Armand 2k Geschrieben 9. April 2003 Geschrieben 9. April 2003 Moign, Moign! Ein Kumpel von mir hat kuerzlich seine Kuendigung bekommen, weil er in der Schule 11 Fehltage hatte. Nun die Frage: Kann er trotz dieser Kündigung an der Prüfung im Mai teilnehmen? Wäre echt wichtig; danke Armand2k Zitieren
bimei Geschrieben 9. April 2003 Geschrieben 9. April 2003 Hi Armi, hat er denn sein Projekt fertig? In der Regel ist es möglich an der Prüfung teilzunehmen, das Projekt stellt da erher ein Hindernis dar. Am besten umgehend an die zuständige IHK wenden und nachfragen, die sind letzlich diejenigen, die zur Prüfung zulassen. Zitieren
Armand 2k Geschrieben 9. April 2003 Autor Geschrieben 9. April 2003 Alles klar, danke. Sein Projekt hat er glaube ich fertig, es muesste noch die Doku fehlen. Naja, wir werden sehen was rauskommt =) Danke fuer die schnelle Hilfe... Zitieren
Sariel Geschrieben 9. April 2003 Geschrieben 9. April 2003 [OT] Wie kann man denn gekündigt werden, Wenn man krank war? Oder fehlten ihm die Krankmeldungen vom Arzt? [/OT] Zitieren
Lights@ver Geschrieben 9. April 2003 Geschrieben 9. April 2003 es sind sicherlich unentschuldigte fehltage Zitieren
Armand 2k Geschrieben 9. April 2003 Autor Geschrieben 9. April 2003 Original geschrieben von L€oN [OT] Wie kann man denn gekündigt werden, Wenn man krank war? Oder fehlten ihm die Krankmeldungen vom Arzt? [/OT] Sprach ich von krank ??? Zitieren
tokra_lm Geschrieben 9. April 2003 Geschrieben 9. April 2003 allerdings geh ich davon aus, das er abgemahnt wurde -oder ? kann ich mir irgendwie net vorstellen das man sofort gekündigt werden kann. Grüsse Sven. Zitieren
Nuggel Geschrieben 9. April 2003 Geschrieben 9. April 2003 Ohoh den müsste ich sogar kennen..... :/ Nicht gut... Aber im Normalfall kannst du 3 Monate nach Kündigung noch in die Schule gehen, bzw. die Prüfung machen. Frag bei der IHK nach ! Bis demnächst Alex Zitieren
tommy22 Geschrieben 10. April 2003 Geschrieben 10. April 2003 IMHO kann man das angebrochene Lehrjahr sogar ganz fertigmachen, auch ohne betrieblichen Teil... Zitieren
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