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fehlzeiten vs. prüfungsteilnahme


BenNebbich

Empfohlene Beiträge

...auf meinem schreibtisch liegt ein text von der ihk münchen, in dem es unter anderem heisst, dass bei fehlzeiten über 10% die prüfungsteilnahme gefährdet sein kann.

...schön und gut.

...woher kennt die ihk die betrieblichen/schulischen fehlzeiten bei azubis?

...wir geben doch keine meldung an die kammern.

...kontrolle via berichtsheft scheidet aus, da die teilnahme auch an der schriftlichen prüfung versagt werden kann. und die berichtshefte werdn ja erst zur mündlichen inspiziert.

...besonderes augenmerk soll auf die verkürzer gelegt werden.

...am montag geh ich erst mal in die personalabteilung und frag ob die eine abwesenheitsmeldung an die kammer abgeben. aber ich glaubs eigentlich nicht.

...kennt jemand einen fall, in dem ein azubi wegen fehlzeiten von der prüfung ausgeschlossen wurde und länger lernen musste?

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Kommt mir ehrlich gesagt auch raetselhaft vor. Zuerst wuerde ich mal die IHK Muenchen loechern, mit welchem Recht sie das begruenden wollen.

Vielleicht hat es aber mit dem Umschulungsbereich zu tun. Ich meine mich zu erinnern, dass dort Meldung ueber Fehlzeiten an die Arbeitsaemter ergeht, das dann ggf. die Massnahme stoppen kann.

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Originally posted by gajUli

Vielleicht hat es aber mit dem Umschulungsbereich zu tun. Ich meine mich zu erinnern, dass dort Meldung ueber Fehlzeiten an die Arbeitsaemter ergeht, das dann ggf. die Massnahme stoppen kann.

Korrekt.

Es gibt auch mir bekannte Fälle, in denen das durchgezogen wurde.

...dass man sich überhaupt damit beschäftigen muss.

...wenn man von 250 Arbeitstagen im Jahr ausgeht, bedeuten 10% 25 Arbeitstage.

...das heisst, dass der Betreffende sich 5 Wochen (p.a. wohlgemerkt) nicht in der Arbeit befindet.

...bei einer Ausbildungsdauer von 3 bis 3,5 Jahren sind das 15 bzw. 17,5 Wochen.

...das sind bis zu 4 Monate.

...einen solchen Azubi/Azubine würde ich auch nicht dem Arbeitsmarkt zumuten wollen.

...my opinion

...nicht falsch verstehen, bitte, das ist wirklich ne lange Zeit

Flo

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Originally posted by gajUli

Vielleicht hat es aber mit dem Umschulungsbereich zu tun. Ich meine mich zu erinnern, dass dort Meldung ueber Fehlzeiten an die Arbeitsaemter ergeht, das dann ggf. die Massnahme stoppen kann.

...es geht explizit um azubis nicht um umschüler. bei den umschülern kann die kammer fehlzeitenmeldungen von den bildungsträgern verlangen.

...der text spricht von einem richtwert von 10%. mir ist klar das das eine menge zeit ist (mehr als die doppelte durchschnittliche fehlzeit in der deutschen wirtschaft).

...mir geht es auch gar nicht um die berechtigung, sondern um das vorgehen. der text spricht von einer entscheidung der pa's die eine nichtzulassung der azubis in einer einzelfallprüfung rückgängig machen können.

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Ich war im ersten Ausbildungsjahr ca 2 Monate am Stück (die einzelnen Tage und Wochen nicht mitgerechnet) und im dritten jetzt nochmal ca. 4 Monate im Krankenhaus, und die IHK hatte absolut nichts zu meckern.

Theorethisch hätte ich jetzt mit Prüfung schreiben kann, meine Firma hat mich aber überzeugen können, noch ein Jahr dranzuhängen. Is wohl besser so, obwohls schon ein bissel nervt.

Der IHK war des aber soweit wurscht...

*schulterzuck*

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