Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin!

Ich meine gelesen zu haben, dass man als

AN 2 Jahre lang ein Wettberbsverbot resp. Konkurrenzverbot

bezüglich des Arbeitsgebietes hat, welches man in der

alten Firma bearbeitete.

Klartext: ich habe an - zum Beispiel - Qualitätssicherungssoftware

bei meinem alten AG gearbeitet und möchte jetzt ähnliches privat

schreiben und ggf. verticken. Ich habe ja Spezialwissen erworben,

insbesondere über die Vorgehensweise/realisierung meines AG.

Das wäre (vermutlich) ein Wettbewerbsvorteil.

Kann mir jemand eine Quelle dazu nennen?

Danke!

nopenta

Geschrieben
Originally posted by Mugglberger

Bin mir aber nicht sicher.

[OT]Vielleicht hättest Du dann diesen Post einfach weglassen können[/OT]

Das Wettbewerbsverbot gilt nur während des Bestands des Arbeitsverhältnisses.

--------------------------------------------------------------------------------

Quelle: Bundesarbeitsgericht

17.10.1969

AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 7

Mehr dazu:

http://149.219.195.60/fragen/rfindex10029.html

Gruss

Dietmar

[edit] @nopenta warst schneller ;) [/edit]

Geschrieben
Originally posted by Beagol+Sollum

Das Wettbewerbsverbot gilt nur während des Bestands des Arbeitsverhältnisses.

--------------------------------------------------------------------------------

Quelle: Bundesarbeitsgericht

17.10.1969

AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 7

Mehr dazu:

http://149.219.195.60/fragen/rfindex10029.html

Das kann aber so nicht korrekt sein.

Das mag nur gelten, sofern man gekündigt wird, aber nicht bei Eigenkündigung.

PS : Irgendwie wollen eure Links nicht?

Geschrieben
Originally posted by Der Kleine

Das kann aber so nicht korrekt sein.

Das mag nur gelten, sofern man gekündigt wird, aber nicht bei Eigenkündigung.

PS : Irgendwie wollen eure Links nicht?

Ich muss gestehen, dass ich mich nicht eingelesen habe. Kannte nur die Seite. Der ARD Ratgeber ist aber doch sehr Seriös. Vieleicht fragt man da ja mal bei Unklarheiten an.

Bei mir geht er.

Geschrieben

...ich versteh, das schon so, dass das gesetzliche wettbererbsverbot nur während der dauer des arbeitsverhältnisses andauert.

...weitergehende regelungen (vertragliches wettbewerbsverbot9 müssen ausdrücklich zusätzlich vereinbart werden.

Geschrieben

Moin!

- das Wettbewerbsverbot bezieht sich auf das Arbeitsverhältnis.

- die Wettbewerbsbeschränkung bezieht sich auf die Zeit danach, aber höchstens zwei Jahre. Nur was sagt die aus ... MUSS solch eine ausdrücklich vereinbart werden? Oder gibt es eine Standardfassung. Ich habe mal bei den ARD Leuten angefragt.

Abgesehen davon habe ich auf juristischen Seiten die Sprachregelung gefunden:

Wettbewerbsverbot extends Wettbewerbsbeschränkung

nopenta

Geschrieben

...was soll denn das heissen?

...ansonsten ist es meiner meinung nach so, dass du nach ablauf des arbeitsvertrag nur beschränkungen unterliegst, die ausdrücklich im vertrag genannt sind.

...abgesehen von datenschutzgeschichten.

Geschrieben
Originally posted by nopenta

- das Wettbewerbsverbot bezieht sich auf das Arbeitsverhältnis.

Ja, und alles, was nach dem Arbeitsverhältnis "verboten" sein soll, muss vereinbart werden.

Weiter geregelt in der Gewerbeordnung und im HGB.

- die Wettbewerbsbeschränkung bezieht sich auf die Zeit danach, ...

Nein, Wettbewerbsbeschränkungen sind Vereinbarungen zwischen im Wettbewerb stehenden Unternehmen. Dazu gibt es auch ein Gesetz, Gesetz zur Wettbewerbsbeschränkung (GWB), zu finden z. B. hier.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...