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neue Seite zur Ergaenzungspruefung


gajUli

Empfohlene Beiträge

Hallo Freunde,

heut nacht hab ich die Pruefungspages mal etwas ueberarbeitet, erweitert und bei der Gelegenheit ein Kapitelchen ueber die Ergaenzungspruefung eingebaut. Ausserdem ist jetzt ein Unterkapitel ueber die Zielgruppenproblematik im Praesentationsteil enthalten.

Waer nett, wenn ihr Euch das mal ansehen koenntet und mitteilt, ob das verstaendlich und vollstaendig ist.

(link in der Signatur)

Euer

Uli

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Uli's Prüfungspages ... die Seite mit den Prüfungshinweisen

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Hi Uli,

angesehen und verstanden. smile.gif

Hast Dir mal wieder ein Lob verdient, sehr schön. smile.gif

Besonders das Kapitel zur Ergänzungsprüfung ist hilfreich, da die Problematik für viele doch nicht so ganz einfach zu durchschauen ist.

Die Ergänzung zur Zielgruppe ist auch prima, zu einer eventuellen Änderung hast Du ja eine mail von mir bekommen. wink.gif

Aber öffentliches Lob darf natürlich auf gar keinen Fall fehlen.

Wieder ein Grund mehr, Deine Seite zu empfehlen. smile.gif

*loblob*

Gruß

bimei

[Dieser Beitrag wurde von bimei am 29. Dezember 2000 editiert.]

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Ich finde Deine Seite mit dem Notenrechner echt spitze.

Leider habe ich das Pech eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen zu müssen.

Meine Ergebnisse:

GA1= 34

GA2= 44

WISO=59

Dieses Ergebnis habe ich in den Notenrechner eingegeben und mir wurden die Punkte für die mündliche Ergänzungprüfung errechnet.

Für GA1=83Punkte

Für GA2=93Punkte

Du hast mir bereits geschrieben, daß ein Gesamtergebnis von 49,5% erreicht werden muss.

Mich würde interessieren, wie Du auf die Punkte kommst.

Meine bereits in der schriftlichen Prüfung erreichten Punkte werden bei der endgültigen Bewertung bei der Nachprüfung doch mit angerechnet, oder?. Wenn ich mich also für die Wiederholung des Prüfungsteils GA1 entscheide, heisst es dann, dass ich noch 49 Punkte erreichen muss, um in der Summe von schriftlicher Prüfung und Ergänzungsprüfung auf eine Punktzahl von 83 Punkten zu kommen?

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Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Jetzt noch eine Frage.

Ich werde die GA1 wiederholen.

Um zu bestehen brauche ich 83 Punkte.

Weisst Du wie die mündliche Ergänzungsprüfung

abläuft. Werden dort nur Fragen auf Grundlage der schriftlichen Prüfung gestellt?

Wie ist dort die Punkteverteilung?

In 15 Minuten 83 Punkte zu holen, wie soll das gehen? Ist die Punkteverteilung adäquat zur schriftlichen Prüfung zu sehen, oder wie?

Ich möchte mich nämlich gut darauf vorbereiten, weiss aber nicht genau worauf.

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Hi ollibiggi,

lies Dir dazu am besten genau den Verordnungstext durch. Dort ist nur gesagt, dass sich die Fragen der Ergaenzungspruefung auf die Themengebiete eines Pruefungsbereichs beziehen sollen. Welche Themengebiete das sind, steht dort ebenfalls. Du musst halt eine Anzahl von Fragen beantworten und der Ausschuss legt fuer die Antworten eine Punktzahl fest. Wie er das macht, ist seine Sache.

Uli

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Alles Klar, Uli

Noch ein Problem:

Bei Nichtbestehen der mündlichen Ergänzungsprüfung muss man die schriftliche Prüfung wiederholen. Gilt das nur für eine der beiden Prüfungen oder dann für beide(GA1+GA2)?

Ich habe bereits einen Arbeitsvertrag.

Es befürchte,dass der Arbeitgeber den Vertrag dann anfechtet, wenn ich den Abschluss nicht habe. Was meinst Du?

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Schwer zu sagen, ollibiggi, das macht jede IHK bzw. jeder Pruefungsausschuss nach eigenem Gutduenken. Entweder werden alle mangelhaften Teilpruefungen wiederholt, oder eine, oder die gesamte schriftliche Pruefung. Meist werden die bestandenen Teile angerechnet. Wiederholt man die aber mit und verschlechtert sich darin, zaehlt das schlechtere Ergebnis! -> IHK fragen.

Wie sich Dein Arbeitgeber verhalten wird, ist a) Vertragssache und B) Verhandlungssache. Lies Dir als erstes mal Deinen Vertrag durch. Wenn da was von "vorbehaltlich bestandener Pruefung" steht, hast Du schlechte Karten. Vielleicht ist es ihm aber auch egal und Du kannst einfach zu den ausgehandelten Bedinungen anfangen und die Pruefung nachholen.

Uli

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Vielen Dank für Deine Tips,

mal sehen, wie es läuft. Nocheinmal wegen des Arbeitsvertrages:

"vorbehaltlich bestandener Prüfung" steht nicht im Vertrag. Nur, daß unrichtige Angaben zu Qualifikation und Lebenslauf zur Anfechtung des Arbeitsvertrages führen können. Was meinst DU, sollte ich den Arbeitgeber deshalb vorher über den Ausgang der Prüfung informieren oder es verschweigen und somit eine vorzeitige Kündigung riskieren?

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