jola20 Geschrieben 11. Februar 2003 Teilen Geschrieben 11. Februar 2003 Hallo, habe ne kurze Frage, wie hoch ist das Arbeitslosengeld nach der Ausbildung ? Bin seit Januar als FiSi fertig und hab vorhin mit einem vom Arbeitsamt telefoniert und der sagter er warte noch auf den Tarifvertrag. Wie hoch is da das Einstiegsgehalt ? Ich bin auch nur bis 1.3 arbeitslos dann geht's zum Zivi..... :-( Aber es ist doch richtig das sich das Arbeitslosengeld dann nach dem Tarifvertrag bemisst wenn man mit der Ausbildung fertig ist, oder ? Vielen Dank Jörg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 11. Februar 2003 Teilen Geschrieben 11. Februar 2003 Die Frage ist nach welchem Tarifvertrag? Es gibt für Fi's nicht DEN Tarifvertrag! Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jola20 Geschrieben 11. Februar 2003 Autor Teilen Geschrieben 11. Februar 2003 Ja, ich weiß. Ich hatte jetzt mal auf Erfahrungswerte gehofft, was FiSis nach der Ausbildung mit Tarifvertrag verdienen, damit ich mir mal ungefähr ausrechnen kann mit wieviel Teuros ich kalkulieren kann. Jörg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fasy Geschrieben 11. Februar 2003 Teilen Geschrieben 11. Februar 2003 Einen Tarif gibt es nicht für Fachinformatiker. Das Arbeitslosengeld beträgt 60 % von letzten Nettolohn. Falls der Nettolohn nicht errechenbar ist wird einfach der durchschnittliche Nettolohn dieses Berufes vom Arbeitamt genommen. Bei einer neuen Arbeitsstelle ist unbedingt darauf zu achten, dass man nicht zu viel Fahrtgeld bekommt. Manche Arbeitgeber versuchen über überduchschnittlich viel Fahrtgeld besser mit der Steuer wegzukommen und machen dem Arbeitnehmer den Mund wässrig. Das hat aber den großen Nachteil wenn man arbeitslos wird. Denn das Fahrtgeld zählt nicht zum Nettolohn. Somit fällt auch das Arbeitslosengeld viel geringer aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nyna Geschrieben 12. Februar 2003 Teilen Geschrieben 12. Februar 2003 Den gleichen Thread gibts etwas weiter unten... Aber ich kann dir sagen, wie es bei mir war (auch Ausbildung - 2 Monate Pause - Zivildienst): Dein ehemaliger Arbeitgeber muss ein Formular vom Arbeitsamt ausfüllen. Dort schreibt er herein, was du in dem Unternehmen hattest verdienen können. Wenn er das nicht macht, nimmt das Arbeitsamt einen Betrag aus irgendeiner internen Gehalts-Tabelle (es gibt anscheinend eine Tabelle, in welcher alle Berufe und die dazugehörigen Gehälter aufgelistet sind. Woher diese Zahlen kommen... keine Ahnung.). Diese Liste besagte im August/September 2002, dass Fachinformatiker in Hamburg € 2.750 erhalten. Toll, oder? Eben nicht. Das wird durch 2 geteilt, dann der Nettobetrag ausgerechnet und letztendlich erhältst du 60% vom Nettobetrag. Bei mir waren das dann ca. € 530 im Monat... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tobixxx Geschrieben 12. Februar 2003 Teilen Geschrieben 12. Februar 2003 Originally posted by Marcello Den gleichen Thread gibts etwas weiter unten... Aber ich kann dir sagen, wie es bei mir war (auch Ausbildung - 2 Monate Pause - Zivildienst): Dein ehemaliger Arbeitgeber muss ein Formular vom Arbeitsamt ausfüllen. Dort schreibt er herein, was du in dem Unternehmen hattest verdienen können. Wenn er das nicht macht, nimmt das Arbeitsamt einen Betrag aus irgendeiner internen Gehalts-Tabelle (es gibt anscheinend eine Tabelle, in welcher alle Berufe und die dazugehörigen Gehälter aufgelistet sind. Woher diese Zahlen kommen... keine Ahnung.). Diese Liste besagte im August/September 2002, dass Fachinformatiker in Hamburg ? 2.750 erhalten. Toll, oder? Eben nicht. Das wird durch 2 geteilt, dann der Nettobetrag ausgerechnet und letztendlich erhältst du 60% vom Nettobetrag. Bei mir waren das dann ca. ? 530 im Monat... Öhm... wieso wird das durch 2 geteilt? Ist doch normal nicht so wenn man arbeitslos wird? Täusch ich mich? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 13. Februar 2003 Teilen Geschrieben 13. Februar 2003 Da ich keinen Bock habe, das alles nochmal zu schreiben: Klick me Da geht's zwar um ein anderes Thema, aber die Berechnung des Arbeitslosengelds bleibt sich gleich. Gruss, Saga Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nyna Geschrieben 13. Februar 2003 Teilen Geschrieben 13. Februar 2003 Originally posted by tobixxx Öhm... wieso wird das durch 2 geteilt? Ist doch normal nicht so wenn man arbeitslos wird? Täusch ich mich? "Normal" werden ja eigentlich deine Gehälter der letzten Monate als Grundlage genommen. Für "fertige Azubis" gibts es die Sonderregelung, dass dein mögliches Gehalt als Grundlage für die Berechnung genommen wird - davon allerdings die Hälfte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Meveric Geschrieben 13. Februar 2003 Teilen Geschrieben 13. Februar 2003 Ist doch besser als 65% deines Azubi Gehaltes oder? *g* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 13. Februar 2003 Teilen Geschrieben 13. Februar 2003 Kleiner Nachtrag: Wie wird das Arbeitslosengeld nach einer Berufsausbildungsverhältnis berechnet? Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nach einer Berufsausbildung, werden zunächst die Ausbildungsentgelte der letzten 52 Wochen, also des letzten Jahres berücksichtigt. Hiervon wird das durchschnittliche wöchentliche Bruttoentgelt von der Ausbildungsvergütung ermittelt. Da in den überwiegenden Fällen der Arbeitslosengeldsatz nicht besonders hoch wäre, weil das Brutto letztendlich sehr niedrig bei einer Berufsaubildung ist, hat der Gesetzgeber für den Arbeitslosen eine Sonderbemessung des Arbeitslosengeldes geschaffen. Neben der Berechnung des Bruttoentgeltes der letzten 52 Wochen, wird für den arbeitslosen Jugendlichen ein tarifliches Arbeitsentgelt festgelegt. Vorausgesetzt, der Auszubildende hat seine Berufsausbildung bestanden. Entweder der Ausbildungsbetrieb bescheinigt dem Arbeitsamt das Arbeitsentgelt welches der Auszubildende nach abgeschlossener Berufsausbildung bei Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis bekommen hätte oder das Arbeitsamt ermittelt dem Berufsabschluss entsprechend das tarifliche Arbeitsentgelt für den Arbeitslosen. Dieses Arbeitsentgelt bei Übernahme wird danach halbiert. Das halbierte Bruttoentgelt wird auf ein wöchentliches Bruttoentgelt umgerechnet und mit dem durchschnittlichen wöchentlichen Bruttoentgelt aus den letzten 52 Wochen verglichen. Das höhere Bruttoentgelt wird für die Ermittlung des Arbeitslosengeldsatzes herangezogen. Achtung, diese Sonderbemessung erfolgt nur dann, wenn die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde. http://www.arbeitslosenzentrum-mg.de/infoblaetter/arblosgenz.htm http://www.beamte4u.de/arbeitsamt/aa_bemessalg.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jola20 Geschrieben 25. Februar 2003 Autor Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 Hallo, ich hab den Bewilligungsbescheid bekommen und bekomme nun "wahnsinnige" 372 € im Monat Arbeitslosengeld da es mein örtliches Arbeitsamt geschafft hat für Fachinformatiker einen Tarifvertrag zu finden (woher möchte mal noch rausfinden), nach dem ein Fachinformatiker nach der Ausbildung tatsächlich 1560 € im Monat verdient. *grmpf* Jörg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crush Geschrieben 25. Februar 2003 Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 Gratulation! Nicht sehr viele AA-Mitarbeiter sind so motiviert wie diejenigen, an die Du wohl geraten bist. Wenn irgendwo Tarifverträge bestehen wäre es für einige Leute hier sicherlich hilfreich davon Genaueres zu erfahren (gerade zwecks Gehaltsverhandlungen und Streitigkeiten mit dem Arbeitsamt). Die Branche in der dieser Tarif abgeschlossen wurde, sollte man aber auch noch wissen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zoidberg Geschrieben 25. Februar 2003 Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 kann es denn sein, dass ich nach der ausbildung (fiae) weniger arbeitslosengeld bekomme, als ich in der ausbildung verdient habe? ich habe meine ausbildung nach 2,5 jahren abgeschlossen und im letzen (halben)lehrjahr 498€ raus bekommen. laut dem bescheid vom arbeitsamt bekomme ich nun wahnsinnige 100,47€ pro woche - und das ist schon der erhöhte satz von 67% da ich eine kleine tochter habe... das ist zum leben echt viel zu wenig.... vor allem dauert es knapp 10 wochen bis ich dann evtl. auch mal noch ein wenig wohngeld zusätzlich bekomme, da die ämter ja so wahnsinnig schnell arbeiten. übrigens wurde mir bescheinigt, dass das maßgebliche arbeitsentgelt 1666,57€ monatlich beträgt, falls das für jemanden relevant sein sollte ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 25. Februar 2003 Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 Originally posted by zoidberg kann es denn sein, dass ich nach der ausbildung (fiae) weniger arbeitslosengeld bekomme, als ich in der ausbildung verdient habe? Ja, sicher, Arbeitslosengeld ist immer geringer als der letzte Verdienst, da bildet die Ausbildungsvergütung keine Ausnahme. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 25. Februar 2003 Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 Hmm, aber eigentlich bekommt man doch das Arbeitslosengeld nach dem berechnet was man verdienen würde wenn man in dem Beruf gearbeitet hätte. Und nicht nach dem was man in der Ausbildung verdient hat, oder??? Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zoidberg Geschrieben 25. Februar 2003 Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 ...vor allem meine ich irgendwo gelesen zu haben, dass man doch wenigstens soviel bekommt wie man in der ausbildung hatte, und evtl. sogar mehr, wenn eben die bemessungsgrundlage das hergibt... naja, ich hoffe jedenfalls mal dass ich hier in köln schnell'nen job finde, so dass der spuk mit dem a-amt schnell vorbei ist... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 25. Februar 2003 Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 Originally posted by Woodstock Hmm, aber eigentlich bekommt man doch das Arbeitslosengeld nach dem berechnet was man verdienen würde wenn man in dem Beruf gearbeitet hätte. Und nicht nach dem was man in der Ausbildung verdient hat, oder??? Nein. Siehe Sagas Posting oben: Zitat: Dieses Arbeitsentgelt bei Übernahme wird danach halbiert. Das halbierte Bruttoentgelt wird auf ein wöchentliches Bruttoentgelt umgerechnet und mit dem durchschnittlichen wöchentlichen Bruttoentgelt aus den letzten 52 Wochen verglichen. Das höhere Bruttoentgelt wird für die Ermittlung des Arbeitslosengeldsatzes herangezogen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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