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Geschrieben

Mmmhhh. Is das jetzt nen Thread, der eigentlich als letzter Post für nen anderen Thread gedacht war???

Ich antworte einfach mal.

Bei uns (IHK Siegen) durfte man das Handbuch bei der ZP benutzen. Wurde allerdings erst kurz vorher bekannt gegeben. Allerdings ist das auch wieder eine Sache, die von IHK zu IHK unterschiedlich ist!!! Das Beste wär also, wenn du bei deiner zuständigen IHK anrufen würdest...

Geschrieben

Wenn du das Tabellenbuch meinst: Ja, das ist erlaubt.

Mach dich aber vorher mit den einzelnen Seiten vertraut, so dass du während der Prüfung nicht noch Zeit mit Suchen verplemperst. - Bei uns war es auch erlaubt, kleine Index-Zettel in die verschiedenen Kapitel zu kleben...

Viel Glück!

MfG, Jusky :)

Geschrieben
Originally posted by P3AC3MAK3R

Ich würde aber zur Sicherheit nochmal direkt bei Deiner zuständigen IHK nachfragen.

Steht normalerweise auf dem Einladungsschreiben unter "Erlaubte Hilfsmittel", nebst Taschenrechner etc. Falls doch nix draufsteht: siehe oben. ;)

Geschrieben

Stand bei uns nicht drauf. Ich hab einen Tag vorher angerufen und da ham die mir das dann bestätigt. Genau so war es auch bei dem Lehrjahr unter mir. Denen hab ich empfohlen anzurufen und sie durften es auch benutzen, ohne vorher informiert zu werden....

Geschrieben

Also, bei uns stand das auch in der Einladung. - Scheint wohl von BL zu BL unterschiedlich zu sein...

Am besten ist wirklich, direkt bei der zuständigen IHK nachzufragen.

Geschrieben
Originally posted by SySi2001

danke euch

Ja.

Zitat aus den "IHK-GBA-News", Ausgabe 3/01:

Schriftliche Zwischenprüfungen - IT-Berufe

Hilfsmittel für die Zwischenprüfungen der IT-Berufe

Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Herbst 2001 analog zu den Abschlussprüfungen auch bei den Zwischenprüfungen ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen.

Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes sowie einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf jeder Prüfling nur ein Tabellenbuch verwenden. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen.

Es erfolgt keine Beschränkung auf eines oder wenige "Standardwerke" bestimmter Verlage oder Autoren, ebenso werden keine Empfehlungen für bestimmte Tabellenbücher ausgesprochen.

Nürnberg, 01-04-11

ry-to

gruß, timmi

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