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Geschrieben

Hallo,

habe ne kurze Frage,

wie hoch ist das Arbeitslosengeld nach der Ausbildung ?

Bin seit Januar als FiSi fertig und hab vorhin mit einem

vom Arbeitsamt telefoniert und der sagter er warte noch auf den Tarifvertrag.

Wie hoch is da das Einstiegsgehalt ?

Ich bin auch nur bis 1.3 arbeitslos dann geht's zum Zivi..... :-(

Aber es ist doch richtig das sich das Arbeitslosengeld dann nach dem

Tarifvertrag bemisst wenn man mit der Ausbildung fertig ist, oder ?

Vielen Dank

Jörg

Geschrieben

Ja, ich weiß.

Ich hatte jetzt mal auf Erfahrungswerte gehofft,

was FiSis nach der Ausbildung mit Tarifvertrag verdienen,

damit ich mir mal ungefähr ausrechnen kann mit wieviel Teuros

ich kalkulieren kann.

Jörg

Geschrieben

Einen Tarif gibt es nicht für Fachinformatiker.

Das Arbeitslosengeld beträgt 60 % von letzten Nettolohn. Falls der Nettolohn nicht errechenbar ist wird einfach der durchschnittliche Nettolohn dieses Berufes vom Arbeitamt genommen. Bei einer neuen Arbeitsstelle ist unbedingt darauf zu achten, dass man nicht zu viel Fahrtgeld bekommt. Manche Arbeitgeber versuchen über überduchschnittlich viel Fahrtgeld besser mit der Steuer wegzukommen und machen dem Arbeitnehmer den Mund wässrig. Das hat aber den großen Nachteil wenn man arbeitslos wird. Denn das Fahrtgeld zählt nicht zum Nettolohn. Somit fällt auch das Arbeitslosengeld viel geringer aus.

Geschrieben

Den gleichen Thread gibts etwas weiter unten...

Aber ich kann dir sagen, wie es bei mir war (auch Ausbildung - 2 Monate Pause - Zivildienst):

Dein ehemaliger Arbeitgeber muss ein Formular vom Arbeitsamt ausfüllen. Dort schreibt er herein, was du in dem Unternehmen hattest verdienen können.

Wenn er das nicht macht, nimmt das Arbeitsamt einen Betrag aus irgendeiner internen Gehalts-Tabelle (es gibt anscheinend eine Tabelle, in welcher alle Berufe und die dazugehörigen Gehälter aufgelistet sind. Woher diese Zahlen kommen... keine Ahnung.). Diese Liste besagte im August/September 2002, dass Fachinformatiker in Hamburg € 2.750 erhalten.

Toll, oder? Eben nicht. Das wird durch 2 geteilt, dann der Nettobetrag ausgerechnet und letztendlich erhältst du 60% vom Nettobetrag. Bei mir waren das dann ca. € 530 im Monat...

Geschrieben
Originally posted by Marcello

Den gleichen Thread gibts etwas weiter unten...

Aber ich kann dir sagen, wie es bei mir war (auch Ausbildung - 2 Monate Pause - Zivildienst):

Dein ehemaliger Arbeitgeber muss ein Formular vom Arbeitsamt ausfüllen. Dort schreibt er herein, was du in dem Unternehmen hattest verdienen können.

Wenn er das nicht macht, nimmt das Arbeitsamt einen Betrag aus irgendeiner internen Gehalts-Tabelle (es gibt anscheinend eine Tabelle, in welcher alle Berufe und die dazugehörigen Gehälter aufgelistet sind. Woher diese Zahlen kommen... keine Ahnung.). Diese Liste besagte im August/September 2002, dass Fachinformatiker in Hamburg ? 2.750 erhalten.

Toll, oder? Eben nicht. Das wird durch 2 geteilt, dann der Nettobetrag ausgerechnet und letztendlich erhältst du 60% vom Nettobetrag. Bei mir waren das dann ca. ? 530 im Monat...

Öhm... wieso wird das durch 2 geteilt? Ist doch normal nicht so wenn man arbeitslos wird? Täusch ich mich?

Geschrieben
Originally posted by tobixxx

Öhm... wieso wird das durch 2 geteilt? Ist doch normal nicht so wenn man arbeitslos wird? Täusch ich mich?

"Normal" werden ja eigentlich deine Gehälter der letzten Monate als Grundlage genommen. Für "fertige Azubis" gibts es die Sonderregelung, dass dein mögliches Gehalt als Grundlage für die Berechnung genommen wird - davon allerdings die Hälfte.

Geschrieben

Kleiner Nachtrag:

Wie wird das Arbeitslosengeld nach einer Berufsausbildungsverhältnis berechnet?

Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nach einer Berufsausbildung, werden zunächst die Ausbildungsentgelte der letzten 52 Wochen, also des letzten Jahres berücksichtigt. Hiervon wird das durchschnittliche wöchentliche Bruttoentgelt von der Ausbildungsvergütung ermittelt. Da in den überwiegenden Fällen der Arbeitslosengeldsatz nicht besonders hoch wäre, weil das Brutto letztendlich sehr niedrig bei einer Berufsaubildung ist, hat der Gesetzgeber für den Arbeitslosen eine Sonderbemessung des Arbeitslosengeldes geschaffen.

Neben der Berechnung des Bruttoentgeltes der letzten 52 Wochen, wird für den arbeitslosen Jugendlichen ein tarifliches Arbeitsentgelt festgelegt. Vorausgesetzt, der Auszubildende hat seine Berufsausbildung bestanden. Entweder der Ausbildungsbetrieb bescheinigt dem Arbeitsamt das Arbeitsentgelt welches der Auszubildende nach abgeschlossener Berufsausbildung bei Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis bekommen hätte oder das Arbeitsamt ermittelt dem Berufsabschluss entsprechend das tarifliche Arbeitsentgelt für den Arbeitslosen.

Dieses Arbeitsentgelt bei Übernahme wird danach halbiert. Das halbierte Bruttoentgelt wird auf ein wöchentliches Bruttoentgelt umgerechnet und mit dem durchschnittlichen wöchentlichen Bruttoentgelt aus den letzten 52 Wochen verglichen. Das höhere Bruttoentgelt wird für die Ermittlung des Arbeitslosengeldsatzes herangezogen.

Achtung, diese Sonderbemessung erfolgt nur dann, wenn die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.

http://www.arbeitslosenzentrum-mg.de/infoblaetter/arblosgenz.htm

http://www.beamte4u.de/arbeitsamt/aa_bemessalg.htm

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo,

ich hab den Bewilligungsbescheid bekommen

und bekomme nun "wahnsinnige" 372 € im Monat Arbeitslosengeld

da es mein örtliches Arbeitsamt geschafft hat für Fachinformatiker einen Tarifvertrag zu finden (woher möchte mal noch rausfinden),

nach dem ein Fachinformatiker nach der Ausbildung tatsächlich 1560 € im Monat verdient.

*grmpf*

Jörg

Geschrieben

Gratulation! Nicht sehr viele AA-Mitarbeiter sind so motiviert wie diejenigen, an die Du wohl geraten bist. Wenn irgendwo Tarifverträge bestehen wäre es für einige Leute hier sicherlich hilfreich davon Genaueres zu erfahren (gerade zwecks Gehaltsverhandlungen und Streitigkeiten mit dem Arbeitsamt). Die Branche in der dieser Tarif abgeschlossen wurde, sollte man aber auch noch wissen.

Geschrieben

kann es denn sein, dass ich nach der ausbildung (fiae) weniger arbeitslosengeld bekomme, als ich in der ausbildung verdient habe?

ich habe meine ausbildung nach 2,5 jahren abgeschlossen und im letzen (halben)lehrjahr 498€ raus bekommen. laut dem bescheid vom arbeitsamt bekomme ich nun wahnsinnige 100,47€ pro woche - und das ist schon der erhöhte satz von 67% da ich eine kleine tochter habe... das ist zum leben echt viel zu wenig.... vor allem dauert es knapp 10 wochen bis ich dann evtl. auch mal noch ein wenig wohngeld zusätzlich bekomme, da die ämter ja so wahnsinnig schnell arbeiten. übrigens wurde mir bescheinigt, dass das maßgebliche arbeitsentgelt 1666,57€ monatlich beträgt, falls das für jemanden relevant sein sollte ;-)

Geschrieben
Originally posted by zoidberg

kann es denn sein, dass ich nach der ausbildung (fiae) weniger arbeitslosengeld bekomme, als ich in der ausbildung verdient habe?

Ja, sicher, Arbeitslosengeld ist immer geringer als der letzte Verdienst, da bildet die Ausbildungsvergütung keine Ausnahme.

Geschrieben

Hmm, aber eigentlich bekommt man doch das Arbeitslosengeld nach dem berechnet was man verdienen würde wenn man in dem Beruf gearbeitet hätte. Und nicht nach dem was man in der Ausbildung verdient hat, oder???

Bine

Geschrieben

...vor allem meine ich irgendwo gelesen zu haben, dass man doch wenigstens soviel bekommt wie man in der ausbildung hatte, und evtl. sogar mehr, wenn eben die bemessungsgrundlage das hergibt...

naja, ich hoffe jedenfalls mal dass ich hier in köln schnell'nen job finde, so dass der spuk mit dem a-amt schnell vorbei ist...

Geschrieben
Originally posted by Woodstock

Hmm, aber eigentlich bekommt man doch das Arbeitslosengeld nach dem berechnet was man verdienen würde wenn man in dem Beruf gearbeitet hätte. Und nicht nach dem was man in der Ausbildung verdient hat, oder???

Nein. Siehe Sagas Posting oben:

Zitat:

Dieses Arbeitsentgelt bei Übernahme wird danach halbiert. Das halbierte Bruttoentgelt wird auf ein wöchentliches Bruttoentgelt umgerechnet und mit dem durchschnittlichen wöchentlichen Bruttoentgelt aus den letzten 52 Wochen verglichen. Das höhere Bruttoentgelt wird für die Ermittlung des Arbeitslosengeldsatzes herangezogen.

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