Welenreiter Geschrieben 4. März 2003 Geschrieben 4. März 2003 Hallo Leute, ich habe letztens mitbekommen das man ab dem 01.04.2003 bis zu 400 € einfach so dazuverdienen kann ohne dafür eine 325Euro Steurfreistellung zu haben. Gild diese Regelung eigentlich auch für Azubis ? Können wir so Stuerfrei neben der Ausbildung bis zu 400€ dazuverdienen ?? Weis jemand wo man Informationen dazu findet ?
Sandrin Geschrieben 4. März 2003 Geschrieben 4. März 2003 So wie ich das verstanden habe wird das ehemals 630DM-Gesetz (325€) einfach nur auf 400€ erhöht. Als Azubi bekommst musst du auf die 2. Lohnsteuerkarte, die du dann brauchst (Steuerklasse 6) Steuern und Sozialabgaben zahlen. Eine Steuerfreistellung bekommst du als Azubi nicht, du kannst aber am Ende des Jahres einen Lohnsteuerjahresausgleich machen.
Deadalus Geschrieben 4. März 2003 Geschrieben 4. März 2003 hab ich hier gefunden. kuck dir das mal an. Selbständig plus 400-Euro-Job? Ich bin hauptberuflich tätig, und habe ein Kleingewerbe. Darf ich auch noch 400 Euro dazu verdienen? Zusammen gerechnet werden nur Beschäftigungen (als Arbeitnehmer), die jeweils unter 400 Euro liegen. Das Kleingewerbe (egal wie hoch der Gewinn ist) und die hauptberufliche Arbeitsstelle zählen deshalb nicht, ein neuer 400-Euro-Job wäre abgabenfrei.
Sandrin Geschrieben 4. März 2003 Geschrieben 4. März 2003 Ich habe auf der gleichen Seite folgendes gefunden. Das bestätigt also meine Aussage. Für die Steuer- und Versicherungsfreiheit des Nebenjobs spielt es keine Rolle, daß die Haupttätigkeit eine Ausbildung ist. Der Azubi braucht allerdings in aller Regel eine Erlaubnis des Ausbildungsbetriebes, bevor er eine Nebentätigkeit aufnimmt. Und die "Geringverdienergrenze" (siehe vorheriger Absatz) gilt nicht mehr, wenn beide Gehälter zusammen 400 Euro überschreiten, d.h. auch von einem Azubi-Gehalt unter 400 Euro werden dann Beiträge abgezogen.
Sandrin Geschrieben 6. März 2003 Geschrieben 6. März 2003 Ich muss mich wohl selber berichtigen. Ich habe heute im Radio von der neuen 400 € Regelung gehört. Die neue Regelung besagt, dass man EINEM Nebenjob Abgabenfrei nachgehen kann.
dBaj Geschrieben 6. März 2003 Geschrieben 6. März 2003 @Sandrin zu deinem 1. Post. Meiner Meinung ist es nicht möglich, dass man als Azubi einen Lohnsteuerjahresausgleich machen kann. Oder kennst du einen Azubi der Lohnsteuer zahlt? Ich nicht Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren
Sandrin Geschrieben 6. März 2003 Geschrieben 6. März 2003 @dBaj Natürlich kann man das als Azubi. Wenn du letztes Jahr einen Nebenjob auf 325 € Basis gehabt hast (Lohnsteuerkarte 6 = viele Steuern) kannst du für 2002 eine Lohnsteuererklärung machen.
BigB Geschrieben 6. März 2003 Geschrieben 6. März 2003 Aber wenn ein Azubi theoretisch Lohnsteuer zahlen muss kann er doch einen Lohnsteuerjahresausgleich wie jeder andere machen,l oder? Wieso sollte er denn nix bekommen? Und Azubis im 3. Lehrjahr können schon in den Bereich geraten. Oder lieg ich jetzt völlig falsch???
dBaj Geschrieben 6. März 2003 Geschrieben 6. März 2003 @Sandrin Sorry. Ihr geht davon aus, dass der Azubi eine Nebentätigkeit macht. Ich ging jetzt fälschlicherweise davon aus, dass der Azubi nur in seiner Ausbildung eine Vergütung erhält. Wie gesagt sorry und weiter machen
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