geloescht_JesterDay Geschrieben 28. Juli 2003 Teilen Geschrieben 28. Juli 2003 Original geschrieben von tauron [bissel OT] und im nachhinein wird das meines Wissens nach auch gerichtlich überprüft ob es zulässig war, [/bissel OT] es muss wie gesagt von einem Richter genehmigt werden, und wird es meist ohne grössere Prüfung. Der Schwarzseher oder auch der Weiss(?)seher braucht sich vor so etwas natürlich nicht zu fürchten. Wie im Beispiel weiter oben gesehen wissen die GEZ-Drücker davon aber meisst überhaupt nix und meinen Ihr GEZ-Mitgliedsausweis würde ihnen das Recht geben sowas zu tun. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tauron Geschrieben 28. Juli 2003 Teilen Geschrieben 28. Juli 2003 Original geschrieben von JesterDay es muss wie gesagt von einem Richter genehmigt werden, und wird es meist ohne grössere Prüfung. Der Schwarzseher oder auch der Weiss(?)seher braucht sich vor so etwas natürlich nicht zu fürchten. Wie im Beispiel weiter oben gesehen wissen die GEZ-Drücker davon aber meisst überhaupt nix und meinen Ihr GEZ-Mitgliedsausweis würde ihnen das Recht geben sowas zu tun. jup, hast Du ja da oben alles schon gesagt, ich war bloss mit dem schreiben ein bissel zu langsam Bin ich mir nicht so sicher ob die das nicht wissen, ich könnt mir auch vorstellen das einige mit der Unwissenheit der Leute arbeiten.. wer bestimmt genug auftritt, dem öffnet sich halt oft Tür und Tor. (allerdings nur eine Vermutung) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Caddy Geschrieben 28. Juli 2003 Teilen Geschrieben 28. Juli 2003 Original geschrieben von warum ...sich abmelden? ...und den ignorieren. Nach dem dritten kommt keiner mehr (evtl. noch den vierten abwarten). Oder direkt schreiben, sie sollten Geld für einen Ferseher schicken, damit man den anmelden kann. Mein Radio ist ja angemeldet, und ich hab selbst keinen Fernseher, aber nerven tun die trotzdem, daß ich den doch anmelden soll <g> ... Gruß Caddy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
2-frozen Geschrieben 29. Juli 2003 Teilen Geschrieben 29. Juli 2003 kann das jetzt mal einer entschlüsseln diesen Wirr-Warr? In einem haushalt wo 2 berufstätige Personen leben, ein Radio sowie 2 Fernseher existieren. Müssen beide die 16,15 abdrücken oder wie? Autoradios extra, oder gehören die zum haushalt? Computer die zu sowas fähig sind zählen halt als Radio oder Fernseher. Wobei ich dafür ja nicht extra zahlen muss, weil das Gerät unter meinen Haushalt fällt und ich da ja nur für jeweils 1 radio und 1 fernseher zahlen muss oder wie? :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DerMatze Geschrieben 29. Juli 2003 Teilen Geschrieben 29. Juli 2003 Thema PC: Keine Gebühren für Internet-PCs! Der fünfte Änderungsstaatsvertrag vom 6.7./7.8.2000 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 5a die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2004 keine Gebühren erhoben werden. Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist. www.gez.de Nichteheliche Lebensgemeinsschaft: Nichteheliche Lebensgemeinschaft In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio und ein Fernsehgerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und das Autoradio in seinem Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte. Der andere Partner jedoch muss seine weiteren Geräte in der Wohnung (z.B. im Arbeitszimmer) und das Autoradio in seinem Kraftfahrzeug selbst anmelden und dafür Gebühren zahlen. www.gez.de Die Seite der GEZ ist sehr informativ ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MoBaB Geschrieben 29. Juli 2003 Teilen Geschrieben 29. Juli 2003 @2-frozen: also wenn es eine eheliche gemeinschaft ist muss man nur einmal zahlen denke ich. und du musst nur einmal zahlen wenn alles dem einen gehört. aber die sind ja im prinzip auch net doof. wenn es eine WG ist und jeder sein eigenes zimmer mit eigenem fernseh hat muss jeder die 16,15 euro zahlen. und mit dem pc hat mein vorredner voll recht! auszug noch von gez.de Radio: € 5,32 (DM 10,40) Fernsehen: € 16,15 (DM 31,58) Radio und Fernsehen: € 16,15 (DM 31,58) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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