Zum Inhalt springen

was ist wenn man die AP nicht besteht?


hund555

Empfohlene Beiträge

wenn ich z.b. schriftliche nicht bestehe, muss ich bei dem betrieb nicht bleiben, muss dafür aber auf eigene kosten halbes jahr später die Prüfung machen - das geht oder? (ich kann z.b. zivildienst machen, arbeiten, studieren, etc)

und was ich wenn ich beim teil A nicht bestehe? ich brauche dafür doch dann einen betrieb wo ich mein Projekt machen müsste?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also, wenn Du die Abschlüssprüfung nicht bestehst, dann verlängert sich Dein Ausbildungsvertrag automatisch um ein halbes Jahr. Er wird maximal zweimal verlängert. Die AP finden ja alle halbe Jahre statt.

Mir ist nicht bekannt, dass man den Betrieb verlassen kann und dann in einem halben Jahr die AP nochmal machen kann. Man muss noch in einem Ausbildungsbetrieb sein.

Genaueres kann Dir deine IHK sagen.

Frank

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...das stimmt so nicht zu 100%.

...es ist möglich den betrieb zu verlassen und aus einer berufstätigkeit oder aus dem pflichtdienst heraus die prüfung abzulegen.

...es gibt keine automatische verlängerung.

...knifflig wird es aber, wenn du auch das projekt versemmelst. dann brauchst du unter umständen einen neuen "projektbetrieb".

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Originally posted by ...

...es gibt keine automatische verlängerung.

Hast recht. Ich habe nochmal nachgeschaut.

§14 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz

Besteht der Auszubildende die AP nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Frank

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Originally posted by palvoelgyi

Also, wenn Du die Abschlüssprüfung nicht bestehst, dann verlängert sich Dein Ausbildungsvertrag automatisch um ein halbes Jahr.

Nicht automatsch:

§ 14 BBiG

(1) ...

(2) ...

(3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

edit: warst schneller. ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin,

für mich stellt sich im Moment eine ähnliche Frage.

Ich habe einen festen Arbeitsvertrag unterschrieben, welcher mit wirkung zum 1.7.03 beginnt.

Was ist aber wenn ich die Prüfung nicht bestehen sollte ? Ist dieser vertrag dann noch gültig ? kann ich die Prüfung aus diesem Arbeitsverhältnis herraus wiederholen ?

zur Info: Der Betrieb wo ich anfange ist auch mein Ausbildungsbetrieb.

greetz

Beo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich frag mich alleine schon was ist, wenn deine Mündliche erst nach dem 1.7. ist.

Ich sehe das so: Du kannst, wenn du durchgefallen bist bei deinem Arbeitgeber unter dem neuen Vertrag arbeiten. Allerdings hast du dann keine abgeschlossene Ausbildung. Oben steht ja irgendwo, dass sich der Vertrag nicht automatisch verlängert.

Deswegen würde ich an deiner Stelle die Option mit der Verlängerung des Ausbildungsvertrages nehmen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...