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Übernahme bestätigt - Ab wann?


Tachyoon

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Hallo.

Situation:

Ich werde seit September 2000 in einem großen deutschen Finanzdienstleister als Wirtschaftsinformatiker ausgebildet. Den Fachinformatiker (AE) habe ich seit Sommer 2002. Ich bin jetzt im Aufbaustudium (6. und letztes Semester) zum Wirtschaftsinformatiker (BA). Dieser BA-Abschluß ist ohne Diplom, da es in Niedersachsen für BA-Abschluß kein Diplom gibt.

Momentan arbeite ich im Qualitätsmanagement und werde als dringend benötigte Unterstützung für Tests einer konzerneigenen Software eingearbeitet. Die Arbeit gefällt mir und ich komme ganz gut damit zurecht. Mein Abteilungsleiter würde mich gerne behalten und mündlich ist das Budget für die Abteilung von der Geschäftsführung auch schon genehmigt. Aber genau das ist das Problem: mündlich ist alles sicher, schriftlich habe ich noch nichts.

Es soll erst dann schriftlich sicher werden, wenn die Umsatzentwicklung für das erste Quartal feststeht, was Mitte/Ende April der Fall sein wird. Also werde ich Anfang/Mitte Mai frühestens erfahren, ob und wie ich übernommen werde.

Nun ist die Arbeitsmarktlage natürlich nicht so toll und wenn am 30. August meine Ausbildungszeit wie vereinbart endet, sind das 3 1/2 Monate Abstand.

Was sollte ich eurer Meinung nach noch tun bzw. womit sollte ich rechnen?

Hier sind vor allem die Leute gefragt, die das schon hinter sich haben bzw. selber verantwortlich für Personal sind. Vielen Dank für eure Hilfe, momentan bin ich ein wenig unruhig deswegen...

CU

Tachyoon

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Ich warte im Moment auch noch auf Nachricht ob ich übernommen werde oder nicht! Aber soweit ich weiß muß man dir schon sagen ob das Arbeitsverhältnis gekündigt wird! Sagen sie nichts kannst du weiter dort arbeiten und dein Arbeitsverhältnis wird automatisch verlängert! Ich weiß jetzt aber nicht die Fristen die eingehalten werden müssen oder die genauen Gesetze die da hinter stehen! Vieleicht kann dir da das Arbeitsamt weiterhelfen.

G MATZE

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Die Uebernahmegespraeche finden meist im Zeitraum 3 Monate vor bis einschliesslich direkt vor der Pruefung statt.

Auch sehen viele Arbeitgeber es gern, wenn man hier selbst die Initiative ergreift und nach einem solchen Gespraech fragt. Das zeigt Interesse am Unternehmen.

Wenn im Vorfeld der Pruefung die Uebernahme nicht bestaetigt wird und Du nach bestandener Pruefung nicht am Arbeiten gehindert wirst, dann zaehlt diese Aktion Deinerseits und die Reaktion seitens des AG als konkludentes Handeln.

Mit konkludentem Handeln (anderer Begriff: schluessiges Handeln) ist ein Vertrag, in diesem Fall Arbeitsvertrag, rechtsgueltig abgeschlossen.

Wie bei vielen Dingen ist es besser, einen Vertrag in schriftlicher Form abzuschliessen, denn da gibt es im Zweifelsfall eindeutige Beweise.;)

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Originally posted by hades

Die Uebernahmegespraeche finden meist im Zeitraum 3 Monate vor bis einschliesslich direkt vor der Pruefung statt.

Also ist das so normal. - Aber ziemlich ungünstig, wenn man erst dann erfährt, dass es nicht klappt: Kaum Erfahrung, schlechte Marktlage -> Arbeitslos

Um dieses Problem geht es mir ja, da ich da ein Risiko eingehen würde, dass im worst Case ziemlich üble Konsequenzen für mich hätte (viel Ärger mit Arbeitlosengeld, Neuberechnung von Miete und dem was vom Geld übrigbleibt usw., mit der Zeit mehr fehlende Berufserfahrung da außer Job, noch weniger Chancen auf Job usw.) Dieses Szenario ist zwar nich so sehr wahrscheinlich, aber die Konsequenz wäre umso heftiger...

Ob ich mich vorsichtshalber auch schon bei anderen Firmen bewerben sollte?

Auch sehen viele Arbeitgeber es gern, wenn man hier selbst die Initiative ergreift und nach einem solchen Gespraech fragt. Das zeigt Interesse am Unternehmen.

Da bin ich schon seid 2 Monaten alle paar Wochen dran.

Wenn im Vorfeld der Pruefung die Uebernahme nicht bestaetigt wird und Du nach bestandener Pruefung nicht am Arbeiten gehindert wirst, dann zaehlt diese Aktion Deinerseits und die Reaktion seitens des AG als konkludentes Handeln.

Mit konkludentem Handeln (anderer Begriff: schluessiges Handeln) ist ein Vertrag, in diesem Fall Arbeitsvertrag, rechtsgueltig abgeschlossen.

Das ist schon klar, aber ich würde es natürlich höchst ungern darauf ankommen lassen, eines morgens auf gut Glück zur Arbeit zu fahren...

Wie bei vielen Dingen ist es besser, einen Vertrag in schriftlicher Form abzuschliessen, denn da gibt es im Zweifelsfall eindeutige Beweise.;)

Jup, 100% ack ^^

Vielen Dank schonmal für die Antworten. Ich hoffe da hat noch jemand Tips für mich.

CU

Tachyoon

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