Saga Geschrieben 14. März 2003 Teilen Geschrieben 14. März 2003 Hm, ich hab gerade festgestellt, dass das Arbeitsamt nicht jedem von diesem "Bonbon" erzählt...Also tu ich es mal: Wenn man eine gewisse Zeit (3-4 Monate) arbeitslos ist, hat man die Möglichkeit beim seinem AA einen Vermittlungsgutschein im Wert von 1500 Euro zu beantragen. Mit diesem Gutschein kann man zu einem privaten Arbeitsvermittler seiner Wahl gehen und sich vermitteln lassen. Bei erfolgter Vermittlung kann der Vermittler den Gutschein einreichen und erhält eine Abschlagszahlung in Höhe von 1000 Euro. Die restlichen 500 Euro folgen, wenn der Vermittelte ein halbes Jahr beschäftigt ist. Der Gutschein gilt 3 Monate, kann danach aber neu beantragt werden. Gleiches gilt bei Verlust, dann aber nur unter Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung. Wie gesagt, es ist jedem freigestellt, welche Vermittlerdienste er in Anspruch nimmt, das AA bietet jedoch hier eine kleine Übersicht als Starthilfe. Ich hab damit jetzt wahrscheinlich niemandem unmittelbar geholfen, aber vielleicht wird die Info ja doch (irgendwann) gebraucht. Lieben Gruss Saga Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 14. März 2003 Teilen Geschrieben 14. März 2003 Noch mal zur Richtigstellung : Den Vermittlungsgutschein gibt es für jeden der Arbeitslos ist. In den ersten 3 Monaten im Wert von 1500 €, danach im Wert von 2500 €. Genaue Informationen bietet diese PDF - Datei vom AA. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 14. März 2003 Autor Teilen Geschrieben 14. März 2003 Originally posted by Der Kleine Noch mal zur Richtigstellung : In den ersten 3 Monaten im Wert von 1500 €, danach im Wert von 2500 €. "Ergänzung" hätt ich besser gefunden. *schmoll* Da kann was nicht stimmen. Bei mir ist es jetzt der 5. Monat und bei mir steht 1500 drauf. :confused: Nicht, dass ich jetzt reklamieren gehen muss... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 14. März 2003 Teilen Geschrieben 14. März 2003 OK, nach dem Lesen nochmals die Ergänzung zur Richtigstellung : Die Vermittlungsgutscheine haven einen Wert von : 1500 € (nach einer Arbeitslosigkeit von bis zu sechs Monaten) 2000 € (nach sechs bis neun Monaten) 2500 € (nach mehr als neun Monaten) Genau Informationen aus erster Hand im angegebenen Link. PS : Ich würde dich nochmals zum AA schicken, im nächsten Monat. Schliesslich geht es um 500 € mehr für mich.:bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 14. März 2003 Autor Teilen Geschrieben 14. März 2003 Originally posted by Der Kleine OK, nach dem Lesen nochmals die Ergänzung zur Richtigstellung : Ha! Erwischt! Originally posted by Der Kleine PS : Ich würde dich nochmals zum AA schicken, im nächsten Monat. Schliesslich geht es um 500 € mehr für mich.:bimei Nee, lass mal stecken. Ich hoffe, das Problem hat sich bis 1.4. erledigt. Falls doch nicht, komm ich drauf zurück. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Steffi23 Geschrieben 14. März 2003 Teilen Geschrieben 14. März 2003 Wo suchst du denn was??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sockä Geschrieben 14. März 2003 Teilen Geschrieben 14. März 2003 Ich habe gehört, dass diese Gutscheine für arbeitslose ITler nicht nur für einen Vermittler da sind, sondern auch für die eigene Weiterbildung. Ich weiß nicht, ob es sich um die gleichen Gutscheine handelt, aber auf jeden Fall ist das AA jetzt dabei, so eine Art "Gutschein-Weiterbildungssystem" einzurichten. Damit soll dann der Arbeitslose auch zu Kursen, die seiner Weiterbildung dienen, hingehen können und diese Gutscheine als "Bezahlung" dort abgeben können. Das System ist wohl noch nicht ganz ausgegoren, aber es wird kommen. Hängt zusammen mit dieser Umstrukturierung der IT-Weiterbildung "Vom Azubi zum Master" etc. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 14. März 2003 Teilen Geschrieben 14. März 2003 Der Bildungsgutschein vom AA ist nicht der Vermittlungsgutschein und kann ab dem 01.01.2003 bei dem entsprechenden Bildungsträger eingereicht werden. Genauere Informationen beim AA oder beim Bildungsträger (wahrscheinlich wird aber die Praxis damit noch keiner haben! ) Dieser Gutschein ist für alle Berufe, nicht nur für den IT - Bereich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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