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Freistellung am Tage vor der Prüfung


Aroree

Empfohlene Beiträge

Hi,

mir hat jemand gesagt, das laut JArbSchG § 10 Absatz 2, wir den Tag vor der Prüfung freigestellt bekommen müssen. Aber das JArbSchG gilt doch eigentlich nur für Jugendliche auch wenn der § 9 auch für Personen gilt, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind.

Würde Feedback mal ganz interessant finden.

Gruß

Aroree

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Aroree:

mir hat jemand gesagt, das laut JArbSchG § 10 Absatz 2, wir den Tag vor der Prüfung freigestellt bekommen müssen. Aber das JArbSchG gilt doch eigentlich nur für Jugendliche auch wenn der § 9 auch für Personen gilt, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind.

Hi,

der Geltungsbreich des JArbSchG ist eindeutig:

§ 1 Geltungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, ...

Gibt es Ausnahmen, stehen sie wie in § 9 dabei, heisst nicht, die Ausnahme bezieht sich dann auf alle folgenden §§. ;)

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Hi,

also bei uns bekommt man für die Prüfungsvorbereitung 2 Tage Sonderurlaub genehmigt, die man auch nehmen muss!!!

Frag doch einfach mal nach, ob du nicht einen Tag bekommst, mit der begründung, Du hättest zuhause mehr Ruhe zur Vorbereitung, weil du nicht durch dienstliche Belange abgelenkt werden kannst!

Gruß, Tia

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Laut §21-4, Abs:3ff Ausbildungsgesetzes/Weiterbildungsmaßnahme

steht jeden Schüler jeden Alters auch Umschüler 1 Tag und der genau vor der Prüfung rechtlich zu.

Quelle IHK; Arbeitsamt Ingolstadt; WISO Lehrer Herr. Schenk

Ich hoffe das hilft euch weiter Tom

<FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 22. November 2001 16:56: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von Novelly ]</font>

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Novelly:

Laut §21-4, Abs:3ff Ausbildungsgesetzes/Weiterbildungsmaßnahme

steht jeden Schüler jeden Alters auch Umschüler 1 Tag und der genau vor der Prüfung rechtlich zu.

Quelle IHK; Arbeitsamt Ingolstadt; WISO Lehrer Herr. Schenk

Ich hoffe das hilft euch weiter Tom

Kannst Du mal das genaue Gesetz nennen? Ein Ausbildungsgesetz gibt es nämlich nicht. Ich kenne zwar ein StBAG und JAG ...

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  • 11 Monate später...

moin,

man muß also bei seiner firma sonderurlaub beantragen - so weit, so gut - auf welchen paragraphen, absatz, gesetz, mythe, sage o.ä. soll ich mich denn dann berufen ?

wenn ich nich sage: "laut... habe ich das recht, sonderurlaub zu beantragen..." bekomme ich nüx :-(

hoffe Ihr könnt mir (schnell) helfen --> prüfung in 7 tagen :confused:

Gruß

HALBGOTT

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Originally posted by novelly

Laut §21-4, Abs:3ff Ausbildungsgesetzes/Weiterbildungsmaßnahme

steht jeden Schüler jeden Alters auch Umschüler 1 Tag und der genau vor der Prüfung rechtlich zu.

Quelle IHK; Arbeitsamt Ingolstadt; WISO Lehrer Herr. Schenk [...]

Einen schönen Gruß an diese Quellen. Sie irren!

Lt. §22 Abs 2 des BBiG besteht eine Freistellungspflicht ausschließlich "für Ausbildungsmaßnahmen [..] die notwendig sind, weil in der Ausbildungsstätte die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht in vollem Umfang vermittelt werden können".

Eine weitergehende Freistellungsverpflichtung, etwa zur Vorbereitung auf Prüfungen, besteht nach dem Gesetz für Minderjährige definitiv nicht. Für Minderjährige regelt §10 Abs.1 Nr.2 JArbSchG die Freistellungsansprüche am Arbeitstag unmittelbar vor der schriftlichen Abschlußprüfung.

Eine weitere Möglichkeit räumt möglicherweise der Anspruch auf Bildungsurlaub ein. ...Aber das wären advokatische Winkelzüge, die hier bestimmt nicht infrage kommen.

gruß, timmi

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Also wie schon oben von timmi-bonn beschrieben, mit den Gesetzen. Diese gelten für Azubi's (BBIG) und für Jugendliche (JArbSchG).

Da Azubi und Jugendlich meist zusammenfällt, ist bei der betrieblichen Erstausbildung (nach der Schule) der Tag vor der Prüfung frei.

Bei Umschulungsmassnahmen (vom größten deutschen Wirtschaftsunternehmen - dem AA - finanziert) sind diese Vorrassetzungen jedoch nicht gegeben. Sie unterliegen dem Teil der Umschulung, nicht der Ausbildung. Und damit besteht kein Recht auf einen freien Tag vor der Prüfung.

Und dieser wird meinen Leuten auch nicht gewährt.

Selbstverständlich ist der unterricht an diesem Tag etwas "stressfreier", mögliche Kontrollen vom AA verhindern aber die generelle und offizielle Freigabe des Tages.

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Originally posted by Der Kleine

Also wie schon oben von timmi-bonn beschrieben, mit den Gesetzen. Diese gelten für Azubi's (BBIG) und für Jugendliche (JArbSchG).

Da Azubi und Jugendlich meist zusammenfällt, ist bei der betrieblichen Erstausbildung (nach der Schule) der Tag vor der Prüfung frei.

Zum Zeitpunkt der Pruefung nicht mehr. Mit 18 ist Schluss mit Jugendschutz.

Und mit Dir ist auch bald Schluss. Das ist jetzt das zweite Mal, dass ich von Dir innerhalb von 5 Minuten sehe, wie Du Deine Wunschvorstellungen als Desinformation verbreitest.

Hoer auf damit, sonst hoeren wir auf mit Dir!

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