BlearSun Geschrieben 25. März 2003 Geschrieben 25. März 2003 Mein Projekt beinhaltet unter anderem auch ein Importmodul. Wo ich dann Sendungsdaten aus unterschiedlichen DAtenbanksystemen importieren kann. Die Auswertung der Sendungsdaten und deren Kalkulation hab ich nicht mehr ganz in den 70 Std. hingekriegt. Nun meine Frage. Ist es ok, wenn meine Dokumentation nur das beinhaltet was für Abschlussprojekt gedacht ist. Also nur das Import-Modul? Des weiteren muss ich ja ein Strukturgramm entwerfen. Dieses Importmodul besteht wiederum aus mehreren Teilmodulen. Reicht es aus wenn ich nur ein Musterstrukturgramm aus einem Teil-Importmodul nehm und dokumentiere? Wie geht ihr mit Strukturgrammen in der Dokumenation vor? danke und gruss blear
Technician Geschrieben 25. März 2003 Geschrieben 25. März 2003 Hallo, Originally posted by BlearSun Die Auswertung der Sendungsdaten und deren Kalkulation hab ich nicht mehr ganz in den 70 Std. hingekriegt. Nun meine Frage. Ist es ok, wenn meine Dokumentation nur das beinhaltet was für Abschlussprojekt gedacht ist. Also nur das Import-Modul? deine Abschlussarbeit sollte nur das beinhalten, was du tatsächlich in den 70 Stunden geschafft hast! Je nach IHK hast du übrigens einen Spielraum von +/- 10 %; soll heißen, wenn das Projekt in 77 Stunden realisiert wurde, ist es auch noch okay (aber erkundige dich bitte, ob das auch bei der für dich zuständigen IHK der Fall ist!!! Ansonsten gilt nämlich: bei mehr als 70 Stunden ist man durchgefallen!) Gruß, Technician
Sandrin Geschrieben 25. März 2003 Geschrieben 25. März 2003 Je nach IHK hast du übrigens einen Spielraum von +/- 10 %; soll heißen, wenn das Projekt in 77 Stunden realisiert wurde, ist es auch noch okay (aber erkundige dich bitte, ob das auch bei der für dich zuständigen IHK der Fall ist!!! Ansonsten gilt nämlich: bei mehr als 70 Stunden ist man durchgefallen!) Ich glaube das ist so nicht richtig. Meines Wissens nach gilt bundesweit bei Stundenüberschreitung (FISI 35 / AWE 70), durchgefallen. Vielleicht kann ja jemand aus einem PA etwas dazu sagen, der weiß ob es eine bundeseinheitliche Regelung gibt.
P3AC3MAK3R Geschrieben 25. März 2003 Geschrieben 25. März 2003 Kleiner Einwurf am Rande: es heißt Struktogramm.
BigB Geschrieben 25. März 2003 Geschrieben 25. März 2003 Originally posted by Sandrin Meines Wissens nach gilt bundesweit bei Stundenüberschreitung (FISI 35 / AWE 70), durchgefallen. So sollte es zumindest sein. Aber viele Prüfer machen da auch Ausnahmen, wenn die Verzögerung vernünftig begründet ist. Zu dem Struktogramm würde ich mir überlegen, ob es nicht ein Programmablaufplan sein sollte. Ich finde den übersichtlicher. Dann machst du einen von dem gesamten Projekt (auch was du nicht geschafft hast) und einen von genaueren Ausschnitt von dem, was du gemacht hast. Die beiden setzt du dann in den Anhang und fertig. So würd ich es zumindest machen.
Technician Geschrieben 25. März 2003 Geschrieben 25. März 2003 Hallo Sandrin, Originally posted by Sandrin Ich glaube das ist so nicht richtig. Meines Wissens nach gilt bundesweit bei Stundenüberschreitung (FISI 35 / AWE 70), durchgefallen. Vielleicht kann ja jemand aus einem PA etwas dazu sagen, der weiß ob es eine bundeseinheitliche Regelung gibt. Ich habe die Info von jemandem aus dem PA, und zwar zuständig für Passau (Niederbayern). Originally posted by BigB Aber viele Prüfer machen da auch Ausnahmen, wenn die Verzögerung vernünftig begründet ist. Verzögerungen sollte man immer begründen - auch wenn man sich mit dem Projekt noch innerhalb der 70 Stunden befindet. Bei dem von mir gemeinten Fall (über 70 Stunden für FIAE) handelt es sich nicht zwangsläufig um eine "Verzögerung" - auch Projektanträge mit +/- 10% sind (hier) okay. Gruß, Technician
timmi-bonn Geschrieben 25. März 2003 Geschrieben 25. März 2003 Originally posted by Technician [...] Bei dem von mir gemeinten Fall (über 70 Stunden für FIAE) handelt es sich nicht zwangsläufig um eine "Verzögerung" - auch Projektanträge mit +/- 10% sind (hier) okay. Es mag ja sein, daß der eine oder andere PA, vielleicht sogar in Unkenntnis der Gesetzeslage, ein Auge zudrückt und geringfügige Überschreitungen "übersieht". Aber es ist gefährlich, hieraus ein generelles Recht abzuleiten! Die "Verordnung über die Berufsausbildungim Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik" sagt in §15 Abschlußprüfung, ganz klar: "[...] in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung in insgesamt höchstens 70 Stunden die Projektarbeit einschließlich Dokumentation [...]" sowie "[...] in der Fachrichtung Systemintegration in insgesamt höchstens 35 Stunden für die Proiektarbeit einschleßlich Dokumentation [...]" Da ist kein Spielraum für Interpretationen drin. ...Egal, was die örtliche IHK auch immer dazu sagen mag (s.o.). gruß, timmi
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