pancho Geschrieben 22. November 2001 Geschrieben 22. November 2001 Wie sieht es eigentlich aus darf man nun in das Tabellenbuch zusätzliche Datenblätter einkleben oder nicht ? Ich meine gibt es etwas offizielles dazu !!! *grüsse* Zitieren
acti Geschrieben 22. November 2001 Geschrieben 22. November 2001 so weit ich weiss, ist das nicht erlaubt. bei uns staht jedenfalls offiziell darf nur das Tabellenbuch bzw. IT Handbuch ohne irgendwelche Ergänzungen genutzt werden.. Zitieren
ShitHappens Geschrieben 22. November 2001 Geschrieben 22. November 2001 japp....habe nachgefragt ... was zusätzliches reinkleben oder reinschreiben is nich... Zitieren
pancho Geschrieben 22. November 2001 Autor Geschrieben 22. November 2001 betrff. japp....habe nachgefragt ... was zusätzliches reinkleben oder reinschreiben is nich.. Das wäre nicht ok !! Was ist mit den Leuten die noch die ältere Ausgabe haben, denen fehlen im vergleich zur neuen Ausgabe an die Zwanzig Seiten und. UMTS, Bluetoth, GPRS, Rechtsformen um nur einige zu nennen. Zitieren
ShitHappens Geschrieben 23. November 2001 Geschrieben 23. November 2001 jo...deshalb sind auch beim it-handbuch von westermann und beim tabellenbuch von gehlen neue versionen raus... beim it-handbuch ist wohl einiges dazu gekommen....aber das gehlen hat sich wohl fast gar nicht geändert.... würd mich mal interessieren welches der beiden bücher ihr favorisiert.... ich persönlich habe mich irgendwie noch nicht wirklich festgelegt...und schlage mich noch mit beiden rum Zitieren
ElBarto Geschrieben 23. November 2001 Geschrieben 23. November 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von ShitHappens: <STRONG> würd mich mal interessieren welches der beiden bücher ihr favorisiert.... ich persönlich habe mich irgendwie noch nicht wirklich festgelegt...und schlage mich noch mit beiden rum</STRONG> Zitieren
BobMorane Geschrieben 23. November 2001 Geschrieben 23. November 2001 Ich muß nochmal auf das Beilegen von Blättern zurückkommen. Ich hab das alte IT-Handbuch vom Westermann Verlag. Was ist, wenn ich mir die wichtigsten, fehlenden Seiten aus dem neuen kopiere und in mein Handbuch dazulege? Ich geb doch jetzt nicht nochmal 50 DM aus, nur wegen ein paar fehlenden Seiten! Viel Glück an alle!!! Zitieren
Babble Geschrieben 23. November 2001 Geschrieben 23. November 2001 Moins, laut einem Ausschussvorsitzenden der IHK-Neuss ist das eintragen von Daten im Tabellenbuch erlaubt, aber das einkleben von zusätzlichen Blättern nicht! --babble :mad: Zitieren
BobMorane Geschrieben 23. November 2001 Geschrieben 23. November 2001 ... aber es sind ja nur Kopien aus dem Neuen, ich schreib ja nichts mehr drauf, oder so. Ich glaube, dagegen können die nicht viel sagen!? Zitieren
Agent Geschrieben 23. November 2001 Geschrieben 23. November 2001 das einzige was man reinkleben darf sind register damit man die seiten schneller finden kann Zitieren
pancho Geschrieben 23. November 2001 Autor Geschrieben 23. November 2001 mir geht es nicht um die 50 Mark ich kenne mein altes buch in und auswendig was die seiten betrifft. In das neue müsste ich mich wieder einarbeiten und das drei-vier tage vor der prüfung. Zitieren
mscsystems Geschrieben 24. November 2001 Geschrieben 24. November 2001 hei, auch ich bin am Dienstag in Regensburg als Systemelektroniker mit dabei... Kurze Frage nur: Stimmt es, dass Tabellenbuch und IT-Handbuch nur für GH1 und GH2 und nicht für den Wirtschafts- Soziteil zulässig ist ??? Greetings Marcus msc-systems.net (einige interessante IT-Infos..) Zitieren
Mäck Geschrieben 24. November 2001 Geschrieben 24. November 2001 sind ja wirklich viele verschiedene Aussagen! Uns in Augsburg wurde folgendes gesagt: Leute mit alten Handbüchern dürfen Kopien von dem, was in den neuen mehr drin ist, kopieren und einlegen. wenn Fehler in den Büchern sind, darf man diese natürlich korrigieren. Wenn bei manchen Themen wirklich viel zuwenig drin steht, könnte man das ja auch als Fehler interpretieren und es dementsprechend ergänzen. letztendlich ist das alles eine Ermessensfrage des Prüfers! Also nur das nötigste eintragen, dann kann normalerweise keiner was dagegen sagen. Zitieren
stabrizi2000 Geschrieben 24. November 2001 Geschrieben 24. November 2001 Die IHK sagt man darf nicht reinschreiben. So man kann es natürlich drauf anlegen erwischt werden und dann die Prüfung nochmal schreiben. Tut euch doch das nicht an. Ich lerne lieber 1 Tag länger anstatt die Prüfung nochmal schreiben zu müssen. Wir werden es alle schaffen! Zitieren
TG Geschrieben 24. November 2001 Geschrieben 24. November 2001 Hi, ich habe auch das alte Tabellenbuch. Und? Ich werd es trotzdem benutzen und werd mir auch nicht die anderen Seiten kopieren oder so, so einen Aufwand dafür das ich das Buch bestimmt eher selten verwende, nö das tue ich mir nicht an!?? So schwer kann die Prüfung doch nicht werden. Ich habe zwar auch ganz schön bammel vor der Prüfung, aber wie heißts immer locker angehen lassen. Zitieren
xpelli Geschrieben 24. November 2001 Geschrieben 24. November 2001 Die IHK sagt man darf nicht reinschreiben. So man kann es natürlich drauf anlegen erwischt werden und dann die Prüfung nochmal schreiben. DAs selbe ist in Nbg. von der IHK zu hören. keine zettel keine Ergänzungen. usw Wenn was drin steht dann go Home!!!! :-((( :mad: Zitieren
helen Geschrieben 24. November 2001 Geschrieben 24. November 2001 Zur Info: Es gibt ja zwei verschiedene IT Handbücher vom Westermann Verlag. Einmal für die Fachinformatiker und eins mehr für die Kaufleute. Und dann gibt es noch das IT-Kompendium. Hier sind die beiden Bücher zusammengefasst. Viel Glück, helen Zitieren
xpelli Geschrieben 24. November 2001 Geschrieben 24. November 2001 aber auf dem Kompendium steht nicht IT-Handbuch und nicht IT-Tabellenbuch das zwingend drauf stehen muss laut IHK Nürnberg :confused: :eek: Zitieren
WasTL Geschrieben 25. November 2001 Geschrieben 25. November 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von mscsystems: <STRONG>hei, auch ich bin am Dienstag in Regensburg als Systemelektroniker mit dabei... Kurze Frage nur: Stimmt es, dass Tabellenbuch und IT-Handbuch nur für GH1 und GH2 und nicht für den Wirtschafts- Soziteil zulässig ist ??? </STRONG> Zitieren
honkg Geschrieben 25. November 2001 Geschrieben 25. November 2001 Hi Leute ... Ich muss auch mal was zu diesem Thema loswerden ... ich verwende auch die 1.Auflage des Tabellenbuchs und werde mich hüten da noch was reinzuschreiben, weil wenn die Prüfer irgentetwas finden, dann geht das von eurer Zeit ab oder das buch ist ganz weg ... weiss jetzt zwar nicht genau, ob sie jemanden wegen Betrugsversuch rauswerfen, aber ich wäre da vorsichtig ... danach ist man dann immer schlauer und sagt ... hätte ich nicht ... was dann allerdings auch nichts mehr bringt. Also ich will euch wirklich nicht daran hintern, aber ich bin in dieser Hinsicht vorsichtig. Naja fall jemand genaue Infos hat, was erlaubt ist und worauf man sich berufen kann, der sollte es doch bitte posten. Das bekommen wir schon hin .... Seit euch immer bewusst, es gibt grundsätzlich mehrere Wege ein Problem zu lösen. Zitieren
luca12964 Geschrieben 25. November 2001 Geschrieben 25. November 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von honkg: <STRONG>Hi Leute ... Ich muss auch mal was zu diesem Thema loswerden ... ich verwende auch die 1.Auflage des Tabellenbuchs und werde mich hüten da noch was reinzuschreiben, weil wenn die Prüfer irgentetwas finden, dann geht das von eurer Zeit ab oder das buch ist ganz weg ... weiss jetzt zwar nicht genau, ob sie jemanden wegen Betrugsversuch rauswerfen, aber ich wäre da vorsichtig ... danach ist man dann immer schlauer und sagt ... hätte ich nicht ... was dann allerdings auch nichts mehr bringt. Also ich will euch wirklich nicht daran hintern, aber ich bin in dieser Hinsicht vorsichtig. Naja fall jemand genaue Infos hat, was erlaubt ist und worauf man sich berufen kann, der sollte es doch bitte posten. Das bekommen wir schon hin .... Seit euch immer bewusst, es gibt grundsätzlich mehrere Wege ein Problem zu lösen.</STRONG> Zitieren
luca12964 Geschrieben 25. November 2001 Geschrieben 25. November 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von luca64: [QB][/QB] Zitieren
hades Geschrieben 25. November 2001 Geschrieben 25. November 2001 @luca64: Das steht vielleicht bei Einladungen von Deiner zustaendigen IHK drauf. Auf die von pancho gestellte Frage gibt es aber keine Antwort, die fuer alle Prueflinge Deutschlands gilt. Andere IHKn haben andere Bestimmungen. Es hilft nur auf die eigene Einladung zu schauen und falls Unklarheiten auftreten sich dann bei der fuer sich selber zustaendigen IHK zu informieren. Zitieren
Buddel95 Geschrieben 25. November 2001 Geschrieben 25. November 2001 Also auf meiner Einladung steht, dass das Handbuch benutzt werden darf. Es wird nicht zwischen den 3 Tests unterschieden. Also werde ich es einfach auf meinen Tisch legen. Kommt es zum Wiso Teil wird der Prüfer ja wohl was sagen, wenn er die Blätter austeilt. Und dann kommt es weg oder bleibt auf dem Tisch, wir werden sehen... Ansonsten werde ich weder was reinschreiben noch kleben noch sonst was.. Zitieren
pancho Geschrieben 26. November 2001 Autor Geschrieben 26. November 2001 Also Leute was haben wir nun ??? Riskiert man es und wird erwischt !!! Schöne Scheiße !!! Macht man nichts ,man merkt oder weiß das die anderen was Reingeklebt haben und die Prüfer haben nichts dagegen !! Beißt man sich sonst wohin. Also wie man es macht könnte es verkehrt sein. In 28 Stunden wissen wir mehr. -------------------------------------------------------- No Risk No Fun !!! No Fun No Live !!! Zitieren
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