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Kosten für Bewerbungsgespräche


sephyra

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Hallo!

Ich wohne derzeit in BaWü, will aber ab Sommer wieder in Bremen wohnen. Wohnung ist bereits seit 1906 vorhanden (Uropa hat das Häusle gebaut und ab April steht es leer *g*), doch noch mangelt es an einer Arbeitsstellt.

Die Fahrt dort hoch ist allerdings alles andere als billig. Was wäre nun, wenn ich dort ein Bewerbungsgespräch hätte? Würde das Arbeitsamt mir die Fahrt bezahlen? Und wie sicher ist es, dass sie es _überhaupt_ zahlen? Strecken sie dann evtl. das Geld vor oder muss ich erstmal selber das Geld dafür gezahlt haben?

Bei mir wäre es ja auch nur die Fahrt - Übernachtung und Essen bekomme ich dann bei meinen Eltern.

Fragen über Fragen... ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

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Originally posted by sephyra

Die Fahrt dort hoch ist allerdings alles andere als billig. Was wäre nun, wenn ich dort ein Bewerbungsgespräch hätte? Würde das Arbeitsamt mir die Fahrt bezahlen?

Grundsätzlich ist es wohl so, das man Fahrtkosten Erstattungen vorher beantragen muss. Also wenn du ein Vorstellungsgespräch hast, dann vorher bei deinem zuständigen Arbeitsamt einen Antrag stellen, das die Fahrtkosten erstattet werden können.

Und wie sicher ist es, dass sie es _überhaupt_ zahlen?

Das kannst du ja dann nachfragen, welche Vorraussetzungen es dafür gibt.

Strecken sie dann evtl. das Geld vor oder muss ich erstmal selber das Geld dafür gezahlt haben?

Es gibt wohl beide Möglichkeiten, je nach sozialer Lage, z.B. welche sonstigen Leistungen du vom Arbeitsamt oder Sozialamt beziehst.

Bei mir wäre es ja auch nur die Fahrt - Übernachtung und Essen bekomme ich dann bei meinen Eltern.

Eventuell gibt es bei längeren Aufenthalten, z.b. > 1 Tag eine Spesen Pauschale, aber ansonsten werden wohl grundsätzlich nur die Fahrtkosten erstattet.

Übrigens ist es wohl so, das Fahrtkosten vom Arbeitsamt nur erstattet werden, wenn du einen Nachweis erbringst, das der (zukünftige) Arbeitgeber die Fahrkosten nicht erstattet hat. Ich hab mal gehört das es wohl ein Gesetz geben soll, nachdem die Arbeitgeber verpflichtet sind, die Fahrtkosten zu erstatten. Für diejenigen, die es nicht tun kommt das Arbeitsamt auf.

Vielleicht hat bimei ja einen entsprechenden Gesetzestext - falls es einen gibt... ;)

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Hallo,

also, wenn du dort wirklich ein Bewerbungsgespräch hättest, ginge das.

Das war jedenfalls damals bei mir der Fall. - Ich musste auch ein paar Mal zu Einstellungstests und -gesprächen von Brandenburg nach NRW oder BW fahren. Wobei ich glaube, dass sie die Fahrkosten nur bei Bewerbungsgesprächen bezahlt haben... Ist schon etwas her. :)

Aber ich musste ihnen auch meine Einladung im Original vorzeigen, ehe sie sich die Mühe machten. Die Fahrt habe ich immer erst selbst bezahlt und dann die Fahrkarten beim Arbeitsamt abgegeben. Kurze Zeit später haben sie dann das Geld auf mein Konto überwiesen. (Mach dir aber auf alle Fälle ne Kopie zur Sicherung!)

MfG, Jusky

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Es gibt Mobilitätshilfen und auch Kostenerstattungen bei Bewerbungen.

§ 45 SGB III Leistungen

Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungsuchende können zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen erhalten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird. Als unterstützende Leistungen können Kosten

1. für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten),

2. im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen (Reisekosten)

übernommen werden.

§ 46 SGB III Höhe

(1) Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden.

(2) Als Reisekosten können die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten übernommen werden. Berücksichtigungsfähig sind die bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels anfallenden Kosten der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels, wobei mögliche Fahrpreisermäßigungen zu berücksichtigen sind. Bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel ist ein Betrag in Höhe der Wegstreckenentschädigung nach § 6 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes berücksichtigungsfähig. Bei mehrtägigen Fahrten können zusätzlich für jeden vollen Kalendertag ein Betrag von 16 Euro und für den Tag des Antritts und den Tag der Beendigung der Fahrt ein Betrag von jeweils 8 Euro erbracht werden. Daneben können die Übernachtungskosten erstattet werden. Übersteigen die nachgewiesenen Übernachtungskosten je Nacht den Betrag von 16 Euro, können sie erstattet werden, soweit sie unvermeidbar sind. Übernachtungskosten, die die Kosten des Frühstücks einschließen, sind vorab um 5 Euro zu kürzen.

Die Mobilitätshilfen beziehen sich dann ab §§ 53 SGB III auf die Aufnahme einer Beschäftigung, bspw. Umzug.

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Nur mal so am Rande......

Also bei mir haben die Kosten wie Zug fahrt usw. teilweise die Firmen die mich zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen haben Bezahlt..... wenn man so eine Einladung bekommt sollte man da bei den Firmen mal Nachfragen (die können das Absetzen... )

Ich hatte dadurch echt keine Kosten mußte es nur vorstrecken und den Firmen die Belege schicken........

Hat immer Prima geklappt..........

Liebe Grüße und

viel Glück bei den Bewerbungsgesprächen

Nadine

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