Minotaur Geschrieben 10. April 2003 Teilen Geschrieben 10. April 2003 Hi, hab ich eine Möglichkeit, einen Laptop abzusetzen, auch wen ich keine Lohnsteuer zahle? Ich brauche ihn für meine Außendiensttätigkeiten. Leider bekomme ich keinen gestellt (was ich eh für nen Witz finde). Lediglich ein einigermaßen gutes Angebot kann mir der chef machen! Da ich den Laptop aber ausschließlich geschäftlich nutze, sehe ich es trotzdem irgendwo nicht ein ihn voll bezahen zu müssen (von was auch :confused: ), deswegen meine Frage. Bin im 2. Lehrjahr und mein Bruttoverdienst lieg bei 654€! Wäre Klasse wenn mir jemand weiterhelfen könnte! cya Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 10. April 2003 Teilen Geschrieben 10. April 2003 Nein. Wenn du keine Lohnsteuer bezahlst, kannst du auch nichts von der Lohnsteuer absetzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_abgemeldet_ Geschrieben 10. April 2003 Teilen Geschrieben 10. April 2003 Hallo, Du zahlst keine Steuern -> Du kannst also auch nichts absetzen. Ausserdem kann Dich Dein Chef nicht zwingen, einen Laptop zu kaufen, den Du dann hauptsächlich beruflich nutzen wirst. Du musst diesen Laptop nicht nur nicht vollständig bezahlen, Du bist nicht mal verpflichtet, irgendwas dazu zu zahlen. Wär ja noch schöner. Es kann nicht verlangt werden (und in der Ausbildung schon gar nicht), dass Du als Angestellter mit privat erworbenen Gerätschaften für die Firma arbeitest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Shibby Geschrieben 10. April 2003 Teilen Geschrieben 10. April 2003 Es geht auch um das Kindergeld. Wenn du nich Kindergeld bekommst, kannst du dieses Notebook als Aufwand angeben... Das dazu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 10. April 2003 Teilen Geschrieben 10. April 2003 AFAIK ist der Ausbildungsbetrieb doch auch dazu verpflichtet, Dir alle zur Ausbildung notwendigen "Werkzeuge" zur Verfügung stellen - oder? Wenn Du ohne Laptop überhaupt nicht arbeiten kannst, dann wäre die Sache ja eigentlich geklärt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Steffi23 Geschrieben 10. April 2003 Teilen Geschrieben 10. April 2003 Original geschrieben von shibby Es geht auch um das Kindergeld. Wenn du nich Kindergeld bekommst, kannst du dieses Notebook als Aufwand angeben... Das dazu Was hat denn das mit Kindergeld zu tun????? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_abgemeldet_ Geschrieben 10. April 2003 Teilen Geschrieben 10. April 2003 Original geschrieben von Steffi22 Was hat denn das mit Kindergeld zu tun????? Überhaupt nichts (wenn man keine Steuern zahlt). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Steffi23 Geschrieben 10. April 2003 Teilen Geschrieben 10. April 2003 Original geschrieben von hauptchef Überhaupt nichts (wenn man keine Steuern zahlt). Ich dachte schon...... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tele-FISI Geschrieben 10. April 2003 Teilen Geschrieben 10. April 2003 Hey, Abgesehen davon dass das Laptop in diesem Fall der Betrieb stellen muss ist es ist möglich, Kindergeld zu bekommen, auch wenn das eigene Einkommen dafür eigentlich zu hoch ist so lange man Aufwendungen/Werbungskosten in einer bestimmten Höhe hat. Wie hoch die sein müssen weiss ich allerdings nicht, bei mir hat das jedenfalls funktioniert. MfG Daniel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
etops Geschrieben 10. April 2003 Teilen Geschrieben 10. April 2003 Also das Angeben des Laptops ist schon wichtig, weil Du ja sicher eines schönen Tages auch mal mit der Ausbildung fertig sein wirst. Dann ist es wichtig, den Laptop angegeben zu haben. Insbesondere, wenn Du eine Steuererklärung machst. (Sorry, wenn das etwas wirr klingt, aber exakt kann ich es jetzt auch nicht erklären) Aber es stimmt schon: es ist echt ein ganz schöner Hammer, daß Du fürs Arbeiten notwendige Dinge selbst zahlen sollst... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
The_red_one Geschrieben 10. April 2003 Teilen Geschrieben 10. April 2003 Hallo! Computer und PC können auf 3 Jahre von der Steuer abgesetzt werden. Wenn du keine Lohnsteuer zahlst, dann gibts auch nix zurück. Ich zahle Lohnsteuer und ich habe meinen auf 3 Jahre angeben können (sogar zu 100% -> das muss man der Tante im Finanzamt erst mal klar machen). Kindergeld(über 18): Verdienst du zuviel (Lohn pro Jahr abzüglich Belastungen zB ein Notenbook für die Ausbildung) kriegst du keines, kannst du aber mit den Belastungen die Summe so weit runterdrücken, dass du wieder unter eine bestimmt Summe fällst, dann kriegen deine Eltern wieder/ noch Kindergeld. Kuck mal hier: Kindergeld-Info vom Arbeitsamt So denn, vielleicht kannst ja doch nochmal lieb mit deinem Chef reden, ob er nicht vielleicht als Bonus für dein Engagement einen kleinen Zuschuss zahlt. Viel Glück! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_abgemeldet_ Geschrieben 10. April 2003 Teilen Geschrieben 10. April 2003 Original geschrieben von The_red_one So denn, vielleicht kannst ja doch nochmal lieb mit deinem Chef reden, ob er nicht vielleicht als Bonus für dein Engagement einen kleinen Zuschuss zahlt. Viel Glück! Warum lieb reden?? Ich denke, bei solchen Frechheiten seitens des Arbeitgebers sollte man grundsätzlich nicht mitspielen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
The_red_one Geschrieben 10. April 2003 Teilen Geschrieben 10. April 2003 @hauptchef Warum??? Weil wenn du den Chef blöd von der Seite anpöbelst: "Hey gib mir Geld, alter Halsabschneider, du hast ja genug!" , du bestimmt keinen Zususs bekommst. mit "lieb" meine ich ruhig und sachlich mit Chefe reden. Weil wie man in der Wald hineinschreit, so hallt es zurück! Erkläre dem Chef, dass es dir finanziell nicht möglich ist, das Teil selbst zu bezahlen. Und ob er unter den Umständen, dass du das Teil ja auch für dieFirma/ nur für die Firma verwendest,...blabla und so Im Übrigen: So was klärt man doch vorher ab, ob man Zuschuss kriegt oder nicht. Und dann wägt man ab, ob man die Kohle hat, und wenn nicht, dann kauft man sich keinen! Aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 10. April 2003 Teilen Geschrieben 10. April 2003 Also die Aussage Nein ist so nicht richtig. Wenn du das Notebook angibst, hast du zwar momentan ncihts davon, aber du kannst 'negative Lohnsteuer' (wie soll man das nennen) bis zu 3 (DREI) Jahre mit dir rumschleppen. Also diese Jahr die Ausgaben machen, und mit angeben, und wenn dabei rauskommt, das sie berechtigt sind, du aber kein Einkommen hast, auf das Sie angerechnet werden könenn, dasnn einfach ins nächste Jahr mitnehmen. Geht so bis zu 3 Jahre. Macht nen Kollege bei seinen Kindern auch so. Dort z.B. auch mit den Kosten für die Fahrschule. Denn du bracuhst doch nen Führerschein für deinen Job,. oder nicht. Gruss Enno wobei ich es ne frechheit finde, das du keinen gestellt bekomsmt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 10. April 2003 Teilen Geschrieben 10. April 2003 @Enno: Quellen, Links, Gesetzesauszüge ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
*I C Q* Geschrieben 10. April 2003 Teilen Geschrieben 10. April 2003 Original geschrieben von Doham @Enno: Quellen, Links, Gesetzesauszüge ? Yep, würd mich jetzt auch mal interessieren! Aber mal was ganz anderes: Original geschrieben von Minotaur Ich brauche ihn für meine Außendiensttätigkeiten. Brauchst Du den Laptop um die Tätigkeiten überhaupt verrichten zu können oder brauchst Du ihn, weil dann die Tätigkeiten angenehmer werden? Ich will jetzt hier keine Halbwahrheiten streuen, aber ich bin mir sehr sicher, dass Dein Betrieb Dir den Laptop im ersten Fall stellen muss. Es kann/darf von keinem Auszubildenden (und AFAIK auch von keinem Angestellten) verlangt werden, dass er sein Arbeitsmaterial selbst mitbringt. ICQ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 10. April 2003 Teilen Geschrieben 10. April 2003 Original geschrieben von *I C Q* . Es kann/darf von keinem Auszubildenden (und AFAIK auch von keinem Angestellten) verlangt werden, dass er sein Arbeitsmaterial selbst mitbringt. Jepp, wir liegen damit richtig: BBIG §6 Absatz 1.3 3. dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlußprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind, (http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/bbig/) Allerdings nur, wenn man Laptop einem Werkzeug gleichsetzen kann. Interessant wären dafür entsprechende Gesetzteskommentare oder die Info von den hier anwesenden Ausbildern (*mitzaunlattezuMichaelgeh*) Aber ich denke schon, das ein Laptop zum Werkzeug gehören kann. AFAIK dürfte sich das ganze damit für den Threadersteller erledigt haben, wenn er seinem Chef in einem freundlichen Gespräch darauf hinweist, dass er a) zuwenig verdient um sich einen Laptop leisten zu können und der Ausbildungsbetrieb verpflichtet ist Werkzeug und Material für die Ausbildung zu stellen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 10. April 2003 Teilen Geschrieben 10. April 2003 Original geschrieben von Doham @Enno: Quellen, Links, Gesetzesauszüge ? Gemeint ist vermutlich der Verlustabzug nach § 10 d EstG, der aber auch für Privatpersonen durch die Mindestbesteuerung eingeschränkt wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Minotaur Geschrieben 10. April 2003 Autor Teilen Geschrieben 10. April 2003 Rehi, wow eine Post Überflutung! Danke erstmal für eure rege Teilnahme! Also ich hab mich in der Tat nicht sehr genau ausgedrückt bei meinem posting. Ich brauche den Laptop nicht zwingend, aber er wäre mir schon des öfteren sehr hilfreich! (Netzwerktests beim Kunden vor Ort u.s.w...). Schade, dass ich somit keine Chance habe ihn abzusetzen! Ich überlege mir nun ob ich mir dann einen leisten soll! Wenn dann auch nur wenn ich ein super Angebot vom Chef bekomme! Wenn nicht, dann langweilts mich auch! Denn schließlich ist er ja hauptsächlich für die Arbeit! Für zuhause brauch ich eigentlich keinen. Genau so werd ich es denen klar machen, mal sehen was rausspringt! Vielen vielen Dank noch mal... Cya Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 10. April 2003 Teilen Geschrieben 10. April 2003 Original geschrieben von hauptchef Hallo, Du zahlst keine Steuern -> Du kannst also auch nichts absetzen. Ausserdem kann Dich Dein Chef nicht zwingen, einen Laptop zu kaufen, den Du dann hauptsächlich beruflich nutzen wirst. Du musst diesen Laptop nicht nur nicht vollständig bezahlen, Du bist nicht mal verpflichtet, irgendwas dazu zu zahlen. Wär ja noch schöner. Es kann nicht verlangt werden (und in der Ausbildung schon gar nicht), dass Du als Angestellter mit privat erworbenen Gerätschaften für die Firma arbeitest. Wenn du mit einer solchen Laune bei mir vorstellig werden würdest (und ich dein Chef wäre), würden wir bestimmt keine Freunde werden. Als Arbeitgeber ist man nur verpflichtet, für ausreichend Arbeit seiner Mitarbeiter zu sorgen und das entsprechende Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Es ist aber lange nicht so, daß du auf der Forderung nach einem mobilen PC bestehen kannst. Wenn du einen PC zur Arbeit brauchst, wirst du ihn an deinem Arbeitsplatz vorfinden. Alles weitere ist dein Geschick. PS : Es gab mal Zeiten, da waren Laptops noch unbezahlbar, und der Außendienst war trotzdem unterwegs und erfolgreich. Und falls du doch mal einen Laptop bekommen solltest, dann nur, weil ich davon ausgehe, daß du ihn locker durch den Zusatznutzen wieder einspielen wirst. Das wäre einfach meine Argumentation als dein Chef, die du so zu akzeptieren hast. Und vor allem als AZUBI. Also mäßige bitte deinen Ton. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 10. April 2003 Teilen Geschrieben 10. April 2003 ...wenn der betrieb ein notebook für deine tätigkeit als erforderlich betrachtet, muss er ein notebook stellen. ...wenn du ein notebook für deine tätigkeit als unerlässlich erachtest musst du zahlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_abgemeldet_ Geschrieben 11. April 2003 Teilen Geschrieben 11. April 2003 Original geschrieben von Der Kleine Also mäßige bitte deinen Ton. :confused: 1) Ich wüsste nicht, dass ich irgendwie ausfallend geworden wäre und werde also auch meinen Ton nicht mäßigen. 2) Minotaur hat in seinem Eingangsposting gemeint, er müsste sich einen Laptop kaufen, um überhaupt arbeiten zu können, und das ist inakzeptabel. Es sah ja nicht so aus, als ob er von seinem Chef einen Laptop verlangt hätte. Wenn Du mein Posting gelesen hättest, hättest Du gesehen, dass ich was vom Zwang durch den Chef geschrieben habe, und so sah es nach dem Eingangspost auch aus. 3) Ich lasse mir nicht verbieten, meine Meinung hier zu schreiben, zumal ich weder jemanden beleidigt habe noch irgendwelche radikalen Gedanken verbreite. 4) Was Du machen würdest, wenn Du mein Chef wärst, steht hier nicht zur Debatte. In unserer Firma würde es sowas jedenfalls nicht geben, dass sich jemand privat für den Aussendienst einen Laptop kaufen muss . @BenNebbich: So isses. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 11. April 2003 Teilen Geschrieben 11. April 2003 1.)Original geschrieben von hauptchef Wär ja noch schöner.Original geschrieben von hauptchef Warum lieb reden?? Ich denke, bei solchen Frechheiten seitens des Arbeitgebers sollte man grundsätzlich nicht mitspielen. Sicherlich beides nicht Basis einer angemessenen Diskussionsgrundlage. 2.)Original geschrieben von hauptchef Minotaur hat in seinem Eingangsposting gemeint, er müsste sich einen Laptop kaufen, um überhaupt arbeiten zu können, und das ist inakzeptabel.Nein, nur das es sinnvoll nach seiner Meinung wäre : Original geschrieben von Minotaur Ich brauche ihn für meine Außendiensttätigkeiten.Aber Thema ist geklärt. 3.)Original geschrieben von hauptchef Ich lasse mir nicht verbieten, meine Meinung hier zu schreiben, Hab ich nicht verlangt. Original geschrieben von hauptchef zumal ich weder jemanden beleidigt habe Das ist manchmal Ansichtssache. Deine Aussagen würde ich, sofern sie mir so angetragen werden, schon als Beleidigung und Untergrabung meiner Urteilskraft auffassen. Original geschrieben von hauptchef noch irgendwelche radikalen Gedanken verbreite.Hat kein Mensch behauptet. 4.)Original geschrieben von hauptchef Was Du machen würdest, wenn Du mein Chef wärst, steht hier nicht zur Debatte. Bei deinem Tonfall schon. Original geschrieben von hauptchef In unserer Firma würde es sowas jedenfalls nicht geben, dass sich jemand privat für den Aussendienst einen Laptop kaufen muss .Das würde es wohl in keiner Firma, sofern nicht vertraglich vereinbart, geben und stand auch nicht zur Debatte. Und jetzt Frieden :e@sy. Mir geht es um die Art und Weise eines Argumentationsaufbaus, welchen man sinnvoll bei einem Gespräch mit dem Chef anwenden könnte. Gelingt es auch nur im Entferntesten dem Chef den Nachweis der Notwendigkeit des Besitzes eines Laptops zu erbringen, dann wird er sich nicht sträuben wollen, diesen auch zur Verfügung zu stellen. Sollte die Argumentation aber mit den falschen Argumenten und Motivationen angegangen werden, ist das Vorhaben von Anfang an zum scheitern verurteilt. Die Argumente hier zu diesem Thema ist von allen Beteiligten gleich, nur die Art und Weise der Argumentation ist unterschiedlich. Abzuschreiben ist er IMHO bei nichtzuzahlender Einkommenssteuer nicht. Vielleicht läßt sich der Verkauf aber auch so regeln, daß er erst nach Aufnahme der Arbeit (und Beendigung der Lehrzeit) stattfindet, so daß man dann in den "Genuß" des Zahlens der Einkommens - (bzw. Lohnsteuer) kommt, und folglich auch die Möglichkeit des Absetzens des Notebooks vor der Steuer besteht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_abgemeldet_ Geschrieben 11. April 2003 Teilen Geschrieben 11. April 2003 Original geschrieben von Der Kleine 3.)Hab ich nicht verlangt. Das ist manchmal Ansichtssache. Deine Aussagen würde ich, sofern sie mir so angetragen werden, schon als Beleidigung und Untergrabung meiner Urteilskraft auffassen. Hat kein Mensch behauptet. 4.)Bei deinem Tonfall schon. Das würde es wohl in keiner Firma, sofern nicht vertraglich vereinbart, geben und stand auch nicht zur Debatte. Dass sich immer welche beleidigt fühlen; in meinem 'Tonfall' kann ich auch keinen Fehler entdecken. Tschüss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
*I C Q* Geschrieben 11. April 2003 Teilen Geschrieben 11. April 2003 Original geschrieben von Der Kleine Als Arbeitgeber ist man nur verpflichtet, für ausreichend Arbeit seiner Mitarbeiter zu sorgen und das entsprechende Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Es ist aber lange nicht so, daß du auf der Forderung nach einem mobilen PC bestehen kannst. Öhm, ohne, dass ich mich hier in eine Diskussion einmischen möchte, aber das seh ich ein wenig anders. Ich hab Minotaur's Aussage "Ich brauche ihn für meine Außendiensttätigkeiten." auch im ersten Moment so verstanden, dass die Arbeit ohne den Laptop nicht erledigt werden kann. Und in diesem Fall ist der Arbeitgeber nicht nur zur Beschaffung der Arbeit und des Arbeitsumfelds verpflichtet, sondern auch zur Beschaffung der entsprechenden Werkzeuge. In Minotaur's Fall ist's aber wohl so, dass dieses Werkzeug zwar eine Hilfe, aber keine Notwendigkeit darstellt und somit vom Arbeitgeber nicht zur Verfügung gestellt werden muss. Ist sein gutes Recht, auch wenn ich ihn da nicht ganz verstehen kann, denn wenn ich wüsste, dass dieser Laptop die Produktivität meines Mitarbeiters steigert, dann würde ich ihm schon einen geben. Aber davon muss Minotaur seinen Chef überzeugen, was Du wohl mit "Alles weitere ist dein Geschick." meintest, oder? ICQ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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