Freedom Geschrieben 15. April 2003 Teilen Geschrieben 15. April 2003 Hallo an alle, ich habe hier eine Bitte. Ein Bekannter von mir ist zwar kein Informatiker, aber würde trotzdem mal gerne von euch eure Meinung bezüglich seines Arbeitszeugnisses hören. Was meint ihr, ist er ok? ************************* Zeugnis Herr xxxx, geboren am 02.05.1975, war in der Zeit vom 01.10.02 - 28.02.03 als Speditionskaufmann in unserem Unternehmen beschäftigt. Herr xxxx wurde im Bereich der Frachtführerbetreuung eingesetzt. Hier war Herr xxx für einen festen Unternehmerstamm in allen Belangen der Transportabwicklung für das Fahrtgebiet ehemalige GUS-Staaten zuständig. Hervorzuheben ist seine Fremdsprachenkenntnis - russisch u. polnisch, in Wort u. Schrift-, die seine kommunikative Art begünstigt. Herr xxxx hat die ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft und zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei. Herr xxxx scheidet zum heutigen Tage aus unserem Unternehmen aus. Wir bedanken uns bei Herrn xxxx für seine Mitarbeit und wünschen ihm für seine berufliche und private Zukunft alles Gute. XXX GmbH Internationale Spedition ************************* Ihn interessieren insbesondere diese Sätze: - Hervorzuheben ist seine Fremdsprachenkenntnis - russisch u. polnisch, in Wort u. Schrift-, die seine kommunikative Art begünstigt. Herr xxxx hat die ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft und zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. - dabei ist die "volle Zufriedenheit" klar = einer 2, aber wie sieht es mit dem Wort "gewissenhaft" aus? und Herr xxxx scheidet zum heutigen Tage aus unserem Unternehmen aus. Für Eure Bemühungen bedanke ich mich im voraus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Technician Geschrieben 15. April 2003 Teilen Geschrieben 15. April 2003 Original geschrieben von Freedom Hervorzuheben ist seine Fremdsprachenkenntnis - russisch u. polnisch, in Wort u. Schrift-, die seine kommunikative Art begünstigt. das hört sich so an, als hätte er seine russisch- und polnisch-kenntnisse gern zur privaten kommunikation genutzt. also, als ob er häufig private telefongespräche geführt hat und auch oft dabei erwischt wurde, wie er private mails verschickt hat (womöglich auch noch richtig lange "tratsch-mails"...) hier stört mich nämlich der ausdruck "seine kommunikative art"... kann womöglich auch so interpretiert werden, dass er nicht nur eine ausgesprochene vorliebe für privatgespräche am arbeitsplatz hat, sondern dass er dabei auch gern über firmen-angelegenheiten plaudert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 15. April 2003 Teilen Geschrieben 15. April 2003 Mich würde interessieren, warum er ausscheidet? Betriebsbedingt, auf eigenen Wunsch? Ansonsten find ich es ok, den ersten Satz (hervorzuheben...)kann ich schlecht einreihen, muss aber nichts Schlimmes sein. Flo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 15. April 2003 Teilen Geschrieben 15. April 2003 Original geschrieben von Freedom (...) Herr xxxx hat die ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft und zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. - dabei ist die "volle Zufriedenheit" klar = einer 2, aber wie sieht es mit dem Wort "gewissenhaft" aus? (...) Das kann auch täuschen. AFAIK fehlt hier der Zusatz "stets". Also"(...) stets zu unserer vollen Zufriedenheit (...)". Kommunikative Art kann wie schon bemerkt als Privattelefonierer /-emailschreiber gelesen werden. Aber ich glaube IJK kann dazu etwas mehr schreiben @IJK*zaunpfahlhervorkram* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 15. April 2003 Teilen Geschrieben 15. April 2003 das "gewissenhaft" ist ok, einfach Haken dran die "kommunikative Art" stört mich - allerdings speziell, weil der ganze Satz ziemlich unzusammenhängend wirkt. ansonsten: schon ok (2-3) LiGrü Der Zeugnisexperte Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Freedom Geschrieben 15. April 2003 Autor Teilen Geschrieben 15. April 2003 vielen Dank für eure Meinungen!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nic_power Geschrieben 15. April 2003 Teilen Geschrieben 15. April 2003 Original geschrieben von Freedom Herr xxxx scheidet zum heutigen Tage aus unserem Unternehmen aus. Der Satz würde mich stören, hier mal ein Link (ganz unten): http://www.jura.uni-hamburg.de/~moritz/materialien/arbeit1-ws01/material-arb1/4-1-beurteilungsbogen-zeugnis.htm Nic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 15. April 2003 Teilen Geschrieben 15. April 2003 Ja und kein Bedauern des Ausscheidens? Also ist man noch froh, daß er endlich geht? @IJK (eher 3?) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 15. April 2003 Teilen Geschrieben 15. April 2003 Original geschrieben von Freedom Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei. ...wo sind die kunden. war sein verhalten dort nicht einwandfrei? ...ansonsten kommunikative art, das ist sicher eine zweideutige formulierung ... und das fehlen des bedauern in der abschlussformulierung ist auch nicht gerade eine auszeichnung. ...entweder durchschnittsmitarbeiter oder lustloser zeugnisschreiber Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 15. April 2003 Teilen Geschrieben 15. April 2003 4 Monate Arbeit in der Firma. Das als Kaufmann. Und dann so ein (relativ umstrittenes) Zeugnis. "Das wird wohl seine Gründe haben" Ich würde vom Arbeitgeber für die Zeit lediglich eine Tätigkeitsbeschreibung anfordern. Dann sind alle subjektiven Einschätzungskriterien eleminiert. Und die Begründung für die "kurze" Tätigkeit wird in Zukunft erleichtert. Ich habe das Gleiche nach 15 Monaten bei einer "großen deutschen" Firma so gemacht. Als Ausstiegsgrund lag bei mir ein befristeter Arbeistvertrag (offiziell) vor. Aber wenn ich ein wenig aus dem Nähkästchen plaudere zu den dortigen Zuständen, dann habe ich zumindest ein Gespräch und kann plaudern. Und bei 4 Monaten wird man dieses sicherlich auch nicht begründen müssen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 15. April 2003 Teilen Geschrieben 15. April 2003 Original geschrieben von Der Kleine Ich würde vom Arbeitgeber für die Zeit lediglich eine Tätigkeitsbeschreibung anfordern. Mehr, also ein Zeugnis, geben vier Monate, abzüglich Feiertage, Einarbeitung etc., eigentlich auch kaum her. Bei dem Versuch (und ungeübten Zeugnisschreibern) kommen dann eben auch solche Formulierungen heraus. Kommt etwas anders heraus, ist ein Superzeugnis nach vier Monaten auch leicht fragwürdig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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