AlexBossi Geschrieben 6. Mai 2003 Teilen Geschrieben 6. Mai 2003 Hallo Leute! Zunächst erstmal - ich antworte nur auf die Frage die restlichen Posts hab ich nicht gelesen! Ich würde mal sagen, ob man ausgemustert wird liegt auch an deinem Kreiswehrsatzamt, wie die da drauf sind! Also ich kenne welche die waren schon halbe Invaliden und wurden trotzdem gezogen! Ich hatte mal eine komplette Unterschenkelfraktur, Achillessehenriß und als kleines Kind beide Schlüsselbeine gebrochen und ich musste trotzdem zur Bundeswehr! Bis denn...:marine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-roTekuGeL- Geschrieben 6. Mai 2003 Teilen Geschrieben 6. Mai 2003 Original geschrieben von AlexBossi Ich hatte mal eine komplette Unterschenkelfraktur, Achillessehenriß und als kleines Kind beide Schlüsselbeine gebrochen und ich musste trotzdem zur Bundeswehr! Schlüsselbeine hatte ich auch schon gebrochen... es geht aber darum das es schon laaange her ist und da können die nicht drauf rücksicht nehmen... oder hast du volgeschäden davongetragen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Power Geschrieben 6. Mai 2003 Teilen Geschrieben 6. Mai 2003 Ihr redet alle vom Ausmustern. Was haltet ihr von der KDV? Man kann zwar auch nicht direkt anfangen zu Arbeiten, Studieren...etc. Aber es bleibt einem das Strammgestehe und der andere sch**** erspart. Meine Meinung. Und den Kriegsdienst zu verweigern ist gar nicht so schwer. Jeder der eine vernünpftige Begründung über 1 - 1/2 Seiten hinbekommt (am besten aus dem Internet :-)), wird zu 99,9% wahrscheinlichkeit angenommen. Mein Tip. Power (Malteser Aachen, BT) (Edit von Bako: Posting war doppelt, ich habe eins davon entfernt) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pennywise Geschrieben 7. Mai 2003 Teilen Geschrieben 7. Mai 2003 Ihr redet alle vom Ausmustern. Was haltet ihr von der KDV?An sich ja auch eine ganz gute Idee, nur der einfache Grund ist der, dass man bei einer KDV Zivildienst leisten muss. Wird man hingegen ausgemustert, braucht man weder Kriegsdienst noch Zivildienst zu leisten. So einfach ist das. :mod: Ich allerdings hab gedient und bin auch nicht gestorben, trotz meiner ca 40 Kilo Übergewicht. Wenn man aber die Chance hat sich zu drücken, warum nicht nutzen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 7. Mai 2003 Teilen Geschrieben 7. Mai 2003 Zumindest früher, so vor 8 Jahren, war es so das auch Kriegsdienstverweigerer gemustert werden. Als untauglich Eingestufter muss man dann beides nicht machen. Da wird kein Unterschied zwischen Bund und Zivi gemacht. Man konnte sich dann sogar die 1-2 Seiten Begründung sparen. Ob das heute noch so ist, weiss ich nicht. Mein Ablauf: -Musterungsbescheid bekommen -hingefahren -gefragt worden ob ich verweigern will. -mit ja geantwortet -nen Zettel unterschrieben -Röntgenbilder abgegeben -ausgemustert worden -gefeiert Sogar das Husten ist mir erspart geblieben. Gruß Jaraz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MaxMx318i Geschrieben 7. Mai 2003 Teilen Geschrieben 7. Mai 2003 Hallöchen, also ich denke mal das mit dem bund ist gar nicht so schlecht. alle kumpel die da waren haben nur gutes berichtet, klar a bissl anstrengung ist schon dabei, aber es lohnt sich. was mich angeht, habe als ich 17 war nen musterungsvorbescheid bekommen, alles ausgefüllt zurückgeschickt, jetzt bin ich 22,5 und immer noch nix vom bund gehört. würde jetzt auch ungern zum bund, vor allem wegen des geldes. würde dann mein arbeitsplatz aufgeben müssen......... und das währe net so schön........ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-cta- Geschrieben 7. Mai 2003 Teilen Geschrieben 7. Mai 2003 Original geschrieben von Martex Kleiner Tip: Die Bundeswehr hat eine TIERISCHE Phobie vor Rückenleiden.. nuja...nicht wirklich... ich habe morbus scheuermann...das ist schon kein rückenleiden mehr....das geht an die substanz....aber meint ihr das hätte die gejuckt??? t3 mit einschränkung, ab zum bund... durfte nicht länger als 5minuten stehen, nicht marschieren und nichts tragen... ganz toll... am ersten tag sollte dann ein kamerad meine klamotten tragen....und sowas kann ich gar nicht leiden.... da hab ich gesagt ich trag das selber.... abends wurde ich dann für 2 wochen heim geshcikt... ...nach 3 wochen dienst wieder für eineinhalb wochen kzh.... so ein riesen schwachsinn... und nen kamerad haben sie eingezogen, der eine kälteallergie hatte...im november zur aga....der hatte am 2ten tag alle, nicht von kleidung bedckten hautstellen blutig...alle aufgeplatz und gerissen.... die haben den dann noch 2 wochen geschunden und gesagt, er solle sihc nicht so anstellen....dann ahben sie ihn kzh bis dze geschrieben... manchmal zweifle ich am verstand der menschheit.... :( Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 7. Mai 2003 Teilen Geschrieben 7. Mai 2003 Original geschrieben von -cta- die haben den dann noch 2 wochen geschunden[...]....dann ahben sie ihn kzh bis dze geschrieben... manchmal zweifle ich am verstand der menschheit.... :( Da kann er doch eigentlich froh sein... 2 Wochen geschunden, 10 Monate verdient (oder 12?). Gut befördert wurde er wohl nicht, aber dennoch leicht verdientes Geld... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-cta- Geschrieben 7. Mai 2003 Teilen Geschrieben 7. Mai 2003 so gesehen schon...aber....ich hätte keinen bock das durchzumachen, was der gemacht hat... sobald der an die frische luft gegangen ist...*PLATZ* *REISS* echt übel... neee....ich hätte die auf schmerzensgeld oder sowas verklagt...das war echt unverantwortlich.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pennywise Geschrieben 7. Mai 2003 Teilen Geschrieben 7. Mai 2003 Gut befördert wurde er wohl nicht, aber dennoch leicht verdientes Geld...Kann nicht sein! Die Beförderungen zum Gefreiten bzw. Obergefreiten sind Pflichtbeförderungen, die in der Regel nicht verhindert werden können. Dazu zählt schon gar nicht "KZH bis DZE"! Er muss befördert worden sein. Die Beförderung zum Hauptgefreiten kann abgelehnt werden (wird sie in der Regel ohnehin bei GWDL), nicht aber die ersten zwei... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-cta- Geschrieben 7. Mai 2003 Teilen Geschrieben 7. Mai 2003 ob er befördert wurde weiss ich nicht....seit dem habe ich ihn nicht mehr gesehen... egal...is rum... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 8. Mai 2003 Teilen Geschrieben 8. Mai 2003 Original geschrieben von Pennywise Kann nicht sein! Die Beförderungen zum Gefreiten bzw. Obergefreiten sind Pflichtbeförderungen, die in der Regel nicht verhindert werden können. Dazu zählt schon gar nicht "KZH bis DZE"! Er muss befördert worden sein. Die Beförderung zum Hauptgefreiten kann abgelehnt werden (wird sie in der Regel ohnehin bei GWDL), nicht aber die ersten zwei... AFAIK gehört zur Beförderung zum Gefreiten die Erlangung des Status "Sicherungssoldat", also das Beenden der AGA mit erfolgreicher Prüfung. Also KZH bis DZE zu Beginn der AGA wird wohl nicht reichen für den Gefreiten... Ob zum OG eine erfolgreiche SGA notwendig ist weiss ich allerdings nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pennywise Geschrieben 9. Mai 2003 Teilen Geschrieben 9. Mai 2003 Wie bereits geschrieben sind das Pflichtbeförderungen! Es ist vorgeschrieben, also Befehl! Ich kenne auch Kameraden, die wegen langer Krankheit oder Fehlverhalten nicht befördert werden sollten. Tja, sie dürfen sich heute alle als Obergefreite bezeichnen. Der Witz ist nämlich, das wissen nur nicht viele, dass man sich einfach nur zu beschweren braucht, falls man nicht befördert wurde. Dann kommt der Befehl "von oben". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 9. Mai 2003 Teilen Geschrieben 9. Mai 2003 DAs sie Pflicht sind war mir schon klar (also das es nicht vom eigenen Chef abhängt), dennoch bin ich immernoch der Meinung, das zumindest ein bestandene AGA Grundvorraussetzung ist. Kann aber sein, dass das mittlerweile geändert wurde, ich habe meine AGA noch als W12 gemacht. Erst einen Monat später wurde ich dann zum W10. (sprich W12 war noch 6 Monate Soldat, dann Gefreiter und OG nur als d.R.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Shadow2k Geschrieben 9. Mai 2003 Teilen Geschrieben 9. Mai 2003 Mein Ablauf .... Zum AMTSarzt gewandert ... denn müssen sie akzeptieren ! ! ! Der Arzt locker, lustig, fröhlich ... PAZIFIST ! ! ! Mag unsere Bundi´s nicht besonders Meine Probleme ... versch. lange beine ( ca. 1cm Unterschied ) LAUT Atest ... 2.5 cm schiefer Rücken etc .... X Brüche ... etc. Zur Musterung gedackelt ... VORHER 3 tage Rucksack mit ca. 20 KG getragen .. OBERFIESE RÜckenschmerzen ... aber das wars wert !!! Ich komm da hin, er fragt NOCH NICHT EINMAL ob ich verweigern will ! Und erzählt mir das Blaue vom Ei, oder so was ich beim Bund alles machen kann ! NACH 45 !!!!!!!!!!!!! Minuten fragt er mich das erste mal ob ich dazu was sagen will, ich : Ich will verweigern .... Er : Sauer ... :-) Wer mich nicht läst is selber schuld !!! Dann zum Arzt, der : Sauer ( Noch son verweigerer ) ... schaut mich an. liest das Atest vom AMTS ARZT, was er anerkennen MUSS da es von einem AMTSarzt kommt ... schaut seine Kollegin an, schaut sich meine Haltung ( leicht gekrümmt : NUR leicht wollte nicht übertreiben ) und schickt mich runter um meinn Bescheid zu holen .... UNTEN lassen die Sä**e mich doch tatsächlich 2 Std. sitzen ... um mir dann zu erzählen das ´sie JETZT erst mal Mittagspause machen MÜSSEN, so musste ich 2.5 - 3 Std. auf meinen Bescheid warten, das ich AUSGEMUSTERT worden bin !!! Dann krieg ich noch 4.23 DM FAHRTGELD und darf mich nach Hause trollen ! Im Auto ..... LACHANFALL ! ! ! Kommt nicht gut auf dem Parkplatz vor der Kaserne NACH der Musterung .... also nichts wie weg ! UND GUT IS ! ! ! Wenn euch das passiert LASST die VERWEIGERUNG auf alle Fälle DA !!!! Das ist ersten : Mehr Arbeit für DIE, Zweitens können sie euch dann im Kriegsfall NICHT einziehen auch wenn ihr ausgemustert worden seid ! ! ! Und nun : Viel Glück allen die Ausgemustert werden wollen ! ! ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 9. Mai 2003 Teilen Geschrieben 9. Mai 2003 Original geschrieben von Shadow2k Zweitens können sie euch dann im Kriegsfall NICHT einziehen auch wenn ihr ausgemustert worden seid ! ! ! ! Im V-Fall wirst du eingezogen, egal ob verweigert oder nicht... du kommst dann vielleicht in den San-Dienst oder irgendwie sowas, aber schön gemütlich daheim sitzen und dem Krieg in CNN zukucken ist nicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Shadow2k Geschrieben 9. Mai 2003 Teilen Geschrieben 9. Mai 2003 hmm dann müssen sie mir erst mal damit kommen, der Kerl meinte das WENN ich die Verweigerung dalasse, OBWOHL ich ausgemustert worden bin, KÖNNEN sie mich EGAL was grade anliegt nicht mehr einziehen ! Hab das auch irgendwo zuhause schriftlich liegen ! Müsste echt mal wieder danach suchen .... Immer dieses Chaos nach Umzügen ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 9. Mai 2003 Teilen Geschrieben 9. Mai 2003 Im Kriegsfall werden auch Zivis eingezogen. Für den Kampfeinsatz wohl nicht, es gibt aber noch genug anderes zu tun. Du verweigerst den Wehrdienst, im V-Fall gibt es aber keinen Wehrdienst mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 9. Mai 2003 Teilen Geschrieben 9. Mai 2003 Alle wehrpflichtigen Männer sowie Frauen zwischen 18 und 55 Jahren können im Verteidigungsfall für Zwecke der Verteidigung verpflichtet werden; Grundgesetz Artikel 12a Gruß Jaraz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hawkeye Geschrieben 9. Mai 2003 Teilen Geschrieben 9. Mai 2003 Original geschrieben von Shadow2k hmm dann müssen sie mir erst mal damit kommen, der Kerl meinte das WENN ich die Verweigerung dalasse, OBWOHL ich ausgemustert worden bin, KÖNNEN sie mich EGAL was grade anliegt nicht mehr einziehen ! Das mag ja sein, schliesst aber nur den Dienst an der Waffe aus. Eingezogen wirst Du dennoch im V-Fall -> siehe Jaraz' Post. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GambaJo Geschrieben 9. Mai 2003 Teilen Geschrieben 9. Mai 2003 Coole Taktik. Hätte auch so einen Arzt gebrauchen können. Aber was solls, beim Bund wars auch lustig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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