Troll Geschrieben 15. April 2003 Teilen Geschrieben 15. April 2003 Hallo Leute, ich wollte mal nachfragen wie es aussieht wenn man an der Abschlussprüfung 13.05 Krank ist. Bei mir ist es so, meine Freundin arbeitet in einem Kindergarten, dort sind seit gestern die Windpocken ausgebrochen. Da ich sie noch nicht hatte, habe ich jetzt bisschen Angst an den oben genannten Tag mit Windpocken zu Hause zu legen. Zur Abschlussprüfung kann ich dann ja wohl nicht gehen. Ansteckungsgefahr !! Bekomme ich dann eine Nachprüfung wenn ich ein Ärztliches Attest hätte?? :mod: Oder muss ich dann erst wieder in einem halben Jahr antreten? :eek: Gruß Troll Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hawkeye Geschrieben 15. April 2003 Teilen Geschrieben 15. April 2003 Falls Du an dem Termin erkrankt bist, wirst Du die schriftliche Abschlusspruefung wohl oder uebel erst ein halbes Jahr spaeter machen koennen. Dein Projekt (und damit verbunden die muendliche Abschlusspruefung) kannst Du allerdings schon jetzt machen, womit Du in einem halben Jahr dann "nur" den halben Stress hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Troll Geschrieben 15. April 2003 Autor Teilen Geschrieben 15. April 2003 Das ist ja super ******e.. also muss ich dann hoffen das ich keine Krankheit bekomme. Aber das die IHK da keinen Nachholtermin hat?? *wunder* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hawkeye Geschrieben 15. April 2003 Teilen Geschrieben 15. April 2003 Original geschrieben von Troll Das ist ja super ******e.. also muss ich dann hoffen das ich keine Krankheit bekomme. Aber das die IHK da keinen Nachholtermin hat?? *wunder* Das sollte jeder hoffen. Es ist eben eine bundesweite Pruefung. Da kann man natuerlich nicht "mal eben schnell" eine weitere komplette Pruefung aus dem Hut zaubern, die dann fuer alle Nachschreiber zaehlt. So ist das nun mal. Und ehrlich: Ein halbes Jahr ist gar nichts und niemand wird schief angeschaut werden, wenn seine Ausbildung wg. Krankheit laenger gedauert hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BigB Geschrieben 15. April 2003 Teilen Geschrieben 15. April 2003 Original geschrieben von Hawkeye ...Und ehrlich: Ein halbes Jahr ist gar nichts und niemand wird schief angeschaut werden, wenn seine Ausbildung wg. Krankheit laenger gedauert hat. Das stimmt wohl... aber ich würde versuchen auf jeden Fall dahin zu gehen. Wenn man der Meinung ist man könnte die Prüfung mit der Krankheit bestehen, sollte man die Prüfung schreiben. Ich wäre glaub ich mit fast jeder Krankheit dahin gegangen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hawkeye Geschrieben 15. April 2003 Teilen Geschrieben 15. April 2003 Original geschrieben von BigB Das stimmt wohl... aber ich würde versuchen auf jeden Fall dahin zu gehen. Wenn man der Meinung ist man könnte die Prüfung mit der Krankheit bestehen, sollte man die Prüfung schreiben. Ich wäre glaub ich mit fast jeder Krankheit dahin gegangen.... Selbsteinschaetzungen gehen gern daneben. Man kann selber gar nicht einschaetzen, ob man in dieser Verfassung mit dem nervlichen Stress umgehen kann, wenn man krank ist. Am Ende hat man dann eine schlechtere Note, als erwartet und aergert sich, warum man nicht doch auf die Vernunft gehoert hat und erst in einem halben Jahr angetreten ist.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BigB Geschrieben 15. April 2003 Teilen Geschrieben 15. April 2003 Original geschrieben von Hawkeye ...Am Ende hat man dann eine schlechtere Note, als erwartet und aergert sich, warum man nicht doch auf die Vernunft gehoert hat und erst in einem halben Jahr angetreten ist.... Das muss man dann für sich selber gewichten. Ich glaube solange ich bestanden hätte, wäre mir die Note egal gewesen. Ich kann ja auch nicht mit Sicherheit sagen, das die Note in nem halben Jahr besser ist. Dann würde ich mich genauso ärgern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Virus26 Geschrieben 15. April 2003 Teilen Geschrieben 15. April 2003 Hallo zusammen, mir war es auch passiert, daß ich einen Sportunfall hatte und ziemlich lange im Krankenhaus verweilen mußte. Zu diesem Zeitpunkt stand die Zwischenprüfung an. Nach einem Gespräch mit der zuständigen IHK kam heraus, daß man nicht unbedingt bis zu den nächsten Prüfungen warten muß. Die Zwischenprüfung kann man im nächsten Jahr nachschreiben, obwohl dieses nicht Pflicht ist, wenn man wirklich Krank geschrieben ist und dieses nachweist. Bei einer Abschlußprüfung kommt es darauf an, wie lange man krank geschrieben ist. Unter Umständen läßt sich der Wiederholungstermin so legen, das noch vor der Präsentation/ Fachgespräch nachgeschrieben wird. Das muß aber mit der zuständigen IHK abgeklärt werden. Gruss Virus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 15. April 2003 Teilen Geschrieben 15. April 2003 Original geschrieben von BigB Das muss man dann für sich selber gewichten. Ich glaube solange ich bestanden hätte, wäre mir die Note egal gewesen. Ich kann ja auch nicht mit Sicherheit sagen, das die Note in nem halben Jahr besser ist. Dann würde ich mich genauso ärgern. Mag ja sein, wenn Windpocken nicht gerade ansteckend wären. Und soetwas ist nunmal moralisch leicht verwerflich, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BigB Geschrieben 15. April 2003 Teilen Geschrieben 15. April 2003 Original geschrieben von Der Kleine Mag ja sein, wenn Windpocken nicht gerade ansteckend wären. Und soetwas ist nunmal moralisch leicht verwerflich, oder? OK. Die sind vielleicht ein wenig auffällig und eine Krankheit, bei der glaube auch ich zu Hause bleiben würde... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 15. April 2003 Teilen Geschrieben 15. April 2003 Original geschrieben von Virus26 Bei einer Abschlußprüfung kommt es darauf an, wie lange man krank geschrieben ist. Unter Umständen läßt sich der Wiederholungstermin so legen, das noch vor der Präsentation/ Fachgespräch nachgeschrieben wird. Das muß aber mit der zuständigen IHK abgeklärt werden. ...das ist aber mal eine interessante neuigkeit. kannst du mir die ihk nennen, die so verfahren ist. denn in den kammerbezirken in denen ich tätig bin, gibt es keine wiederholungsprüfungen. ...wiederholung ist immer erst ein halbes jahr später, zum nächsten regulären termin möglich. ...bist du dir bezüglich deiner information wirklich sicherß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Virus26 Geschrieben 16. April 2003 Teilen Geschrieben 16. April 2003 Hi, so wurde es mitgeteilt. Ich kenne das auch nicht so (Habe schon eine Ausbildung abgeschlossen). Ich denke, das es aber davon abhängt, ob man der einzige "Wiederholer" im gesamten Kammer-Bezirk ist oder doch mehrere. Ich konnte es mir auch nicht vorstellen. Nichts wie ungut... Grüsse Virus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reinhold Geschrieben 23. April 2003 Teilen Geschrieben 23. April 2003 Original geschrieben von Hawkeye Falls Du an dem Termin erkrankt bist, wirst Du die schriftliche Abschlusspruefung wohl oder uebel erst ein halbes Jahr spaeter machen koennen. ..., sofern du nicht vergessen hast, bei deinem Arbeitgeber die Verlängerung des Ausbildungsvertrags bis zur nächsten Prüfung zu beantragen. Sonst endet nämlich deine Ausbildung mit dem Termin im Ausbildungsvertrag. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 23. April 2003 Teilen Geschrieben 23. April 2003 ...ändert doch nichts daran, das er ein halbes jahr später an der prüfung teilnehmen darf, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reinhold Geschrieben 24. April 2003 Teilen Geschrieben 24. April 2003 Original geschrieben von BenNebbich ...ändert doch nichts daran, das er ein halbes jahr später an der prüfung teilnehmen darf, oder? Hmm. Wahrscheinlich. Aber dann extern, ohne Ausbildungsbetrieb und zwischen Vertragsende und Abschlußprüfung auch ohne Ausbildungsvergütung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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