johager Geschrieben 15. Mai 2001 Geschrieben 15. Mai 2001 Die Prüfung wurde bei uns in Augsburg 30 Minuten nachdem sie geschrieben wurde komplett zurück gezogen. Angeblich soll diese Lösung schon seit Tagen im Internet zu finden sein. Trotzdem wurde die Prüfung aber nicht VORHER zurück gezogen, sondern erst NACHDEM alle Prüflinge sich viereinhalb Stunden damit abgequält haben. Hervorragende Leistung IHK!!! Das Problem an der Sache ist, dass ich mir extra für DIESE Prüfung eineinhalb Wochen Urlaub zur Vorbereitung genommen habe. Weiterhin habe ich KW22 und KW23 Urlaub genommen, in der irrigen Annahme ich wäre dann mit den Prüfungen fertig (ich wollte da umziehen. Möbelwagen bereits gebucht, Helfer haben sich auch Urlaub genommen, usw...) Meine Frage nun: wer zahlt mir den ganzen umsonst genommenen Urlaub? Oder ist das nun einfach nur der glorreiche Höhepunkt in der von Anfang an andauernden Pannenserie der IHK bei den Informatikerprüfungen? Der Rückzug dieser Prüfung ist sicherlich einzig und allein das Verschulden der IHK, bzw. deren Erfüllungsgehilfen. Ein angebliches Leck muss sicherlich innerhalb der IHK oder den angeschlossenen Institutionen, wie Druckerei, Prüfer, etc.. zu suchen sein. Es kann nicht den Prüflingen zum Nachteil gereichen, wenn die IHK ihre Prüfung, oder die angeschlossenen Prüfer, Drucker, usw. nicht unter Kontrolle hat. Dass die Prüfung im Internet veröffentlicht wurde kann man eben nur mit Schlamperei begründen. Rechtlich würde sich wohl der Begriff "GROB FAHRLÄSSIG" zuordnen lassen. Sei es nun bei der IHK direkt, oder eben deren Erfüllungsgehilfen. Es bleibt GROB FAHRLÄSSIG. Und ich betone nochmals: Diese Fahrlässigkeit fand auf Seiten der IHK statt. Ohne zentrale Prüfung wäre es auch kein problem. Auch der Umstand daß sich Lehrpläne nicht mit zentraler prüfung decken wäre damit erledigt. Aber: naja... Ist der IHK schon einmal in den Sinn gekommen, wie viele Prüflinge in diesem Zeitraum ihren Urlaub gelegt haben? Was macht die IHK, wenn dieser Prüfling nun für 2.000,00 oder 3.000,00 DM einen Flug gebucht hat OHNE Reiserücktrittsversicherung. Zahlt das auch die IHK? Oder wenn er heute für vier Wochen in Urlaub geht. Was dann? Zitieren
Campino Geschrieben 15. Mai 2001 Geschrieben 15. Mai 2001 Das würde mich auch interessieren,wer das zahlt.Als betroffener würde ich es zumindestens nicht bezahlen.Ich bin echt froh das mein Urlaub erst Mitte Juli beginnt,aber wer weiß die dritte Prüfung könnte dann ja stattfinden.... Ein verärgerter Zitieren
Xiangchang Geschrieben 16. Mai 2001 Geschrieben 16. Mai 2001 Original erstellt von xxJoe: <STRONG>Die Prüfung wurde bei uns in Augsburg 30 Minuten nachdem sie geschrieben wurde komplett zurück gezogen. Angeblich soll diese Lösung schon seit Tagen im Internet zu finden sein. Trotzdem wurde die Prüfung aber nicht VORHER zurück gezogen, sondern erst NACHDEM alle Prüflinge sich viereinhalb Stunden damit abgequält haben. Hervorragende Leistung IHK!!! Das Problem an der Sache ist, dass ich mir extra für DIESE Prüfung eineinhalb Wochen Urlaub zur Vorbereitung genommen habe. Weiterhin habe ich KW22 und KW23 Urlaub genommen, in der irrigen Annahme ich wäre dann mit den Prüfungen fertig (ich wollte da umziehen. Möbelwagen bereits gebucht, Helfer haben sich auch Urlaub genommen, usw...) Ist der IHK schon einmal in den Sinn gekommen, wie viele Prüflinge in diesem Zeitraum ihren Urlaub gelegt haben? Was macht die IHK, wenn dieser Prüfling nun für 2.000,00 oder 3.000,00 DM einen Flug gebucht hat OHNE Reiserücktrittsversicherung. Zahlt das auch die IHK? Oder wenn er heute für vier Wochen in Urlaub geht. Was dann?</STRONG> Wie kann man kurz nach der schriftlichen Prüfung einen Urlaub buchen? Schließlich steht ja noch die Präsentation und eine evtl. mündliche Ergänzungprüfung an. Der Urlaub zum vorbereiten auf die Prüfung ist ja sehr löblich, dann sollte das angeeignete Wissen auch noch in der zweiten Prüfung abrufbar sein. Oder ist das Gedächnis so schlecht ? Zitieren
eguy Geschrieben 16. Mai 2001 Geschrieben 16. Mai 2001 So mal langsam ... Also wer sich auf diese Prüfung vorbereitet hat der ist wohl auch auf die kommende schon relativ gut vorbereitet ... Nervig ist die Sache ja wohl schon ... Ähm irgendwo habe ich gelesen das die IHK nichts übernehmen wird... Also hilft nix ... Entweder urlaub oder Prüfung ... beides geht net ... eguy Zitieren
eguy Geschrieben 16. Mai 2001 Geschrieben 16. Mai 2001 OK habs gefunden : war auf www.heise.de "Die geringe Halbwertzeit der Themen macht es unmöglich, zwei Sätze Aufgaben zu stellen", sagte dagegen Andreas Bähre von der ZPA auf Nachfrage von heise online. Entschädigungen für Teilnehmer, die wegen des Ersatztermins einen Urlaub absagen müssen, schloss Bähre aus. Die IHK-Abschlussprüfung sei ein öffentlich-rechtlicher Verwaltungsakt. Dies gelte auch für den Ersatztermin im Juni. Den Industrie- und Handelskammern bliebe nur der verwaltungsgerichtliche Weg, falls betroffene Auszubildende Klage erheben würden. das ist der Absatz ... Also dürfen wir schön brav jeder einzeln auf dem verwaltungsgerichtlichen Wege klagen ... Obwohl die Aussichten laut meinem Anwalt net so schlecht stehen ... aber was bringt uns das ??? Nun ja also überlegen wir mal ... 2 - 6 Monate später eine Abschlussprüfung ... schön oder ... also ich wähle diesen Weg jedenfalls nicht ... Ich war auch ohne Internetprüfung auf diesen Abschluss gut vorbereitet und werde deshalb - wenn auch genervt - wieder zur Prüfung antretten ... eguy Zitieren
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