styles78 Geschrieben 15. März 2003 Geschrieben 15. März 2003 Hey leute in fast 2 monaten steht die abschlussprüfung an........wie ist es darf das Tabellenbuch mit verwendet werden ? Für GH 1 und GH2 ??? Mir sagt jeder was anderes. Zitieren
robotto7831a Geschrieben 16. März 2003 Geschrieben 16. März 2003 Hallo, Du darfst das Tabellenbuch für GH1 und GH2 verwenden. Für den Wiso Teil nicht. Bei manchen IHK's darf das Tabellenbuch keine Einträge, Bemerkungen von Dir enthalten. Genaues kann Dir Deine IHK sagen. Frank Zitieren
Hasi Geschrieben 20. März 2003 Geschrieben 20. März 2003 ... und bei manchen IHK's darf man es nur für die Kernqualifikationen verwenden Zitieren
goepp Geschrieben 21. März 2003 Geschrieben 21. März 2003 hajo! die zugelassen hilfsmittel stehen auf deiner einladung zur prüfung. in der regel darf man das tabellenbuch für alles ausser wiso nehmen. für genaue infos am besten dein zuständige ihk fragen. mit den kommentaren / glebezettelchen ist das so eine sache. dies kann sogar innerhalb einer ihk unterschiedlich sein. hängt vom jeweiligen prüfungsaussschuss ab. ich persönlich ziehe ein jungfräuliches buch vor, weil ich keine lust habe jedes tabellenbuch zu untersuchen und zu entscheiden ob die einträge zulässig sind oder nicht. Zitieren
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