Technician Geschrieben 3. März 2003 Teilen Geschrieben 3. März 2003 Hallo, zu wie viel Prozent dürfen Azubis eigentlich mit "ausbildungsfremden" Tätigkeiten beschäftigt werden? Es ist nicht so, dass es bei mir Probleme diesbezüglich gäbe. Aber bei uns Azubis gab's mal eine Diskussion darüber, ob es einen festgelegten Prozentsatz gibt, wie hoch der Anteil von "ausbildungsfremden" Tätigkeiten (Blumen gießen, zur Post gehen, Schulungsraum aufräumen, Bilder aufhängen, Firmenwagen zur Werkstatt bringen, mit Besen & Wischmopp hantieren etc.) maximal sein darf?! Gibt es eine solche "Obergrenze", und wenn, wie hoch ist sie? Gruß, Technician Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 3. März 2003 Teilen Geschrieben 3. März 2003 Hi, schau doch mal hier, da wurde schonmal darüber diskutiert. Gruß Guybrush Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 3. März 2003 Teilen Geschrieben 3. März 2003 ...ich glaube die einzige obergrenze, von der ich gehört habe liegt bei 0%. ich war mal mit unseren meistern auf einer ausbilderfortbildung und der nette herr von der ihk münchen hat uns belehrt, dass unsere metallerazubis zum beispiel nicht helfen dürfen, das werkstattfenster zu reparieren oder die werkstatt zu streichen. ...leider keine schriftliche oder virtuelle quelle zur hand. ...der heiterkeitserfolg war jedenfalls beträchtlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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