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Geschrieben

Hy Leute kennt sich wer gut in den Paragraphen aus??

Ich bin über 18 Jahre alt und arbeite im Dienstleistungssektor, da kommt es des öfteren mal vor dass wir am wochende irgend wo in Deutschlad Rechenzentren umbauen.

Nun meine Frage wie lange darf ich arbeiten??

Da dies meist längere Schichten sind als 10 Stunden und rein nach dem Jugendarbeitsgesetz darf ich ja nur 10 Stunden arbeiten.

dies gilt meines wissens nach nur für unter 18 Jährigeoder???.

Wenn nicht und ich nun länger arbeiten würde? wäre dies Rechtlich in ordnung, wenn ich kein auto mehr fahr oder muss ich nach 10 Stunden aufhören. Denn wenn ich schon dort bin und eh nix machen kann außer blöd im Hotel sitzen könnte ich ja auch noch etwas arbeiten um früher heim zu kommen.

Oder wie is das dann?? denn wenn was passiert is ja der Betrieb geliefert da er mich eigentlich nach 10 Stunden hätte ins Hotel schicken müssen.

Gruß

Djadja:floet:

Geschrieben

ArbZG § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

----

ArbZG § 15 Bewilligung, Ermächtigung

(1) Die Aufsichtsbehörde kann

1. eine von den §§ 3, 6 Abs. 2 und § 11 Abs. 2 abweichende längere tägliche

Arbeitszeit bewilligen

a) für kontinuierliche Schichtbetriebe zur Erreichung zusätzlicher

Freischichten,

B) für Bau- und Montagestellen,

(...)

----

ArbZG § 5 Ruhezeit

(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

Quelle: http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/arbzg

@bimei: passt das so - oder hast Du noch andere "bessere" Quellen? :D

Geschrieben

[OT]

Originally posted by Doham

@bimei: passt das so - oder hast Du noch andere "bessere" Quellen?

Auf Lobfallen falle ich nicht herein, hast Du aber dennoch gut gemacht. :D

[/OT]

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