Leviathanas Geschrieben 7. März 2003 Teilen Geschrieben 7. März 2003 nun, da immer mehr Games auf den Index wandern (dazu kann jeder stehen, wie er will, ich finde es nicht sooo schlecht), will ich eine disskusion über eine Art Forum für Gamer ab 18 anstossen... geht sowas ? man könnte auch dem User (gemäss seinem Alter im Profil) einige threads vorenthalten, die nur member ab 18 sehen können... Ist sowas gewünscht? oder wollen die Admins / User sowas garnicht ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-roTekuGeL- Geschrieben 7. März 2003 Teilen Geschrieben 7. März 2003 da sag ich nur lol Nachtrag: um auch was sinnvolles zu posten wie willst du das denn überprüfen wie alt jemand ist - willst du auf die ehrlichkeit eines jeden vertrauen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Spike Geschrieben 7. März 2003 Teilen Geschrieben 7. März 2003 X-Check auf Fachinformatiker.de, ich glaub das wirds nie geben Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hawkeye Geschrieben 7. März 2003 Teilen Geschrieben 7. März 2003 Eine an sich nette Idee, die sich aber nur schwer umsetzen laesst. Desweiteren: Wie sollen wir das dann ab dem 1.April machen? Eine Ansicht fuer indizierte Spiele, eine fuer Spiele "ab 18" und eine fuer Spiele "ab 16", damit jegliche Sicherheit gewaehrleistet ist? Wie gesagt: Nette Idee. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Spike Geschrieben 7. März 2003 Teilen Geschrieben 7. März 2003 Das lässt sich eh nicht überprüfen von euch, der Verwaltungsaufwand sowas zu prüfen ist viel zu groß. Und ungenaue Prüfungen wie z.B. ein Eintrag im Profil ... da bekommt man schnell Konflikte mit dem Gesetzgeber. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Panther Geschrieben 8. März 2003 Teilen Geschrieben 8. März 2003 jupp. Gute Idee lässt sich aber auf nem Board schwer umsetzen. Und nur eintrag des Alters im Profil ... naja das kann ja jeder nach gut dünken einsetzen. Ist zwar schade für die über 18 aber damit muss man halt leben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Leviathanas Geschrieben 11. März 2003 Autor Teilen Geschrieben 11. März 2003 ok, selbe Frage, anders herum... eigentlich darf man dann auch nicht über Sachen posten, die freigegeben ab 6 sind ... denn jedes Kind unter 6 (ok, is n schlaues Kind, aber ab 12 gar nicht so unwahrscheinlich) könnte sich hier anmelden, und über (für ihn verbotene Inhalte) zum Massenmörder oder Amerikanischer Präsident werden, deshalb frage ich mich, wo ist die Grenze ? und wer bestimmt die ? ist das in Zukunft noch ok, sich über Games zu unterhalten, die FSK 16 sind ? oder FSK 12? Was ist mit importspielen ? nach (bald) geltendem Gesetz sind diese, so sie nicht zur Prüfung eingereicht werden oder noch nicht geprüft sind, keinem Jugendlichen zugänglich zu machen, also wie FSK18... und das trifft auf fast alle Spiele atm zu, Splinter Cell, Moo3, Freelancer, alles halt... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hawkeye Geschrieben 11. März 2003 Teilen Geschrieben 11. März 2003 Richtig. Der 1.April bringt drastische Aenderungen mit sich, die auch wir nicht einfach ausser Acht lassen koennen. Ich stehe zur Zeit in Kontakt mit der BPjS, welche mich inzwischen zur KJM (Kommission fuer jugendgefaehrdende Medien) weitergeleitet haben. Ab 1.April ist das die erste Anlaufstelle fuer Fragen derleier Art. Wenn ich mit dieser Kommission Ruecksprache gehalten habe, kann ich genauere Informationen geben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Panther Geschrieben 11. März 2003 Teilen Geschrieben 11. März 2003 na da bin ich ja mal gespannt. Denn ich denke im extremfall hiesse es das man sich dann gar nciht mehr über Spiele unterhalten könnte, ausser Majong oder so .... Oder man baut irgendwie nen Altersschutz ein der aber nur mit kostspieligen Mitteln realisierbar wäre .... mmhh... alles halt halt manchmal nen Hacken ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hawkeye Geschrieben 11. März 2003 Teilen Geschrieben 11. März 2003 Die Frage ist ja nicht, ob darueber diskutiert werden kann, sondern in welchem Maße. Schliesslich ist die Grenze zwischen objektiver Betrachtung bzw. technischer Hilfe und unbeabsichtiger Werbung fliessend. Was ich ausloten moechte ist, in welchem Umfang diskutiert werden darf. Eine Kinozeitschrift darf ja beispielsweise auch ueber einen Film schreiben, der ab 18 ist. Er darf nur keine Fotos von Szenen veroeffentlichen, die Grund fuer die Alterseinstufung sind, bzw. es darf nur objektiv ueber die Handlung berichtet werden. Solche Richtlinien will ich nun fuer den Computerspielesektor. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Boro Geschrieben 11. März 2003 Teilen Geschrieben 11. März 2003 Originally posted by Leviathanas nun, da immer mehr Games auf den Index wandern (dazu kann jeder stehen, wie er will, ich finde es nicht sooo schlecht), will ich eine disskusion über eine Art Forum für Gamer ab 18 anstossen... geht sowas ? man könnte auch dem User (gemäss seinem Alter im Profil) einige threads vorenthalten, die nur member ab 18 sehen können... Ist sowas gewünscht? oder wollen die Admins / User sowas garnicht ? Hallo, ich verstehe nicht welchen Sinn ein alterbeschränktes Forum haben soll. Ich entnehme deinem Posting das du jüngere Boardteilnehmer vor jugendgefährdenen Schriften bewahren möchtest. Zum Thema "jugendgefährden Schriften" nennt die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften einige sehr interessante Punkte auf deren Hompage: Zu der Frage, durch welche Medieninhalte Kinder und Jugendliche gefährdet werden können, führt § 1 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften aus: "Schriften, die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden, sind in eine Liste auf zu nehmen. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende sowie den Krieg verherrlichende Schriften". Bei dieser Aufzählung handelt es sich um einen Beispielkatalog, der durch die Spruchpraxis der Bundesprüfstelle aktualisiert werden kann. Im einzelnen ergeben sich folgende Indizierungsschwerpunkte: -Gewalt -Verherrlichung der NS-Ideologie, Rassenhass -Kriegsverherrlichung, Kriegsverharmlosung -Sexualethisch desorientierende Medien, Pornographie Gewalt Mit Gewaltdarstellungen ist die Bundesprüfstelle am häufigsten befasst. Die Bundesprüfstelle hat in diesem Bereich im wesentlichen Videofilme und Computerspiele indiziert. Mediale Gewaltdarstellungen wirken unter anderem dann verrohend, -wenn Gewalt in großem Stil und in epischer Breite geschildert wird; -wenn Gewalt als vorrangiges Konfliktlösungsmittel propagiert wird; -wenn die Anwendung von Gewalt im Namen des Gesetzes oder im Dienste einer angeblich guten Sache als völlig selbstverständlich und üblich dargestellt wird, die Gewalt jedoch in Wahrheit Recht und Ordnung negiert; -wenn Selbstjustiz als einziges probates Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit dargestellt wird; -wenn Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert geschildert werden. Die bisherige Spruchpraxis der Bundesprüfstelle nimmt im Hinblick auf Computerspiele eine verrohende Wirkung an, wenn folgende Merkmale erfüllt sind: -Gewalt gegen Menschen als einzig mögliche Spielhandlung; -Gewalttaten gegen Menschen, die im einzelnen visualisiert werden (blutende Wunden, zerberstende Körper, Todesschreie); -Gewalt gegen Menschen, wobei die Gewaltanwendung belohnt wird (Punktegewinn, erfolgreiches Durchspielen nur bei Anwendung von Gewalt). Und nachdem ich mir diese Punkte durchgelesen habe kann ich beim besten Willen keine Notwendigkeit für ein altersbeschränktes Forum sehen. Immerhin ist Fachinformatiker.de weder eine Plattform auf der man sich solche Programme (Schriften) besorgen kann, noch habe ich hier jemals eine übertriebene Darstellung von Gewalt gelesen. Das würden die Mods auch gar nicht zulassen. Natürlich wird unter der Rubrik "Games" auch über indizierte Spiele gesprochen, aber das sind IHMO nur Erfahrungsberichte bzw. Rückfragen bei Hard- und Softwareproblemen. Oder sehe ich das jetzt so falsch ? Gruss Feivel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hawkeye Geschrieben 11. März 2003 Teilen Geschrieben 11. März 2003 Originally posted by Feivel Natürlich wird unter der Rubrik "Games" auch über indizierte Spiele gesprochen, aber das sind IHMO nur Erfahrungsberichte bzw. Rückfragen bei Hard- und Softwareproblemen. Oder sehe ich das jetzt so falsch ? Im Prinzip nicht. Die Frage ist nur, wann etwas lediglich eine Rueckfrage, bzw. ein Erfahrungsbericht ist und wann es schon indirekte Werbung ist. Im Prinzip ist schon die namentliche Nennung und damit das Bekanntmachen des Spieles (damit einhergehend steigt auch die Bekanntheit des Spieles) eine indirekte Form von Werbung. Es ist ein schmaler Grat, auf dem wir hier dann laufen. Es ist eben doch nicht so einfach, wie man denkt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 11. März 2003 Teilen Geschrieben 11. März 2003 Tja, das ganze Thema ist sehr interessant. Ich habe mich da auch mal eingehender mit beschäftigt und bin da auf eine Interpretation der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften gestossen: Nicht für indizierte Medien werben! § 5 GjS enthält drei Werbeverbote: Ein indiziertes Medium darf nicht mehr in der Öffentlichkeit beworben werden. Zulässig ist die Werbung für das Medium innerhalb solcher Räume, zu denen nur Erwachsene Zutritt haben.Für indizierte Teledienste darf nur geworben werden, wenn durch technische Vorkehrungen oder in sonstiger Weise eine Übermittlung an oder Kenntnisnahme durch Kinder oder Jugendliche ausgeschlossen ist. Allerdings darf in keinem Fall mit der Indizierung "geworben" werden bzw. damit, dass ein Indizierungsverfahren anhängig ist oder war. Das gilt auch für den Fall, dass ein Medium nicht indiziert wurde. Verboten ist jede Form der Werbung, auch die Werbung, die selbst nicht jugendgefährdend ist. Die Nennung auch nur des Titels eines indizierten Mediums ist verboten (sogenannte gegenstandsneutrale Werbung). Quelle: http://www.bmfsfj.de/inhalte/bpjs/bpjs_7.htm § 5 GjS, auf der Seite etwa unteres Drittel. Und wenn wir dieser Interpretation folgen, dürften wir hier im Games-Forum noch nicht mal die Namen von indizierten Spielen nennen. Halte ich eigentlich für übertrieben, denn auch in diesem Thread geht es ja um bestimmte Spiele. Oder der Nachbarthread mit C&C, der auch aus diesen Gründen geschlossen ist, bzw auch eine generelle Bekanntgabe der Indizierung eines Spiels und einer Diskussion darüber steht dann auch auf wackligen juristischen Füssen. Worauf ich hinaus will, ist dass es für Boardverantwortliche eine ziemliche Gratwanderung sein kann. Aber warten wir ab, was Hawk für Informationen erhält, damit da endlich mal Klarheit herrscht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AVEN Geschrieben 11. März 2003 Teilen Geschrieben 11. März 2003 Ok, man darf also den Namen nicht nennen, da es verboten ist. Ist das dann nicht schon wieder Zensur? Und wenn man keinen Namen nennen darf, wie sieht es mit Aliasen aus? Als Beispiel nehm ich mal ein sog. "Killergame" von id Soft und nenne es Beben3 (es wird jeder wissen was gemeint ist), dürfte man sich dann, rein rechtlich gesehen, über ein solches Spiel unterhalten, wenn dessen tatzächlicher Name nicht mehr fällt? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 11. März 2003 Teilen Geschrieben 11. März 2003 Originally posted by AVEN Ok, man darf also den Namen nicht nennen, da es verboten ist. Ist das dann nicht schon wieder Zensur? Und wenn man keinen Namen nennen darf, wie sieht es mit Aliasen aus? Als Beispiel nehm ich mal ein sog. "Killergame" von id Soft und nenne es Beben3 (es wird jeder wissen was gemeint ist), dürfte man sich dann, rein rechtlich gesehen, über ein solches Spiel unterhalten, wenn dessen tatzächlicher Name nicht mehr fällt? Das sieht man doch auch in Spielezeitschrieften, dort wird nirgendwo das Spiel Q.... gennant, sondern immer nur umschrieben oder halt Beben genannt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Freak4life Geschrieben 11. März 2003 Teilen Geschrieben 11. März 2003 Also wie es mit konkreten Bezügen zu dem Spielinhalt ist weiß ich nicht, aber man darf bspw. Quake3 Engine nennen, da es sich hier nur um die reine Graphik handelt. Dementsprechend kannst natürlich auch noch einen Quake 3 Benchmark durchführen, solange du nur die technischen Spezifikationen nennst. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 11. März 2003 Teilen Geschrieben 11. März 2003 @ Aven: Ob das als Zensur oder als Schutz vor diesen Spielen anzusehen ist, steht für mich auf einem anderen Blatt und ist sicherlich nicht Inhalt dieser Diskussion (ich möchte dieses Thema nicht unter den Tisch kehren, aber es gehört einfach nicht in diese Diskussion hinein). Worauf ich einfach aufmerksam machen wollte, ist, dass es eine schwierige Gratwanderung ist, sich da gesetzeskonform zu verhalten. Und ich weiss ehrlich nicht, ob es ausreicht, in einer (jetzt mal fiktiv angenommen) Diskussion oder auch in einer technischen Anfrage den Namen eines Spiels, so wie Du es vorgeschlagen hast, durch eine Abwandelung oder Verfälschung zu ersetzen. Ich hatte da schon einmal mit einem Rechtsanwalt drüber gesprochen, der der Auffassung der Bundesprüfstelle folgte und eine Nennung eines abgekürzten oder veränderten Namens schon als rechtlich bedenklich ansah. Andererseits sehe ich auch, dass renommierte Zeitschriften aus dem IT-Bereich bestimmte Ego-Shooter zum Ermitteln von Benchmarks benutzen und auch nennen. Wie gesagt, ich bin momentan selber nicht sicher, wo die Grenzlinie liegt, da hier offensichtlich unterschiedliche Ansichten und Interpretationen der gesetzlichen Grundlage aufeinandertreffen. Warten wir ab, was Hawks Recherchen ergeben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
root_of_hell Geschrieben 11. März 2003 Teilen Geschrieben 11. März 2003 Quake 3 Arena rulz trotzdem (auch wenns max 250 fps schafft) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hawkeye Geschrieben 11. März 2003 Teilen Geschrieben 11. März 2003 Originally posted by root_of_hell Quake 3 Arena rulz trotzdem (auch wenns max 250 fps schafft) Und was moechtest Du uns mit diesem Beitrag sagen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
root_of_hell Geschrieben 12. März 2003 Teilen Geschrieben 12. März 2003 Edited by Mod ************ sorry 4 spam Die Entschuldigung ist kein Freibrief fuer Dich, hier OT zu posten! Es geht hier weder um diesen speziellen Ego-Shooter, noch um Frames oder aehnliches. Wenn Du nichts sinnvolles zum Thema beitragen kannst, dann halte Dich bitte geschlossen, statt hier sinnfreie Posts zu schreiben! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Shibby Geschrieben 13. März 2003 Teilen Geschrieben 13. März 2003 Wo gibt es denn eine Liste der Indizierten Gamez??? Oder wer weiß ob IGI 2 Covert Strike auf dem Index ist?? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Boro Geschrieben 13. März 2003 Teilen Geschrieben 13. März 2003 Originally posted by shibby Wo gibt es denn eine Liste der Indizierten Gamez??? Oder wer weiß ob IGI 2 Covert Strike auf dem Index ist?? Ich hab beim Googlen dannach folgendes gefunden : ... es muss erst geklärt ob die Publikation der Liste nicht im Sinne der "Werbung" gegen die Indizierungsvorschriften verstößt... Das ist was wahres dran. Ich hab zusätzlich gelesen das man am besten die Prüfstelle unter http://bpjs.bmfsfj.de oder seinen Anwalt kontaktiert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Shibby Geschrieben 13. März 2003 Teilen Geschrieben 13. März 2003 Ich habe ne ATI Radeon 9000 Im Spiel sind auf dem Rasen hell leuchtende Kreise, die auch nicht verschwinden. Kennt jemand das Problem, habe jetzt ne halbe Stunde nach Lösungen gesucht, aber da war nix. Wäre toll wenn da jemand nen Tipp hätt' Thx Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Leviathanas Geschrieben 13. März 2003 Autor Teilen Geschrieben 13. März 2003 und Hawk, schon was gefunden ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 13. März 2003 Teilen Geschrieben 13. März 2003 Originally posted by shibby Ich habe ne ATI Radeon 9000 Im Spiel sind auf dem Rasen hell leuchtende Kreise, die auch nicht verschwinden.... Sag mal, hast du das Thema dieses Threads nicht verstanden? Was soll denn diese Anfrage nach einer technischen Hilfe bei einem Spiel? Mach dafür bitte einen eigenständigen Thread auf, das hat in dieser Diskussion nichts zu suchen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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