mtn Geschrieben 10. April 2003 Teilen Geschrieben 10. April 2003 Hallo, Ich habe mal 2 Fragen: 1. Welche Kriterien darf man nicht überschreiten, um noch Kindergeld zu bekommen. Im Netz steht viel, das meiste ist aber eher verwirrend. 2. Ist man als Azubi, wenn man BAB beantragt, auf eine bestimmt Raumanzahl bei der Wohnung beschränkt? Hat da jemand Erfahrungen mit oder einen verständlichen Link? Vielen Dank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 10. April 2003 Teilen Geschrieben 10. April 2003 [5.4] Kindergeld Der Bezug von Kindergeld richtet sich nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) und Bundeskindergeldgesetz (BKGG) * Personen, die in Deutschland unbeschränkt einkommen-steuerpflichtig sind, erhalten seit 1996 Kindergeld nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes. * Dabei werden alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr berücksichtigt; unter bestimmten Voraussetzungen auch Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel und Geschwister. * Das Kindergeld beträgt im Jahre 2001 monatlich für das erste und zweite Kind jeweils 270 DM, für das dritte Kind 300 DM und für jedes weitere Kind 350 DM. Eine Vollwaise erhält für sich selbst Kindergeld wie für ein erstes Kind. * Über das 18. Lebensjahr hinaus werden Kinder nur berücksichtigt, wenn sie noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben und sich z.B. in Schul- oder Berufsausbildung befinden bzw. eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen können oder noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, arbeitslos sind und der Arbeitsvermittlung des Arbeitsamtes zur Verfügung stehen. Für ein über 18 Jahre altes Kind besteht dann kein Anspruch auf Kindergeld, wenn ihm Einkünfte und Bezüge in Höhe von mehr als 14.040 DM im Kalenderjahr zustehen. * Zuständig für die Zahlung des Kindergeldes ist die Familienkasse des am Wohnsitz zuständigen Arbeitsamtes. Quelle: http://www.bimei.de/faq_04.html#[5.4] @Bimei: Sind die Zahlen in Deiner FAQ noch aktuell - (außer der nötigen Umrechnung von DM -> EUR) ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 10. April 2003 Teilen Geschrieben 10. April 2003 Ich glaube mal aktuell beim zuständigen Bundesministerium. Und da steht irgendwo im BKGG § 6 Höhe des Kindergeldes (1) Das Kindergeld beträgt für erste, zweite und dritte Kinder jeweils 154 Euro monatlich und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 179 Euro monatlich. (2) In den Fällen des § 1 Abs. 2 beträgt das Kindergeld 154 Euro monatlich.Bitte Satz 2 beachten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 10. April 2003 Teilen Geschrieben 10. April 2003 Original geschrieben von Doham @Bimei: Sind die Zahlen in Deiner FAQ noch aktuell - (außer der nötigen Umrechnung von DM -> EUR) ? Hach danke, ja Mift [TM], werd ich am Wochenende mal überarbeiten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mtn Geschrieben 10. April 2003 Autor Teilen Geschrieben 10. April 2003 Danke für die Antworten, schnell wie die Feuerwehr Diese Phrasen habe ich aber auch schon gefunden, das Problem ist aber das beim Kindergeld wohl eine Menge von Faktoren, z.B. der Häufigkeit des Heimfahrens, der Entfernung vom Wohnort, der Höhe der Miete usw. mit reinspielen. Dies grade wenn man knapp an der Grenze zum Kindergeld steht. Ein Freund von mir hat dazu eine interessante Excel-Kalkulation erstellt, schade das man hier keine Dateien mit uploaden kann Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Steffi23 Geschrieben 11. April 2003 Teilen Geschrieben 11. April 2003 Ja es stimmt das mehrere Faktoren mitspielen..... Aber es interessiert niemanden wie groß die Wohnung ist in der du wohnst. Es ist vor allem wichtig wie hoch deine Werbungskosten sind.... Pauschal wird ein Betrag von etwas über 1000 € angesetzt, wenn deine werbungskosten aber höher sind, solltest du einen antrag einreichen wo die genauen zahlen deiner werbungskosten aufgelistet sind. es zählt z. B. auch wie weit du von der Berufschule entfernt wohnst und wie weit die Schule vom Büro entfernt ist..... Du musst genau auflisten wie viele tage du zur Berufschule musst und wie viele tage du arbeiten musst, weil sich die fahrtkosten anders errechnen. Diesen Antrag gibts irgendwo auf der Seite vom Arbeitsamt. Weiß allerdings gerade nicht genau unter welchem Punkt. Druck dir einfach mal so einen Antrag aus und guck mal ob du in irgendeiner form werbungskosten hast wie sie dort ggfs. einzutragen sind.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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