fachinfomaus Geschrieben 21. März 2001 Teilen Geschrieben 21. März 2001 kann mir jemand sagen, welche antwort er bei der aufgabe 4.4 als richtig angegeben hat. bei der aufgabe ging es darum welche institution unfallverhütungsvorschriften erlässt. habe als antwort das gewerbeaufsichtsamt getippt...kann mir des jemand bestätigen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TheGreatMM Geschrieben 21. März 2001 Teilen Geschrieben 21. März 2001 macht das nicht die Geschäftsführung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Buzzel Geschrieben 21. März 2001 Teilen Geschrieben 21. März 2001 Keine Ahnung. Ich hab glaub ich die BG angegeben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Richard_Rahl Geschrieben 21. März 2001 Teilen Geschrieben 21. März 2001 Nee, die ist eigentlich zum Schuz Von Leben und blablabla am Arbeitsplatz zuständig. Richtig müßte hier die Berufsgenossenschaft sein, da sie für Unfallverhütung zuständig ist! Sorry Richard Rahl Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
markee Geschrieben 21. März 2001 Teilen Geschrieben 21. März 2001 Yo, Gewerbeaufsichtsamt ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gramelon Geschrieben 21. März 2001 Teilen Geschrieben 21. März 2001 Die Unfallverhütungsvorschriften kommen von der Berufsgenossenschaft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
trigg3r Geschrieben 21. März 2001 Teilen Geschrieben 21. März 2001 ich mein auch das das die berufsgenossenschafft ist...das gewerbeaufsichtsamt hat andere dinge im kopf..und außerdem..wer übernimmt denn die kosten für ARBEITSUNFÄLLE..genau lol die BG.. logisch das sie auch deshalb die unfallverhütungsvorschriften erlässt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mike Lorey Geschrieben 21. März 2001 Teilen Geschrieben 21. März 2001 Yo, Berufsgenossenschaft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PICARD01 Geschrieben 21. März 2001 Teilen Geschrieben 21. März 2001 Auf jeden Fall die Berufsgenossenschaft. Die scheint auch irgendwie ganz doll wichtig im AUge der IHK zu sein. Ist sie eigentlich auch für die Bestimmung, dass kein Biomüll in den Wertstoffmülleimer darf, verantwortlich? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
soba Geschrieben 21. März 2001 Teilen Geschrieben 21. März 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Richard_Rahl: Nee, die ist eigentlich zum Schuz Von Leben und blablabla am Arbeitsplatz zuständig. Richtig müßte hier die Berufsgenossenschaft sein, da sie für Unfallverhütung zuständig ist! Sorry Richard Rahl Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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