Bydlo Geschrieben 10. Mai 2001 Teilen Geschrieben 10. Mai 2001 Hi Leute, kennt sich jemand mit Ausbildungsverkuerzung aus? Ich wuerde gerne verkeurzen, aber das ist nicht ganz so einfach in meinem Betrieb. Weiss jemand, was der Gesetzestext dazu sagt. Ist es ein Ausnahmefall, wenn ein Azubi mit Abi verkeurzen will, oder ist es ein Recht des Azubis darauf, und nur im Ausnahmefall nicht? Ueber Hilfe waere ich sehr dankbar. Bydlo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dagegen Geschrieben 10. Mai 2001 Teilen Geschrieben 10. Mai 2001 Hi Bydlo, meinem Wissen nach muss der Betrieb mit der Lehrzeitverkuerzung einverstanden sein. D. h. der Betrieb entscheided ob du verkuerzen kannst oder nicht? Ein Recht auf Lehrzeitverkuerzung besteht nicht soweit ich weis (jedenfalls nicht in Bayern) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bydlo Geschrieben 10. Mai 2001 Autor Teilen Geschrieben 10. Mai 2001 Ok! Aber beantragen muss ich das doch oder? Weil dann wäre der Betrieb ja in der Position den Antrag abzulehnen. Und dann muessen sie eine Begruendung schreiben.(denke ich mal) Oder darf ich gar nicht erst beantragen, wenn sie nicht einverstanden sind? Weisst du in welchem Gesetz das drin steht? gruss Bydlo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rohde Geschrieben 10. Mai 2001 Teilen Geschrieben 10. Mai 2001 Folgende Bedingungen mußt Du erfüllen: - Durchschnitt letztes BS-Zeugnis < 2,5 - Zustimmung Betrieb - Zustimmung BS Das verpackst Du in einem formlosen Schreiben an die IHK, die daraufhin ihre Zustimmung erteilen wird. Die einzige gesetzliche Grundlage, die ich auf die Schnelle gefunden habe ist §37 der Handwerksordnung, in der es in Absatz 1 heißt: "Der Lehrling (Auszubildende) kann nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen." Zu dem Thema habe ich auch entsprechende Infos und ein Beispielschreiben auf meiner Homepage. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dragon-Master Geschrieben 10. Mai 2001 Teilen Geschrieben 10. Mai 2001 Original erstellt von Rohde: Folgende Bedingungen mußt Du erfüllen: - Durchschnitt letztes BS-Zeugnis < 2,5 - Zustimmung Betrieb - Zustimmung BS [...] Das ist mir neu, dass die Berufsschule dem zustimmen muß. Auch die Noten sind für meines Wissenstandes nach unerheblich für die Verkürzung. Rechtlich gesehen habe ich einen Ausbildungsvertag mit meinem Ausbildungsbetrieb geschlossen. Und der ist auch für die Dauer des Vertrages verantwortlich. Natürlich kann der Betrieb das letzte Berufsschulzeugnis als Entscheidungsgrundlage hernehmen, oder die Berufsschule um eine Stellungnahme beten, aber auf den Ausbildungsvertrag hat die Berufsschule keinen Einfluß. Einzig die IHK kann die Verkürzung ablehnen wenn es absehbar ist, dass durch die Verkürzung der erfolgreiche Abschluß der Ausbildung gefährdet ist. Dragi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Poldi Geschrieben 10. Mai 2001 Teilen Geschrieben 10. Mai 2001 doch doch, die berufsschule muß zustimmen. denn sie übernehmen ja auch einen teil deiner ausbildung, und wenn du nicht die entsprechenden leistungen in der schule vorweisen kannst, wird der antrag abgelehnt. aber ein schnit von 2,5 sollte zu schaffen sein ... ;o) den berufsschulen ist das aber meist wurst, wenn du den schnitt hast, lehnen die den antrag nur ab, wenn du durch gigantische fehlzeiten auffällig geworden bist. da ist der betrieb schon eine härtere nuß. bei denen kommt nämlich der sympathiefaktor noch mit rein (auch wenn sie's nicht zugeben). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bydlo Geschrieben 10. Mai 2001 Autor Teilen Geschrieben 10. Mai 2001 Das ist natuerlich blöd, wenn dér Betrieb da gar keine Stellung zu nehmen muss. Von der Sympathie passt das schon, aber die wuerden ungerne eine so gute! *brustschwell* und billige Arbeitskraft verlieren. Ausserdem habe ich dämlicherweise meine Zwischenpruefung verkackt. Nur 67% gehabt. *ärger* (Obwohl ich ja immer noch glaube, dass sich ihr rechner einfach verrechnet hat, oder meine schrift nicht lesen konnte.) [Frage am Rande]Sind die Lösungen zu der ZwP Fruehling 2001 eigentlich schon raus? Die zustimmung der BS ist mir eh gewiss. Gruss Bydlo [ 10. Mai 2001: Beitrag editiert von: Bydlo ] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 10. Mai 2001 Teilen Geschrieben 10. Mai 2001 Original erstellt von Rohde: <STRONG>Folgende Bedingungen mußt Du erfüllen: - Durchschnitt letztes BS-Zeugnis < 2,5 - Zustimmung Betrieb - Zustimmung BS </STRONG> Wie schaut denn die ganze Geschichte aus, wenn nur der Betrieb nicht zustimmt? Ich fass mich mal kurz: 22 J., Abi, Zeugnisschnitt so um 1,8. Ein Lehrer meiner BS meinte, mit den Voraussetzungen könnte man die Sache auch am Betrieb vorbei mit der IHK deichseln...inwiefern hat der da recht? Bye, Saga :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lisa Geschrieben 10. Mai 2001 Teilen Geschrieben 10. Mai 2001 Hi Saga, wie die IHK in Bayern das handhabt weiß ich leider auch nicht. Bei der IHK in Hamburg reicht es aus, wenn ein Vertragspartner die Verkürzung beantragt. Siehe auch hier unter Aus- und Weiterbildung. Im Endeffekt wird Dir aber wohl nichts anderes übrig bleiben, als mal direkt bei der IHK anzufragen.... cu baerbel [ 10. Mai 2001: Beitrag editiert von: baerbel ] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sub_7 Geschrieben 10. Mai 2001 Teilen Geschrieben 10. Mai 2001 Stand ist wie gesagt. Notendurchschnitt 2tes Lehrjahr <2.5 Zustimmung BS Zustimmung Betrieb = Frühzeitig auslernen ! Und ich muss es ja wissen verkürze ja meine Lehre als Industriemechaniker von 3,5 Jahren auf 3 Jahre =) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kosh Geschrieben 11. Mai 2001 Teilen Geschrieben 11. Mai 2001 Richtig ist: Der Notendurchschnitt in der Schule zum Zeitpunkt der Antragstellung muß besser als <2.5 sein. Eine explizite Zustimmung ist nicht erforderlich. Der Betrieb muß die betrieblichen Leistungen des Azubi mit einer Note besser als 2,5 bewerten. Das ist eine implizite Zustimmungsregelung. Ein Antrag muß rechtzeitig (August/September je nach IHK) schriftlich gestellt werden. Die IHK wird in der Regel dem Antrag zustimmen. Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rohde Geschrieben 11. Mai 2001 Teilen Geschrieben 11. Mai 2001 Original erstellt von Saga: <STRONG>Wie schaut denn die ganze Geschichte aus, wenn nur der Betrieb nicht zustimmt? </STRONG> Ziemlich schlecht. Das wäre ja eine einseitige Änderung Deines Ausbildungsvertrages. Der Betrieb wird schon einen Grund haben, Dir die Verkürzung zu verweigern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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