Du weisst allerdings wenigstens, dass du das Geld nachgezahlt bekommst. Ich bin fest überzeugt, dass ich darüber zu diskutieren habe.... ER hofft um diese Zahlung herum zu kommen. Naja, vielleicht wandelt sich ja alles. Sicher für mich ist aber, dass ich da weg will. Ich sollte mir das mal erlauben und meine Leistungen auch mal mit einem Monat Verzögerung erbringen. Den Tanz möchte ich dann nicht erleben, aber ich muss sowas billigen und hinnehmen....... Naja,.... Thema vom Tisch. Zitieren
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