gramelon Geschrieben 21. März 2001 Geschrieben 21. März 2001 Was ist bei Aufgabe 4.1 die richtige Lösung? Aufgrund welcher Vorschrift muß Franz Bicker in seinem Betrieb als Sicherheitsbeauftragter beschäftigt werden? 1. Arbeitssicherheitsgesetzes 2. Arbeitsplatzschutzgesetz 3. Gewerbeordnung 4. Unfallverhütungsvorschriften 5. Tarifvertrag
Thorrix Geschrieben 21. März 2001 Geschrieben 21. März 2001 Hi, ich hab mal Tarifvertag genommen - kann aber auch nur hoffen das es richtig ist. BYE
Vampire Geschrieben 22. März 2001 Geschrieben 22. März 2001 Unfallverhütungsvorschriften würd ich mal sagen. Hab ich aber auch angekreuzt. ------------------ Vampire Laß' es nicht so enden. Sag' ihnen, daß ich was gesagt hab'.
heraklea Geschrieben 22. März 2001 Geschrieben 22. März 2001 hi! ich habe antwort 4 angekreuzt. habe aber keine ahnung, ob sie stimmt. hera
Buzzel Geschrieben 22. März 2001 Geschrieben 22. März 2001 Hab auch die 4 angekreutzt, also Unfallverhütungsdingsbums! Wird schon passen!
PICARD01 Geschrieben 22. März 2001 Geschrieben 22. März 2001 Ich glaube ich habe 2 genommen, weil die explizit auf seine Teiltätigkeit als Sicherheitsbeauftragter hinweisen. Aber das ist auch wieder so eine sch... Frage!
Vale Geschrieben 22. März 2001 Geschrieben 22. März 2001 Hi, ich habe Unfallverhütungsvorschriften genommen, da es in einer Aufgabe später (4.2)darum geht. Gruß
SirBalvenie Geschrieben 22. März 2001 Geschrieben 22. März 2001 denke auch 4 ist richtig; es steht ja auch in der aufgabe drauf ... ;-) also wurde die lösung quasi mal wieder mitgeliefert ...
ThHeWi Geschrieben 22. März 2001 Geschrieben 22. März 2001 Die 4 müsste Richtig sein.... Meint unser Sicherheitsbeauftragte!!!
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