Pascal_A Geschrieben 16. Mai 2001 Teilen Geschrieben 16. Mai 2001 Howdy, zu erst einmal zu den Schulstunden: Bisher konnte ich niergends etwas darüber finden, wie das mit den Schulstunden gehandhabt wird. Ich habe alle zwei bis drei Woche Blockunterricht mit insgesamt 31 Wochenstunden (FaSi) Gibt es eine Regel, die besagt das ich z.B. wenn ich Mo. nur 3 Std. Schule habe, ich anschließend für 5 Arbeitsstunden noch in den Betrieb muss? Das es eine Regel gibt die besagt, wenn man weniger als 5 Schulstd. am Tag hat, noch in den Betrieb gehen muss, weiß ich. Aber bezieht sich das nicht auf die Gesamtwochenstunden? Es gibt ja verschiedene Blocksysteme! Habt ihr mich soweit verstanden? :-) Gut ... Wenn ihr z.B. ne Woche Schule habt und bei euch Do. einige Stunden ausfallen, so dass ihr nur die ersten 3 Stunden Schule habt. Geht ihr anschließend noch in den Betrieb? Wenn ja (genau das will ich wissen ) schreibt ihr diese Arbeitsstunden als Überstunden auf? Okay, ich hoffe ich konnte mich soweit verständlich ausdrücken - habs zumindest versucht! Ich dank euch. Ciao, Abe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 16. Mai 2001 Teilen Geschrieben 16. Mai 2001 hallo abe, 1 für azubis gilt das berufsbildungsgesetz (bbig), indem das ausbildungsverhältnis, die probezeit, arbeitszeugnis, kündigung, rechte und pflichten des azubis und des ausbilders und die vergütung geregelt sind. 2 zusätzlich gilt das jugendarbeitsschutzgesetz (jarbschg), dort sind v.a. diese §§ hervorzuheben: § 8 Dauer der Arbeitszeit (1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. (2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, daß die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten. (2a) (eingefügt durch Gesetz vom 15.10.1984) "Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden." § 9 Berufsschule (1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen (geändert durch Gesetz vom 24.2.1997) "vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind," (neugefaßt durch Gesetz vom 15.10.1984) "an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche," in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig. (2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mit acht Stunden, Berufsschulwochen nach Absatz 1 Nr. 3 mit 40 Stunden, im übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen. (3) Ein Entgeltausfall darf durch den Besuch der Berufsschule nicht eintreten. unterschiedliche regelungen für jugendliche und erwachsene ab 01.03.1997 [ 16. Mai 2001: Beitrag editiert von: Hades ] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
peterb Geschrieben 17. Mai 2001 Teilen Geschrieben 17. Mai 2001 ... wenn du allerdings schon erwachsen bist, fallen die regeln aus dem jaschg nicht an, dann gilt für dich der ganz normale ausbildungsvertrag, darin sind festgehalten die stunden, die du in der woche ableisten musst - egal ob schule oder betrieb. fuer die schule wirst du freigestellt, und zwar genau in dem aufwand, in dem sie betrieben wird (von anfang bis ende) und auch für die fahrtzeiten zwischen schule und betrieb wirst du freigestellt. ALLES, was FEHLT (also bei einer 40 std woche bei dir (31 std schule), also fehlen 9 std) ist normale arbeitszeit - keine überstunden. arbeitest du nach/neben der schule über die betriebliche wochenarbeitszeit hinaus, dann haste ueberstunden.... peterb Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pascal_A Geschrieben 17. Mai 2001 Autor Teilen Geschrieben 17. Mai 2001 Okay, soweit alles klar - schonmal ein dickes dankeschön! Wie sieht das aber aus wenn Unterricht ausfällt? Nehmen wir jetzt mal an ich hab Mi. 9 Std. Schule und die 4-6 fällt aus. Im Prinzip wäre es keine geleistet Arbeits- bzw. Schulzeit. Ansich hätte ich auch mehr Unterricht, da ich aber am MIH (Management im Handwerk) teilnehmen kann (dank Abitur), fallen für mich einige Stunden weg. So bin ich z.B. automatisch von Deutsch, WK und GK befreit. Relgion hab ich abgewählt. Ich schätze ich muss aber von meinem für mich geltenden Stundenplan ausgehen und nicht von dem allgemein gültigen? Vielen Dank! Ciao, Abe [ 17. Mai 2001: Beitrag editiert von: Abe ] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 17. Mai 2001 Teilen Geschrieben 17. Mai 2001 du kannst unter bestimmten voraussetzungen (z.b. abitur sowie zustimmung des arbeitgebers und der berufsschule) von fächern bzw. ganz von der berufsschule befreit werden. diese zeit muss dann durch entsprechende mehrarbeit ausgeglichen werden. auch ausfall an der berufsschule, aus welchen gründen auch immer, zählt dazu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
peterb Geschrieben 18. Mai 2001 Teilen Geschrieben 18. Mai 2001 ja, es gilt schon dein "eigener" stundenplan. mit ausfallstunden, die in der "mitte" liegen, ist es ein "ungeklaerter rechtsbegriff", bei uns haben die Azubis dann frei, da werden nur die "eckstunden" gezaehlt.... peterb Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fido Geschrieben 22. Mai 2001 Teilen Geschrieben 22. Mai 2001 Das war bei mir im Betrieb auch ein Thema und die wollten auch von mir das ich komme, aber dann haben sie gesehen, dass die BS fast 80 kilometer von meinem Ausbildungsort weg ist ... dann haben die es sich anders überlegt !!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gizmoo.jun Geschrieben 23. Januar 2002 Teilen Geschrieben 23. Januar 2002 Hallo ihr. Bin zwar gelernter Industriekaufmann (warte aktiv auf nen FISI-Platz zur Ausbildung), aber ich denke trotzdem, hier auch was sagen zu können: Bei der Berufsschule kommt es immer auf den Betrieb an. Es gibt welche, die verlangen jede Minute nachzuarbeiten, wenn zwischendurch mal was ausfällt. Es gibt auch welche, die interessiert das recht wenig, ob du die letzten drei frei hast und da nach hause gehst. Bei mir war letzteres der Fall. Alles in allem ist es aber bei vielen Leuten aus meiner Klasse so gewesen, daß der alte Satz galt: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Am "günstigsten" ist es natürlich, wenn man alleine in der Schule ist, also der eigene Betrieb nicht gleich ne ganze Klasse oder so stellt. Dann kann man viel unter der Hand machen. Aber auch hier ist Vorsicht geboten: Es gibt auch Schulen, die die Betriebe dann anrufen... Am einfachsten ist einfach, wenn man mal nett mit dem Personalbüro oder dem Ausbildungsleiter die Sache durchspricht. In der Berufsschule fällt eh weniger aus als in den normalen Schulen. Der "Schaden" wäre also auch geringer. Man hat aber einfach einen ganz klaren Vorteil (vom guten Gewissen abgesehen): Dir kann keiner mehr an die Karre pinkeln. Soweit von mir. Gruß Giz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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