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Geschrieben

so weit ich weiss, ist das nicht erlaubt. bei uns staht jedenfalls offiziell darf nur das Tabellenbuch bzw. IT Handbuch ohne irgendwelche Ergänzungen genutzt werden..

Geschrieben

betrff.

japp....habe nachgefragt ...

was zusätzliches reinkleben oder reinschreiben is nich..

Das wäre nicht ok !!

Was ist mit den Leuten die noch die ältere Ausgabe haben, denen fehlen im vergleich zur neuen Ausgabe an die Zwanzig Seiten und.

UMTS, Bluetoth, GPRS, Rechtsformen um nur einige zu nennen.

Geschrieben

jo...deshalb sind auch beim it-handbuch von westermann und beim tabellenbuch von gehlen neue versionen raus...

beim it-handbuch ist wohl einiges dazu gekommen....aber das gehlen hat sich wohl fast gar nicht geändert....

würd mich mal interessieren welches der beiden bücher ihr favorisiert....

ich persönlich habe mich irgendwie noch nicht wirklich festgelegt...und schlage mich noch mit beiden rum

Geschrieben

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von ShitHappens:

<STRONG>

würd mich mal interessieren welches der beiden bücher ihr favorisiert....

ich persönlich habe mich irgendwie noch nicht wirklich festgelegt...und schlage mich noch mit beiden rum</STRONG>

Geschrieben

Ich muß nochmal auf das Beilegen von Blättern zurückkommen.

Ich hab das alte IT-Handbuch vom Westermann Verlag.

Was ist, wenn ich mir die wichtigsten, fehlenden Seiten aus dem neuen kopiere und in mein Handbuch dazulege?

Ich geb doch jetzt nicht nochmal 50 DM aus, nur wegen ein paar fehlenden Seiten!

Viel Glück an alle!!!

Geschrieben

Moins,

laut einem Ausschussvorsitzenden der IHK-Neuss ist das eintragen von Daten im Tabellenbuch erlaubt, aber das einkleben von zusätzlichen Blättern nicht!

--babble :mad:

Geschrieben

mir geht es nicht um die 50 Mark ich kenne mein altes buch in und auswendig was die seiten betrifft. In das neue müsste ich mich wieder einarbeiten und das drei-vier tage vor der prüfung.

Geschrieben

sind ja wirklich viele verschiedene Aussagen!

Uns in Augsburg wurde folgendes gesagt:

Leute mit alten Handbüchern dürfen Kopien von dem,

was in den neuen mehr drin ist, kopieren und einlegen.

wenn Fehler in den Büchern sind, darf man diese natürlich

korrigieren. Wenn bei manchen Themen wirklich viel zuwenig

drin steht, könnte man das ja auch als Fehler interpretieren

und es dementsprechend ergänzen. letztendlich ist das alles

eine Ermessensfrage des Prüfers! Also nur das nötigste

eintragen, dann kann normalerweise keiner was dagegen sagen.

Geschrieben

Die IHK sagt man darf nicht reinschreiben.

So man kann es natürlich drauf anlegen erwischt werden

und dann die Prüfung nochmal schreiben.

Tut euch doch das nicht an. Ich lerne lieber 1 Tag länger

anstatt die Prüfung nochmal schreiben zu müssen.

Wir werden es alle schaffen!

Geschrieben

Hi,

ich habe auch das alte Tabellenbuch. Und? Ich werd es trotzdem benutzen und werd mir auch nicht die anderen Seiten kopieren oder so, so einen Aufwand dafür das ich das Buch bestimmt eher selten verwende, nö das tue ich mir nicht an!??

So schwer kann die Prüfung doch nicht werden. :)

Ich habe zwar auch ganz schön bammel vor der Prüfung, aber wie heißts immer locker angehen lassen.

Geschrieben

Die IHK sagt man darf nicht reinschreiben.

So man kann es natürlich drauf anlegen erwischt werden

und dann die Prüfung nochmal schreiben.

DAs selbe ist in Nbg. von der IHK zu hören.

keine zettel keine Ergänzungen. usw

Wenn was drin steht dann go Home!!!!

:-((( :mad:

Geschrieben

Zur Info:

Es gibt ja zwei verschiedene IT Handbücher vom Westermann Verlag. Einmal für die Fachinformatiker und eins mehr für die Kaufleute.

Und dann gibt es noch das IT-Kompendium. Hier sind die beiden Bücher zusammengefasst.

Viel Glück, helen

Geschrieben

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von mscsystems:

<STRONG>hei,

auch ich bin am Dienstag in Regensburg als Systemelektroniker mit dabei...

Kurze Frage nur:

Stimmt es, dass Tabellenbuch und IT-Handbuch nur für GH1 und GH2 und nicht für den Wirtschafts- Soziteil zulässig ist ???

</STRONG>

Geschrieben

Hi Leute ...

Ich muss auch mal was zu diesem Thema loswerden ... ich verwende auch die 1.Auflage des Tabellenbuchs und werde mich hüten da noch was reinzuschreiben, weil wenn die Prüfer irgentetwas finden, dann geht das von eurer Zeit ab oder das buch ist ganz weg ... weiss jetzt zwar nicht genau, ob sie jemanden wegen Betrugsversuch rauswerfen, aber ich wäre da vorsichtig ... danach ist man dann immer schlauer und sagt ... hätte ich nicht ... was dann allerdings auch nichts mehr bringt. Also ich will euch wirklich nicht daran hintern, aber ich bin in dieser Hinsicht vorsichtig.

Naja fall jemand genaue Infos hat, was erlaubt ist und worauf man sich berufen kann, der sollte es doch bitte posten.

Das bekommen wir schon hin ....

Seit euch immer bewusst, es gibt grundsätzlich mehrere Wege ein Problem zu lösen.

Geschrieben

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von honkg:

<STRONG>Hi Leute ...

Ich muss auch mal was zu diesem Thema loswerden ... ich verwende auch die 1.Auflage des Tabellenbuchs und werde mich hüten da noch was reinzuschreiben, weil wenn die Prüfer irgentetwas finden, dann geht das von eurer Zeit ab oder das buch ist ganz weg ... weiss jetzt zwar nicht genau, ob sie jemanden wegen Betrugsversuch rauswerfen, aber ich wäre da vorsichtig ... danach ist man dann immer schlauer und sagt ... hätte ich nicht ... was dann allerdings auch nichts mehr bringt. Also ich will euch wirklich nicht daran hintern, aber ich bin in dieser Hinsicht vorsichtig.

Naja fall jemand genaue Infos hat, was erlaubt ist und worauf man sich berufen kann, der sollte es doch bitte posten.

Das bekommen wir schon hin ....

Seit euch immer bewusst, es gibt grundsätzlich mehrere Wege ein Problem zu lösen.</STRONG>

Geschrieben

@luca64:

Das steht vielleicht bei Einladungen von Deiner zustaendigen IHK drauf.

Auf die von pancho gestellte Frage gibt es aber keine Antwort, die fuer alle Prueflinge Deutschlands gilt.

Andere IHKn haben andere Bestimmungen.

Es hilft nur auf die eigene Einladung zu schauen und falls Unklarheiten auftreten sich dann bei der fuer sich selber zustaendigen IHK zu informieren.

Geschrieben

Also auf meiner Einladung steht, dass das Handbuch benutzt werden darf. Es wird nicht zwischen den 3 Tests unterschieden. Also werde ich es einfach auf meinen Tisch legen. Kommt es zum Wiso Teil wird der Prüfer ja wohl was sagen, wenn er die Blätter austeilt. Und dann kommt es weg oder bleibt auf dem Tisch, wir werden sehen... Ansonsten werde ich weder was reinschreiben noch kleben noch sonst was..

Geschrieben

Also Leute was haben wir nun ???

Riskiert man es und wird erwischt !!! Schöne Scheiße !!!

Macht man nichts ,man merkt oder weiß das die anderen was Reingeklebt haben und die Prüfer haben nichts dagegen !! Beißt man sich sonst wohin.

Also wie man es macht könnte es verkehrt sein. In 28 Stunden wissen wir mehr.

--------------------------------------------------------

No Risk No Fun !!!

No Fun No Live !!!

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