Nighthawk Geschrieben 29. Januar 2001 Geschrieben 29. Januar 2001 Hallo allerseits! Ich wüßte gern, wie und unter welchen Vorraussetzungen man Einblick in die schriftlichen Prüfungen bekommen kann? Besonders interessiert mich, ab wann dies möglich ist? Tschau Nighthawk Zitieren
T. Schiffler Geschrieben 29. Januar 2001 Geschrieben 29. Januar 2001 Hi Ich glaube, daß das nicht möglich ist, bin mir aber nicht sicher. Warum willste das denn tun ? Erbeere Zitieren
Nighthawk Geschrieben 29. Januar 2001 Autor Geschrieben 29. Januar 2001 Nichts besonders, ich will mir halt mal die Bewertung für meine Arbeit aussieht! Nighthawk Zitieren
T. Schiffler Geschrieben 29. Januar 2001 Geschrieben 29. Januar 2001 Hi Dann kontaktiere doch mal Deine Berufsschullehrer. Die können Dir bestimmt jemanden vom Prüfungsausschuß sagen. Die können dann auf jedem Fall ne genaue Angabe dazu machen Erbeere Zitieren
blue_m Geschrieben 29. Januar 2001 Geschrieben 29. Januar 2001 ..also möglich ist es auf jedenfall... ist aber reichlich schwierig... da muss man glaub nen schriftlichen antrag stellen... und erst, wenn der genehmigt ist, darf man die prüfungen einsehen... und auch dann nur, wenn einer daneben steht... ..dieses genehmigungsverfahren kann sich soweit ich weiss ziemlich hinziehen... also so mit nem halben jahr würd ich schon rechnen... Zitieren
T. Schiffler Geschrieben 29. Januar 2001 Geschrieben 29. Januar 2001 ... na dann ist es ja wohl nicht so wichtig *g* Wer will schon 6 Monate lang hin und her schreiben um zu sehen, was er falsch gemacht hat *g* Hauptsache bestanden Zitieren
Dragon-Master Geschrieben 29. Januar 2001 Geschrieben 29. Januar 2001 Bei mir war das überhaupt kein Problem. Ich hab einfach bei meiner IHK angerufen. Hab dann gefragt, ob ich mal Einsicht in die Prüfung nehmen kann. Dies sei sogar rechtlich zugesichert, dass man Einsicht haben kann, teilte mir der zuständige Herr mit. Also hab ich Ihn doch gleich gefragt, wann dies möglich sein und ob ich dann persönlich die 120km fahren muß oder ob er mir nicht eine Kopie zuschicken/faxen kann. Die Prüfung muß man persönlich einsehen. Ein Versenden einer Kopie ist nicht möglich. Wir sind dann so verblieben, dass der IHK-Mensch die Prüfung mit zur mündlichen Prüfung mitbringt. Hier kann ich dann im Anschluß an die Prüfung Einsicht nehmen. Das hat zum einen den Vorteil, dass ich mir die Fahrt und den Urlaub spare, zum anderen ist gleich der Prüfungsausschuß komplett vorort und kann seine Beurteilungen begründen, bzw. auch korrigieren. Wenn man einen offiziellen Einspuch gegen die Prüfung einrichen will ist die sowieso erst möglich, wenn Du Deinen Gesellenbrief in Händen hälst. Bis zu diesem Zeitpunkt sind alle Ergebnisse vorläufig. Dragi Zitieren
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