bimei Geschrieben 17. März 2003 Teilen Geschrieben 17. März 2003 Sind die beiden Firmen unabhängig voneinander (Eigenständige GmbHs o. ä.)? Existiert eine Reisekostenordnung o. ä.? Existiert eine Rahmenvereinbarung für die Ausbildung bei Firma B? Auf welcher Grundlage sonst erfolgt die Ausbildung bei Firma B? Was steht dazu in Deinem Ausbildungsvertrag? Nachtrag: Die "Dienstfahrt" ist eine Fahrt vom Betrieb zum Betrieb, nicht von zu Hause zum externen Betrieb. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 17. März 2003 Teilen Geschrieben 17. März 2003 Originally posted by bimei Sind die beiden Firmen unabhängig voneinander (Eigenständige GmbHs o. ä.)? Existiert eine Reisekostenordnung o. ä.? Existiert eine Rahmenvereinbarung für die Ausbildung bei Firma B? Auf welcher Grundlage sonst erfolgt die Ausbildung bei Firma B? Was steht dazu in Deinem Ausbildungsvertrag? Also ich habe bei Firma B meine Ausbildung begonnen. Aus Kostengründen wurde die Ausbildung outgesourced. Beide Firmen sind GmbHs wobei Firma B als Gesellschaftler von Firma A fungiert. Es gibt einen Vertrag zwischen Firma A & B, in dem geklärt wird, wie/was ausgebildet wird (auch so sachen mit späterer Übernahme, Zahlung der Ausbildung als Dienstleistung, welche Unternehmensteile in Firma B von welchen Ausbildungsberufen durch laufen werden, etc). Dies hab ich auch als Anlage zu meinem Ausbildungvertrag bekommen. Eigentlich hat sich für mich nicht viel geändert, ich werde weiter in der IT-Abteilung von Firma B ausgebildet (Durchlaufplan behält Gültigkiet), bekomme aber jetzt mein Geld von Firma A. Eine Reisekostenordnung gibt es nicht. Wie oben schon erwähnt hat Firma A seine/n Sitz/Büros in den selben Gebäuden wie Firma B (wurde von An gepachtet.) Meine Frage bezog sich insbesondere auf die Verpflegungsmehraufwendungen. Beziehungs weise auf diesen Passus: Aber auch das Absolvieren bestimmter auswärtiger Ausbildungsabschnitte stellt zunächst eine Dienstreise dar. mehr hier Genau formuliert: Gilt meine Arbeit in Firma B als Dienstreise? Gruß Pönk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 17. März 2003 Teilen Geschrieben 17. März 2003 Wirst Du zusammenhaengend laenger als 3 Monate in Firma B ausgebildet oder immer nur fuer ein paar Tage/Wochen? Denn Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegung und Uebernachtung) werden nur in den ersten drei Monaten der Dienstreise als Werbungskosten angerechnet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 17. März 2003 Teilen Geschrieben 17. März 2003 Ausführliche Antworten, danke. Originally posted by Pönk Gilt meine Arbeit in Firma B als Dienstreise? Ich fürchte nicht. Dagegen spricht: Es besteht eine schriftliche Vereinbarung über die in Betrieb B zu absolvierenden Ausbildungsteile, es ist also keine Dienstreise im Sinne "ausserbetrieblicher Arbeitseinsatz", weil die Abschnitte schon vorher geregelt waren, Vertragsbestandteil also. Dann weiter, dass der Begriff "Dienstreise" in der Rechtsprechung nur anzuwenden ist, wenn sich der Einsatzort ausserhalb einer/der Gemeinde befindet. Die rechtliche Regelung zwischen A und B könnte auch ein Hindernis darstellen, muss ich mir aber nochmal genauer angucken. Und siehe Posting von hades, eine Dienstreise wird bei dauerhafter Abwesenheit nur für die ersten 3 Monate anerkannt. Was natürlich alles nicht dagegen spricht, zu versuchen eine Verpflegungsmehraufwendung geltend zu machen, etwas schlechteres als einen abschlägigen Bescheid kann man nicht bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lloyd Christmas Geschrieben 5. April 2005 Teilen Geschrieben 5. April 2005 Hi, du bist ja mehr fach zur Eile angetrieben worden, dich um dein Kindergeld zubemühen. Um das mal fest zuhalten, du hast eine Verjährungsfrist von 4 Jahren nach dem Jahr des Anspruch. (Nachzulesen: hier) Ich bin mir nicht sicher, aber wird Kindergeld nicht nur bis zur ersten abgeschloßenen Berufsausbildung gezahlt? Denn wenn du z.B. heiratest hast du ja auch keinen Anspruch mehr. Gruß Pönk Das ist ja interessant. Der Link geht zwar mittlerweile nicht mehr, aber das hatte ich trotzdem nicht gewusst. In einige Beiträge zuvor haben ja auch einige, obwohl sie über der Grenze waren noch Kindergeld bekommen. Ich hatte in der Ausbildung auch zu viel verdient und daher kein Kindergeld mehr erhalten. Sehe ich das richtig, dass ich vielleicht doch noch was davon bekommen würde? Ich habe im ersten Jahr ca. 600€, im 2. 650€ und im dritten 700 € netto verdient als Azubi. Ich hatte täglich eine Stercke von 26 km zu fahren, einfache Strecke. Und Bücher etc. kamen dann auch noch dazu. Meint ihr ich kann das noch rückwirkend beantragen??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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