Minotaur Geschrieben 25. Februar 2003 Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 Hiho, ich habe einige Fragen an euch bezüglich staatlicher Leistungen: Ich bin im 2. Lehrjahr als Fi/Si, ab dem 2. Lehrjahr bekomme ich Netto 518 € + uralubsgeld + Weihnachtsgeld. Letzten Monat bekam ich vom AA ein Schreiben, dass ich ab dem 2. Lehrjahr über die 7188 € Grenze komme und mein Kindergeld nicht mehr bekäme, ja sogar von September bis Februar zurückzahlen müsste ;-( Jetzt zu meiner ersten Frage: Gibt es ne Möglichkeit, dass ich das KG doch weiterhin bekomme? Ich wohnte bisher zu hause, ziehe aber bis spät. 1.4. aus. Ohne das KG bin ich dann schon sehr aufgeschmissen! Wie sieht es dann mit Wohngeld u.s.w... aus? Bzw. gibt es irgendeinen Weg Wohngeld und Kindergeld zu bekommen wenn man auszieht??? (hab schon hier ein paar Sachen im Forum gefunden, was man z.b. auf dem Wohnungsamt sagen muss). Ich bekomme von meinem Betrieb sonst keine Zuschüsse wie Fahrtgeld o.ä... und muss mind. 150€ im Monat nur für den Weg zur Arbeit tanken! Deswegen muss doch eine Unterstützung vom Staat drinne sein oder nicht? Was ich noch dazusagen muss, ich werde mit meiner Freundin in ne 3 zkb wohnung ziehen. Das blöde ist nur dass sie momentan arbeitslos ist und vom Arbeitsamt gesperrt ist, da sie 2 mal gekündigt hat. Sie bekommt momentan überhaupt keine Kohle. Nicht mal Sozialhilfe oder sowas. Aber wahrscheinlich nur weil sie auch noch zuhause wohnt. Vielleicht kennen sich einige von euch en bischen mit unserer Situation aus und können helfen. Bitte denkt jetzt nicht, ich will hier nur den Staat ausbeuten. Nein ich will nur das bekommen was mir maximal zusteht. Und dass unsere Situation momentan so ist, kann keiner was dafür! Vielen Dank schon mal für eure Hilfe Cu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 25. Februar 2003 Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 Jetzt zu meiner ersten Frage: Gibt es ne Möglichkeit, dass ich das KG doch weiterhin bekomme? Ja, indem du glaube ich Werbungskosten angibst. Falls ich mich irre, berichtigt mich bitte. Wie sieht es dann mit Wohngeld u.s.w... aus Wenn du unter einem bestimmten Satz liegst, hast du auf jeden Fall Anspruch auf Wohngeld. Ich würde einfach mal zum Wohngeldamt gehen und dort nachfragen. Definitiv können sie dir aber erst etwas sagen, wenn du eine Wohnung hast und sie dein Einkommen kennen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 25. Februar 2003 Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 Also auf Kindergeld hast Du ab einer gewissen Einkommensgrenze keinen Anspruch mehr. Egal ob Du zu Hause wohnst oder nicht. Du bekommst das Kindergeld auch nicht - sondern Deine Eltern. Wenn sie es Dir geben ok. Aber dazu sind sie nicht verpflichtet. Und wohngeld würde ich einfach immer versuchen zu bekommen. Beantragen kostet ja nichts! Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JayN Geschrieben 25. Februar 2003 Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 Auf Wohngeld hast Du, glaub ich, keinen Anspruch, dafür ist während der Ausbildung das Arbeitsamt zuständig, wo Du stattdessen Berufsausbildungsbeihilfe beantragen kannst. Gruß JayN Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 25. Februar 2003 Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 Originally posted by Sandrin Ja, indem du glaube ich Werbungskosten angibst. Falls ich mich irre, berichtigt mich bitte.Das bringt auch nur was wenn man Steuern zahlt. Und das tun die meisten in der Ausbildung nicht! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 25. Februar 2003 Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 Das bringt auch nur was wenn man Steuern zahlt. Und das tun die meisten in der Ausbildung nicht! Das Kindergeld bekommen aber die Eltern, also würde es wohl was bringen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 25. Februar 2003 Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 Nee, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das Kindergeld wird ja auch nicht nach dem Einkommen der Eltern berechnet! Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MBit Geschrieben 25. Februar 2003 Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 Also ich hab das gleiche Problem. Meine Mutter hat jetzt mit der Kindergeldkasse telefoniert und die haben gesagt das ich so und soviel drüber liege. Nun hab ich alle Rechnungen von Computerzubehör (5.1 SoundSystem, Monitor, CPU, HDD etc.) die ich mir im letzten Jahr gekauft hatte zusammengesucht und zusammen mit einem Forumlar das die uns zugeschickt haben an die Kindergeldkasse geschickt. Außerdem haben wir noch die Fahrtkosten angegeben (Zur Arbeit und Berufsschule). Ist eigentlich soviel das ich locker wieder drunter liegen müßte, wenn wir Antowort bekommen meld ich miich nochmal, aber an deiner Stelle würde ich mich mit dem anrufen beeilen, weil das jetzt bald alles erledigt sein muß... Gruß MBit Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sloopy Geschrieben 25. Februar 2003 Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 Mir wurde damals in der Ausbildung auch das Kindergeld gestrichen, weil ich ein eigenes Einkommen hatte, welches über der Grenze lag. Meine Mutter hat dann einen Brief geschrieben mit einer Anlage über meine Ausgaben. Fahrten zur Arbeit, Familienheimfahrten, Bücher für die Ausbildung, etc.. und dann haben sie mir für die komplkette Ausbildungszeit das Kindergeld weiterbezahlt. Gruß, sloopy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 25. Februar 2003 Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 So, hier jetzt ein Link zum Thema "Kindergeld". Dort werden auch die von mir angesprochenen Werbungskosten erwähnt. Es wird zwar noch von DM-Beträgen gesprochen, aber das ist ja egal. http://www.gesichertesleben.de/archiv/sonstiges/715096980498808832.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Minotaur Geschrieben 25. Februar 2003 Autor Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 rehi, wow erstaml Danke für die schnellen Antworten! Ja das Kindergeld bekommen die Eltern auf's Konto überwiesen. Sie geben es mir halt immer bar! Was ich vorher noch vergessen hatte zu erwähnen, ich mach schon die 2. Ausbildung! Da ist nichts mit Ausbildungsbeihilfe vom AA! Was glaubt Ihr was besser ist wer von uns zwei aufs Wohnungsamt geht und mehr bekommen könnte sie oder ich? Wahrscheinlich müssen wir dort aber schon angeben, dass wir zu 2. da wohnen, sonst denke ich mal werden die sich auch fragen, für was braucht einer ne 3 zkb wohnung?! Aber Ihr muss doch rechtlich aus was zustehen oder nicht? Jeder Penner bekommt doch sozi?? Klar dass wir erst hingehen wenn der Mietvertrag unterschrieben ist und die Endsumme bekannt ist. Verdammt ist das zur Zeit ein *******... Freu mich schon wenn alles wieder passt!!! Cu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 25. Februar 2003 Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 Ja, alle im Haushalt lebenden Personen und deren Enkommen müssen dort angegeben werden! Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 25. Februar 2003 Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 Ich habe noch einen Link gefunden in dem folgendes steht: "Bei der Berechnung der Einkünfte sind die Werbungskosten von den Einnahmen abzuziehen. Nur der verbleibende Betrag wird der Kindergeldberechnung zugrunde gelegt." Quelle: http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/kg/anspr/einkommen/werbkosten.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 25. Februar 2003 Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 Und was Du für eine Wohung hast ist uninteressant. Bzw. da redet Dir keiner raus. Du kannst nur nicht erwarten das Du mehr Geld bekommen würdest als wenn Du nur ne 2 Zimmer Wohung hast. Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matze134 Geschrieben 25. Februar 2003 Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 Originally posted by Woodstock Nee, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das Kindergeld wird ja auch nicht nach dem Einkommen der Eltern berechnet! Bine Das was MBIT geschrieben hat ist richtig! Natürlich kann man als Azubi seine Werbungskosten, wozu auch die Kilometerpauschalen gehören, angeben. Diese werden abgerechnet! Liegt man dann wieder unter dem Grenzbetrag gibt es auch weiter Kindergeld! Ich habe das jetzt schon 2 Jahre durch und habe das auch gerade wieder alles Ausgefüllt! Die Vordrucke kriegt man glaube ich über die Kindergeldkasse. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 25. Februar 2003 Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 Originally posted by Minotaur Was ich vorher noch vergessen hatte zu erwähnen, ich mach schon die 2. Ausbildung! Da ist nichts mit Ausbildungsbeihilfe vom AA! Dann hast du auf jeden Fall Anspruch auf Wohngeld. Originally posted by Minotaur Was glaubt Ihr was besser ist wer von uns zwei aufs Wohnungsamt geht und mehr bekommen könnte sie oder ich? Ihr müsst beide einen Antrag auf Wohngeld ausfüllen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 25. Februar 2003 Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 Das nee das eine hat mit dem anderen nichts zu tun bezog sich darauf das die Eltern das Geld bekommen und nicht das Kind selber! Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Minotaur Geschrieben 25. Februar 2003 Autor Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 Ihr seid super, so schnell kann ich gar net antworten wie Ihr schreibt! Vielen vielen Dank!!! Das hilft mir jetzt schon ziemlich weiter! ich hab nen Weg von 25km (einfach) zur arbeit! D.h. es sind mindestens 150€ die ich nur für den Arbeitsweg im Monat vertanke. Allein mit der Summer falle ich schon wieder unter den Grenzwert!! Das baut mich auf! Super! Ich werd auch wie oben beschrieben mein ganzes PC Equipment mit angeben, vielleicht bekomm ich ja auch noch was gutgeschrieben! Bekommt man eigentlich beim Lohnsteuerjahresausgleich einen Teil der Fahrtkosten zurück? Auch rückwirkend? Habt ihr auch noch nen Tip für meine Freundin, was Ihr mindestens zusteht??? Very thk's cu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 25. Februar 2003 Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 Hi, falls du Wohngeld bekommst, wird das aber wieder aufs Einkommen drauf gerechnet. Pass also auf, das du dann nicht wieder trotz hoher Werbungskosten über den Kindergeldfreibetrag kommst. Gruß Jaraz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MBit Geschrieben 25. Februar 2003 Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 Aber es muss schnell gehen ruf da heute noch an, ich glaube bis Anfang März noch und dann siehts duster aus, ich musste meinen Brief glaub ich bis heute geschickt haben... /edit: Wo ich es gerade lese ich habe auch einfach Strecke 25km. Zur Arbeit darfst du nur die einfache Strecke berechnen, zur Schule Hin- und Rückfahrt! Und dann gibts noch unterschiedliche Pauschalen, ab dem 11KM gibts mehr... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 25. Februar 2003 Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 Originally posted by Minotaur Bekommt man eigentlich beim Lohnsteuerjahresausgleich einen Teil der Fahrtkosten zurück? Auch rückwirkend? Da du bei 500 Netto normalerweise keine Steuern zahlst, nein. Gruß Jaraz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 25. Februar 2003 Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 Hi, du bist ja mehr fach zur Eile angetrieben worden, dich um dein Kindergeld zubemühen. Um das mal fest zuhalten, du hast eine Verjährungsfrist von 4 Jahren nach dem Jahr des Anspruch. (Nachzulesen: hier) Ich bin mir nicht sicher, aber wird Kindergeld nicht nur bis zur ersten abgeschloßenen Berufsausbildung gezahlt? Denn wenn du z.B. heiratest hast du ja auch keinen Anspruch mehr. Gruß Pönk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MBit Geschrieben 25. Februar 2003 Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 Hui, hab ich nicht gewußt, thx... Die ***** von der Kindergeldkasse hat uns gedrängt, deswegen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TschiTschi Geschrieben 25. Februar 2003 Teilen Geschrieben 25. Februar 2003 Originally posted by Pönk Ich bin mir nicht sicher, aber wird Kindergeld nicht nur bis zur ersten abgeschloßenen Berufsausbildung gezahlt? Steht auch in der von Dir angegebenen Quelle: "Die Berufsausbildung ist abgeschlossen, wenn das Kind einen Ausbildungsstand erreicht hat, der es zur Berufsausübung nach dem angestrebten Berufsziel befähigt. In Handwerksberufen wird die Berufsausbildung mit bestandener Gesellenprüfung, in anderen Lehrberufen mit der Gehilfenprüfung abgeschlossen." Im übrigen frage ich mich, warum diejenigen, die am wenigsten leisten, immer als erste versuchen, den Staat auszutricksen! Für mich ist das Schmarotzertum und einer der Gründe, warum es jetzt (wohl) zu sozialen Einschnitten kommt, die die wirklich Bedürftigen treffen! GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 26. Februar 2003 Teilen Geschrieben 26. Februar 2003 Ich bin mir nicht sicher, aber wird Kindergeld nicht nur bis zur ersten abgeschloßenen Berufsausbildung gezahlt? Denn wenn du z.B. heiratest hast du ja auch keinen Anspruch mehr Nein, man hat auch in der zweiten Ausbildung Anspruch darauf. @TschiTschi Im übrigen frage ich mich, warum diejenigen, die am wenigsten leisten, immer als erste versuchen, den Staat auszutricksen! Für mich ist das Schmarotzertum und einer der Gründe, warum es jetzt (wohl) zu sozialen Einschnitten kommt, die die wirklich Bedürftigen treffen! Ich hoffe fast, dass ich dein Posting falsch verstanden habe, denn wenn ich es nicht falsch verstanden habe geht mir, im wahrsten Sinne des Wortes, die Hutschnur hoch. Wie kannst du sowas äußern? Ich habe auch eine zweite Ausbildung gemacht (zum FISI). Ich habe mich damals dazu entschlossen, weil ich mit meiner ersten Ausbildung (Kauffrau für Bürokommunikation mit Bestnote abgeschlossen) keine Stelle gefunden habe, da der Arbeitsmarkt damals total überlaufen war. Nachdem ich ein paar befristete Arbeitsverträge hatte, habe ich mich entschlossen aus meinen Leben noch was mit Zukunftsaussichten zu machen und habe FISI gelernt. In der Ausbildung war ich auf jeden Pfennig angewiesen! Ich hatte schon eine eigene Wohnung, da ich schon das Alter hatte in dem man nicht mehr unbedingt bei den Eltern wohnt und musste die Fahrtkosten zur Arbeit irgendwie bezahlen und von irgendetwas leben. Da ist es doch wohl selbstverständlich, dass man das Geld, was einem rechtlich auch zusteht beantragt um zu überleben! *unverständlich die Stirn runzelnt* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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