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Tabellenbuch und Zwischenprüfung


RDJ

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Hallo,

als ich letztes Jahr im September die ZP hatte, durfte man das noch. Hatte ich vorher auch nicht gewußt und habe mich dementsprechend dumm und dusselig gesucht... :rolleyes:

Kannst ja mal bei deiner zuständigen IHK nachfragen, aber das dürfte keine Probleme geben.

Trotz allem würde ich dir raten, dich mit dem Buch vertraut zu machen. Dann gibt es auch keine Schwierigkeiten beim Suchen.

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Hi,

uns ist vor der Prüfung ein Rundschreiben der IHK vorgelesen worden, in dem es hieß, das es erlaubt sei, das Handbuch mit Index-Zetteln und einem eigenen Inhaltsverzeichnis zu versehen. Außerdem durfte es erweitert werden, jedoch musste -Zitat- "der Charakter einer Formelsammlung erhalten bleiben."

Ein eigenes Inhaltsverzeichnis hatte ich dann nach Fachbereichen (Technik, BWL...) aufgeteilt und die Stichworte so gewählt, dass ich wusste, was sich dahinter verbirgt. Das war sehr hilfreich. Ebenso die kleinen Index-Plastik-Sreifchen (verschiedene Farben!)

Um aber ganz auf Nummer sicher zu gehen, habe ich die Erweiterungen, die ich vorgenommen habe "flexibel" gestaltet. D.H. zuerst ein Streifen Tesafilm einkleben und auf diesem Streifen die Zusatzseite (Inhaltsverzeichnis) - so hätte ich das Ding auch ganz einfach (falls es doch nicht erlaubt gewesen wäre) wieder entfernen können und bin nicht Gefahr gelaufen, die Prüfung ganz ohne Formelsammlung machen zu müssen.

An Deiner Stelle würde ich mich bei der zuständigen IHK informieren. Am besten lässt Du Dir das auch schriftlich (E-mail oder Fax) geben.

Und ruhig relativ kurz vor der Prüfung noch einmal nachfragen - Änderungen können auch kurzfristig erfolgen (bei uns wurde z.B. die Streichaufgabe eingeführt).

Good luck

littleGina

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Darf man als Anwendungsentwickler auch das Tabellen Buch für Systemkaufleute

in die ZW mit nehmen?!

Ich habe leider nur dieses, bzw. finde das auch besser wegen den Betrieblichen Fragen zum nachschaun.

Oder nehmen Sie mir das dann weg, weil ich ja Anwendungsentwickler bin?

Das müsste ich ganz dringend wissen- sonst muss ich noch kurzfristig auf das für Fachinformatiker umsteigen.

LG Sede

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Hi,

soweit ich weiss, sind sich die beiden Handbücher sehr, sehr ähnlich. Unterscheidet sich doch auch in der Prüfung nur die GH1 der Entwickler von der der Kaufleute.

Im Handbuch der Kaufleute wird jedoch in einer Tiefe auf fachspezifische Themen eingegangen, die für AE's nicht erforderlich ist - dafür findest Du im Handbuch für Fachinformatiker Themen, die für die Kaufleute uninteressant sind.

Die Herausgeber haben sich sicherlich Ihre Gedanken darüber gemacht, was für wen und in welchser Prüfung relevant ist.

Vergleiche doch einmal beide Bücher ganz genau und werde Dir klar darüber, was in Deiner Prüfung gefordert sein könnte.

Ich war jedenfalls froh, das Fachinformatiker-Handbuch zu haben.

Im Bereich "WISO" (3. Prüfungsteil) ist übrigens überhaupt gar kein Handbuch zugelassen.

Good luck

littleGina

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...zulassung eines tabellenbuches zur zp hängt von der lokalen kammer ab.

...nach meinem kenntnisstand ist es überwiegend zugelassen.

...aufgrund der grossen ähnlichen ähnlichkeit der tabellenbücher, würde ich behaupten dass auch die kaufm. tabellenbücher für fi's o.k. sind. bin mir aber nicht 100% sicher.

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