MaWiN Geschrieben 16. Mai 2001 Teilen Geschrieben 16. Mai 2001 Meine Ausbildungsvertrag läuft offiziel bis zum 31.08.2001, die Prüfungen sind ja aber schon im Mai. Verlängern werd ich meinen Vertrag nicht, da ich studieren geh. Wann ist dann mein letzter Arbeitstag. Mai oder August??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webentwickler Geschrieben 16. Mai 2001 Teilen Geschrieben 16. Mai 2001 Ahoi, die Ausbildung endet mit dem Bestehen der letzten Prüfung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 16. Mai 2001 Teilen Geschrieben 16. Mai 2001 @Webentwickler ...wenn diese vor dem 31.08. bestanden wird... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webentwickler Geschrieben 16. Mai 2001 Teilen Geschrieben 16. Mai 2001 Original erstellt von thedirtydog: <STRONG>@Webentwickler ...wenn diese vor dem 31.08. bestanden wird...</STRONG> ... dann ist sie auch vorher beendet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MaWiN Geschrieben 16. Mai 2001 Autor Teilen Geschrieben 16. Mai 2001 Das würde dann heißen, daß ich nach dem Bestehen der Prüfung nicht mehr in den Betrieb muß obwohl mein Vertrag bis August läuft??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 16. Mai 2001 Teilen Geschrieben 16. Mai 2001 Richtig, dann ist dein Arbeitsverhältnis offiziell beendet. Wenn du danach wieder in deinen Betrieb gehen und einen kompletten Tag arbeiten würdest, ohne dass dein Chef dich anspricht oder ohne dass vorher ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben worden ist, bist du auf unbefristete Zeit eingestellt. Aber das willst du ja nicht. Also, wenn du die Prüfung bestanden hast und alle Unterlagen hast, ist die Ausbildung beendet. @Webentwickler Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass das Arbeitsverhältnis am 31.08. enden würde, auch wenn er erst danach Prüfung hätte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webentwickler Geschrieben 16. Mai 2001 Teilen Geschrieben 16. Mai 2001 Original erstellt von thedirtydog: <STRONG>@Webentwickler Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass das Arbeitsverhältnis am 31.08. enden würde, auch wenn er erst danach Prüfung hätte.</STRONG> So ist es bei Umschülern. Anscheinend bei Auszubildenden auch. Eigentlich gibt es doch bei Auszubildenden keine Prüfung nach Ablauf des Vertrages. Lt. Ausbildungsordnung müssen alle Prüfungen bis zu Begin der Sommerpause erledigt sein. Einschliesslich der Ergänzungsprüfung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webentwickler Geschrieben 16. Mai 2001 Teilen Geschrieben 16. Mai 2001 Original erstellt von MaWiN: <STRONG>Das würde dann heißen, daß ich nach dem Bestehen der Prüfung nicht mehr in den Betrieb muß obwohl mein Vertrag bis August läuft???</STRONG> Korrekt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 16. Mai 2001 Teilen Geschrieben 16. Mai 2001 @Webentwickler Ja, bei Auszubildenen auch. Das mit der Sommerpause weiß ich nicht, aber es gibt ja unterschiedliche Verträge. Da kann es durchaus mal vorkommen, dass der Vertrag vor der Prüfung endet. Ich glaube zwar nicht, dass das oft vorkommt, aber es muss ja abgesichert sein. Bei Umschülern gibt es ja auch wieder verschiedene Möglichkeiten : z.B. normale Betriebliche Ausbildung mit Berufsschule, oder Berufsschule mit eingeschlossenem Praktikum (1/2es Jahr). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cardo Geschrieben 4. Juni 2007 Teilen Geschrieben 4. Juni 2007 Richtig, dann ist dein Arbeitsverhältnis offiziell beendet. Wenn du danach wieder in deinen Betrieb gehen und einen kompletten Tag arbeiten würdest, ohne dass dein Chef dich anspricht oder ohne dass vorher ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben worden ist, bist du auf unbefristete Zeit eingestellt. Aber das willst du ja nicht. Wie jetzt? Ich geh nach der mündlichen Prüfung einen Tag arbeiten und muss dann einen unbefristeten Vertrag bekommen? Kann irgendwo nicht sein oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hawkeye Geschrieben 4. Juni 2007 Teilen Geschrieben 4. Juni 2007 Da hat einer aber tieeef gebuddelt. :old Wenn Du nach der mündlichen Prüfung Deine Ausbildung abgeschlossen hast, ist Dein Vertrag ausgelaufen. Gehst Du am nächsten Tag arbeiten und keiner hält Dich davon ab (weil Du nicht mehr in einem Vertragsverhältnis bist), entsteht ein stilles Arbeitsverhältnis. D.h. Du bist dann weiter dort beschäftigt. Genauere Gesetzestexte kann Dir Bimei dazu sicher geben oder Du suchst selber ein wenig rum. In einigen Firmen warten regelrecht am Tag der Prüfung und danach Leute auf Dich am Arbeitsplatz wenn Du nicht übernommen wirst und sind angehalten, Dich darüber zu informieren, dass Du nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis mit ihnen stehst. Sonst nutzt der Ex-Azubi die gegebene gesetzliche Situation aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 4. Juni 2007 Teilen Geschrieben 4. Juni 2007 Kann irgendwo nicht sein oder?Doch, § 24 BBiG Klickerklacker Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cardo Geschrieben 4. Juni 2007 Teilen Geschrieben 4. Juni 2007 Das heißt, wenn ich ein bisschen hinterhältig bin geh ich nach der mündlichen arbeiten und muss weiter beschäftigt werden... Eine Überlegung ist es Wert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 4. Juni 2007 Teilen Geschrieben 4. Juni 2007 Solange deine Vorgesetzten das nicht verhindern und du auch wirklich arbeitest und nicht nur durch Anwesenheit glänzt, besteht erst einmal ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, welches ordendtlich gekündigt werden muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 4. Juni 2007 Teilen Geschrieben 4. Juni 2007 In einigen Firmen warten regelrecht am Tag der Prüfung und danach Leute auf Dich am Arbeitsplatz wenn Du nicht übernommen wirst und sind angehalten, Dich darüber zu informieren, dass Du nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis mit ihnen stehst. Sonst nutzt der Ex-Azubi die gegebene gesetzliche Situation aus. Wieso das denn? Es reicht dem Azubi offiziell (vom Ausbilder, Ausbildenden) zu bestätigen, dass er nach der Ausbildung nicht übernommen wird, dazu bedarf es nichtmals einer schriftlichen Bestätigung. Ich stell' mir das gerade vor: Türsteher in schwarzen Anzügen (aha, da passen sie wieder) und dunklen Sonnenbrillen (da war auch was, hm), die darauf warten nicht übernommene Azubis abzufangen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cardo Geschrieben 4. Juni 2007 Teilen Geschrieben 4. Juni 2007 Lol, na wenn man direkt wieder gekündigt werden kann. (Ich nehm mal an, einen Monat später) ist es doch witzlos... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hubibi Geschrieben 6. Juni 2007 Teilen Geschrieben 6. Juni 2007 Wie sieht das den eigentlich aus, wenn ich nicht übernommen werde endet ja mein Ausbildungsvertrag bzw. die Ausbildung mit bestehen meiner Prüfung. Muss ich dann noch extra schriftlich kündigen damit ich auch 100% gehen kann oder nicht. Bei mir ist es so, ich habe mir schon im Februar was neues gesucht und einfach zu meinen Leuten gesagt das ich dann nach der Ausbildung wechsel. Der Geschäftsführer weiß das aber glaub ich nicht, außer es hat ihm jemand erzählt. Nicht das der jetzt auf die Idee kommt und sagt ich müsse bleiben sie sind fest davon ausgegangen das ich bleibe. Das ist alles etwas komisch in meiner Firma und ein riesen durcheinander! (Verkauf der Firma, Zusammenlegung mit der Konkurrenz, Kündigungen, Neues Gebäude, Neue IT-Infrastruktur, jede Menge Arbeit!!!) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 6. Juni 2007 Teilen Geschrieben 6. Juni 2007 1.: neues Thema, neuer Thread. 2.: §21 BBiG: (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe. (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hubibi Geschrieben 6. Juni 2007 Teilen Geschrieben 6. Juni 2007 1.: neues Thema, neuer Thread. 2.: §21 BBiG: (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe. (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Das wusste ich schon, allerdings wollte ich wissen ob ich dann auch 100% frei bin und mich mein Chef nicht noch irgendwie zwingen kann dort zu bleiben. Kann ja sein das es eine Möglichkeit gibt das wenn der Chef jemanden behalten will dies auch einfach machen kann ohne das es ausdrücklich gesagt wird. Es wurde auch nie gesagt das ich nicht übernommen werde, ich hab lediglich zu meinem Abteilungsleiter gesagt das ich dann nach der Ausbildung wechsel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 6. Juni 2007 Teilen Geschrieben 6. Juni 2007 Das wusste ich schon, allerdings wollte ich wissen ob ich dann auch 100% frei bin und mich mein Chef nicht noch irgendwie zwingen kann dort zu bleiben. Kann ja sein das es eine Möglichkeit gibt das wenn der Chef jemanden behalten will dies auch einfach machen kann ohne das es ausdrücklich gesagt wird. Es wurde auch nie gesagt das ich nicht übernommen werde, ich hab lediglich zu meinem Abteilungsleiter gesagt das ich dann nach der Ausbildung wechsel. Es gibt weder einen mündlichen noch einen schriftlichen Vertrag. Wie soll er Dich da zwingen? Begehe nur nicht den Fehler, nach der Prüfung Deinen Arbeitsplatz aufzuräumen. Das könnte als Tätigkeit gewertet werden und Dein Chef, sofern er Dich um jeden Preis behalten will, dazu veranlassen daraus einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu deuten. Komisch wie schnell sich innerhalb eines Threads das Blatt plötzlich wendet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 6. Juni 2007 Teilen Geschrieben 6. Juni 2007 Das wusste ich schon, allerdings wollte ich wissen ob ich dann auch 100% frei bin und mich mein Chef nicht noch irgendwie zwingen kann dort zu bleiben. Kann ja sein das es eine Möglichkeit gibt das wenn der Chef jemanden behalten will dies auch einfach machen kann ohne das es ausdrücklich gesagt wird. Wenn Du nicht gerade eine Kugel am Bein hast, an den Schreibtisch gekettet bist o.ä. ;-), nicht, nein. Ein Ausbildungsvertrag ist praktisch ein befristeter Vertrag. Der endet eben mit Bestehen der Prüfung oder vertraglichem Ende. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hubibi Geschrieben 6. Juni 2007 Teilen Geschrieben 6. Juni 2007 Es gibt weder einen mündlichen noch einen schriftlichen Vertrag. Wie soll er Dich da zwingen? Begehe nur nicht den Fehler, nach der Prüfung Deinen Arbeitsplatz aufzuräumen. Das könnte als Tätigkeit gewertet werden und Dein Chef, sofern er Dich um jeden Preis behalten will, dazu veranlassen daraus einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu deuten. Komisch wie schnell sich innerhalb eines Threads das Blatt plötzlich wendet. Wie ich muss doch alles aufräumen!?! Ich dachte mir eigentlich, dass ich in die mündliche gehe, bestehe, in die Firma gehe, meine Sachen packe und abhau... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 6. Juni 2007 Teilen Geschrieben 6. Juni 2007 Wie ich muss doch alles aufräumen!?! Ich dachte mir eigentlich, dass ich in die mündliche gehe, bestehe, in die Firma gehe, meine Sachen packe und abhau... Nein. Erst den Arbeitsplatz aufräumen, alle privaten Dinge in den Rucksack, bei den Kollegen verabschieden *schluchz* und dann zur Prüfung. Falls du wider Erwarten nicht bestehst, den Film mit umgekehrten Vorzeichen rückwärst ablaufen lassen und bei der IHK eine Verlängerung beantragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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