kRyptOnIte Geschrieben 26. März 2003 Teilen Geschrieben 26. März 2003 Hallo allerseits, ich hätte ne Frage bezüglich Stegreifaufgaben in der Berufsschule. In der bayerischen Berufsschulordnung und bei Google hab ich dazu nichts finden können. Die Frage ist, ob ich bei einer Stegreifaufgabe, welche den Stoff der letzten Unterrichtsstunde zum Inhalt hat, mitschreiben muss, wenn ich diese Stunde jedoch anderweitig verhindert war (z.B. Krankheit oder dringende Arbeiten im Betrieb). Vielleicht noch einige Informationen dazu: es handelt sich um eine bayerische Berufsschule, um wöchentlichen BS-Unterricht (d.h. kein Block-Unterricht)... Über eine Antwort würd ich mich freuen. Danke im Vorraus. Mit freundlichen Grüßen, kRyptOnIte Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 26. März 2003 Teilen Geschrieben 26. März 2003 Welches Problem hast du genau? Den versäumten Stoff nachzuholen und dein Wissen nachzuweisen? Deine Fragestellung provoziert solche Gegenfragen von mir. Also wo ist das Problem?:confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kRyptOnIte Geschrieben 26. März 2003 Autor Teilen Geschrieben 26. März 2003 Nein, mein Problem liegt darin, dass ich gern wissen möchte, ob ich bei dieser Stegreifaufgabe mitschreiben MUSS, wenn ich die letzte Stunde nicht anwesend war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 26. März 2003 Teilen Geschrieben 26. März 2003 Originally posted by kRyptOnIte Nein, mein Problem liegt darin, dass ich gern wissen möchte, ob ich bei dieser Stegreifaufgabe mitschreiben MUSS, wenn ich die letzte Stunde nicht anwesend war. Wieso sollte Dich eine versaeumte Stunde von der Azubi-Pflicht entheben, Dich um das Erlernen von Ausbildungsinhalten zu bemuehen? Die Frage an sich, also das Suchen von Paragraphen, um etwas Selbstverstaendliches und Vernuenftiges nicht tun zu muessen, ist doch schon totaler Schmarrn. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Metrax Geschrieben 26. März 2003 Teilen Geschrieben 26. März 2003 Wenn ein Tag dazwischen liegt, in dem du dir den Stoff von anderen Berufsschulklassenkameraden besorgen hättest können, dann musst du mitschreiben. Also wenn du bspw. Montag krank warst, Dienstag im Betrieb warst und da Kollegen sind, die auch in deiner BS Klasse sind, die dir den Stoff hätten geben können. Dann musst du Mittwoch mitschreiben. Anders ist es natürlich wenn deine Kollegen am Dienstag oder am Monag krank waren. Also so ist bei uns ander Schule die Regelung. Wir haben zwar Blockunterricht, aber is ja vom Prinzip her auch nix anderes. MfG Metrax Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soulmate Geschrieben 27. März 2003 Teilen Geschrieben 27. März 2003 Außerdem gibt es noch Telefon also wir hatten in der Berufsschule am Anfang eine Telefonliste von allen gemacht so konnte man jeden erreichen... Davon abgesehen ist meine Persönliche Meinung Das es echt nicht toll ist das man nach einer Regel sucht um da nicht mitschreiben zu müssen... Ihr werdet oder seit Erwachsene Menschen und da hat man nicht nur Rechte sondern auch Pflichten und zu den Pflichten gehört auch sich selber um das zu kümmern was man lernen muss. Wenn man mal einen Tag nicht da ist muss man sich selber darum kümmern den Stoff nachzuholen... (das ist doch in der normalen Schule nicht anders gewesen) Zu sagten ich war nicht da ich kann den Stoff nicht ist etwas zu einfach......... Man spricht da von Selbstverantwortung ! Man ist nämlich für sein Leben auch innerhalb der Ausbildung immer noch selber verantwortlich und man muss nicht darauf warten das andere einem was bringen sondern Wissen (auch in Berufsschulen) einfordern... Und gerade Dringenden Arbeiten vom Betrieb sind kein Grund zum Beispiel nicht in die Berufsschule zu gehen so was würde ich immer auch mit dem Ausbilder besprechen das man die Berufsschule eigentlich nicht versäumen sollte... weil das einige Ausbilder die BErufsschule nicht so ernst nehmen das ist bekannt aber du als Azubi solltest die ernst nehmen weil sie Teil deiner Ausbildung ist und eben erwartet wird das der Stoff der da unterrichtet wird, das man den auch beherrscht (zum Beispiel in der Abschlußprüfung).... Es liegt also ganz alleine in deiner Verantwortung........... Und dementsprechend mußt du den so einen Test mitschreiben......... und wenn du dich vorher nicht drum gekümmert hast, Pech gehabt... Nadine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kRyptOnIte Geschrieben 27. März 2003 Autor Teilen Geschrieben 27. März 2003 Danke für eure Antworten. Versteht mich nicht falsch, es geht mir eigentlich ja nur ums Prinzip... Denn der Fall, so wie ich ihn geschildert habe ist bisher noch nicht eingetreten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 27. März 2003 Teilen Geschrieben 27. März 2003 ...ganz schön heftige gardinenpredigt! ...aber prinzipiell verstehe ich die vorredner schon. ...allerdings läufts eben manchmal schief. ich habe die erfahrung gemacht, dass es oft verhandlungssache ist, ob man mitschreiben muss oder nicht. ...leider war ich selbst früher nicht so richtig vorbildlich, daher habe ich verständnis für deinen wunsch in einem solchen fall nicht mitschreiben zu müssen. ...ich bitte auch zu bedenken dass azubis neben ihrer arbeitstätigkeit ebennicht die freizeit "konventioneller" schüler haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soulmate Geschrieben 27. März 2003 Teilen Geschrieben 27. März 2003 Als Böse war das alles aber nicht gedacht ehe mit Sorge... Da ich das selber in der Berufsschule mitbekommen habe das da einige, gerade die von kleineren Betrieben oft gefehlt haben.... und das den mit dem nachholen nicht so ernst genommen haben.... deren Chefs / Ausbilder sagten denn meist Berufsschule ist nicht so wichtig lern lieber bei uns die Praxis..... Aber in der Zwischenprüfung standen sie denn da... Denn die Sachen wir Arbeitsrecht, Wirtschaft usw. habe sie nicht in der Praxis im Betrieb gelernt.... und teilweise konnten sie dann den Stoff bis zur Abschlußprüfung nicht mehr nachholen oder haben es denn weiter zu locker genommen.... und man lernt nun mal in der Berufsschule auch Dinge die eventuell in der Prüfung abgefragt werden... Also schadet man sich damit nur selber den Stoff und die Berufsschule nicht ernst zu nehmen.... Allerdings habe ich selber wegen eines Auslandsaufenthalt der sich mir während meiner Ausbildung Anbot 2 Wochen in der Berufsschule gefehlt aber ich habe den Stoff auch nachgeholt... mein Ausbilder hat das damals sogar kontrolliert weil er mich ohne diese Zusage es nachzuholen gar nicht hätte ins Ausland fahren lassen.... Ich meine ein Tag und ein verhauener Test macht ganz Sicher nichts aus ! Wenn man die Ausbildung im Prinzip und ansonsten ernst nimmt. Und wenn man krank ist, ist man krank ! (Das gilt auch für das spätere Arbeitsleben) dann bleibt man Zuhause und ich Denke das ein Lehrer einen da auch nicht in die Pfanne haut wenn man dem ein Attest vorlegt und darum Bitte den Test nicht mitzuschreiben.... oder ihn zu Verschieben für einen... Wenn man im allgemeinen als zuverlässig und sich sonst immer Korrekt verhält ist es, so Denke ich, auch kein Problem..... Grüße Nadine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ramazzotti85 Geschrieben 31. März 2003 Teilen Geschrieben 31. März 2003 also einer unserer lehrer hat uns letztens den Artikel im Gesetzbuch für Berufsschulen gezeigt. da steht nix darüber drin dass eine Ex nur aus der letzten stunde sein darf. es steht ledeglich drin dass diese nicht angesagt wird. -- visit me @ www.planetleo.de.vu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lausmaus Geschrieben 3. April 2003 Teilen Geschrieben 3. April 2003 Hallo, ich kann Dir leider auch nur schreiben wie es bei uns an der Berufsschule gehandhabt wird bzw. war ich selber mal in der Situation. Bei uns muss man grundsätzlich die Stegreifaufgaben nicht mitschreiben wenn man die letzte Stunde nicht da war. Sicherlich gibt es bei den Lehrern aus Ausnahmen die meinen sie müßten es anderst regeln. Ich selbst habe mal in einer Theorie - Programmieren Stunde gefehlt. Bei uns ist Programmieren in Praxis und Theorie unterteilt. Die nächste Stunde Programmieren war Praxis und ich habe den Lehrer gefragt ob er die Unterlagen von letzter Stunde noch für mich hätte. Er hatte sie leider nicht dabei und hat mir gesagt, dass er mir sie in der nächsten Stunde mitbringen wird. In der nächsten Stunde hat er dann eine Stegreifaufgabe geschrieben und ich hatte natürlich keine Unterlagen da ich mich auf meinen Lehrer verlassen hatte. Ich mußte aber Gott sei Dank dann nicht mitschreiben, die Ex hätte sonst meinen ganzen Schnitt auf den Kopf gestellt. Ich denke einfach, dass dies von Berufsschule zu Berufsschule anderst geregelt wird. Ich denke auch, dass es davon abhängt ob man Blockunterricht oder eben nur einen Tag in der Woche hat. Hoffe Dir damit ein wenig weiter geholfen zu haben. Liebe Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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