Benihurst Geschrieben 22. April 2001 Geschrieben 22. April 2001 Hi Leute, ich bin Fisi in München und uns wurde von Seiten der Schule erzählt, daß wir nur ein Tabellenbuch für die Prüfung hernehmen dürfen. (egal welches). Uns wurde aber ebenfalls gesagt, daß wir das Tabellenbuch erweitern dürfen, solange wir den Charakter des Buches nicht verändern. Es ist also somit erlaubt, daß wir z.B kopien aus anderen Tabellenbüchern einkleben. Weil im Buch von Gehlen steht zum Beispiel ne Übersicht der Grundbefehle von SQl drin. Kann irgendjemand diese "Erweiterungsmöglichkeit" bestätigen? Ich hab das auch mit einem unserem Ausbildungsleiter (andere Filiale, anderes Bundesland) diskutiert, der Typ hock dort im Prüfungsausschuss. Er meint, daß das OK ist. Sie haben die "Ein-Buch-Regel" allerdings anders umgangen. Er hat gemeint, daß man einfach alle Fragen erstmal mit einem Buch (z.B. Westermann) versucht zu beantworten und dann das buch einpackt und 5 min später das andere Buch (z.B Gehlen)rausholt. Das ist jetzt kein scheiss, das hat der gute mann gemeint und falls sich jemand in München beschweren sollte, sollen wir den Typen an ihn weiterschicken. Ich werd das jedenfalls mit dem Einkleben machen. Ach ja, seine Tips,waren auch so: Datenbanken (möglicherweise SQL), Netzwerkplanung der selbe Schmarrn wie immer.. so na dann gebt mal euren Senf dazu. Zitieren
FrankG Geschrieben 22. April 2001 Geschrieben 22. April 2001 Hallo, soweit mir bekannt, darf in dem Tabellenbuch nichts geändert werden... (zumindest nichts handschriftliches). Eingeklebte Seiten wären mir etwas heiss nach meinen erfahrunden hört das tabellenbuch immer genau dort auf, wo es interessant wird... schade eigentlich aber vielleicht habe ich auch einfach auch das falsche.. gruß frank Zitieren
klecks Geschrieben 22. April 2001 Geschrieben 22. April 2001 hi, ich mache eine abschlussprüfung als it-sy in raum niedersachsen (osnabrück ) unser lehrer meinte das selbe.... wir dürfen uns notizen oder kopien in das tabellenbuch einfügen... solange wir die funktion des tabellenbuch nicht als nachschlage werk mit lösungen umfunktionieren... er meinte aber auch, dass wir sicherlich nicht jede frage (schon rein zeitlich) nicht im buch nachschlagen können... also ist das buch nur eine begrenzte hilfe... das meiste muss wohl im köpfchen stecken... viel glück euch alle... Zitieren
Oxymed Geschrieben 22. April 2001 Geschrieben 22. April 2001 Hast du vielleicht eine ISBN-Nummer des Gehlen Buches ?? Und vielleicht den GENAUEN Titeln ?? Thx Zitieren
Hinse Geschrieben 23. April 2001 Geschrieben 23. April 2001 Mmmmh, das wäre echt interessant zu wissen! P.S. Hi Frank...die Onlinewelt ist doch klein cu Hinse [ 23. April 2001: Beitrag editiert von: Hinse ] Zitieren
Benihurst Geschrieben 23. April 2001 Autor Geschrieben 23. April 2001 Hier die Info zu dem Buch. Tabellenbuch Informations- und Telekommunikatiostechnik Gehlen Verlag ISBN 3-441-92102-X also ich werds definitiv mit reinkleben machen, ich kopier ja sowieso nur seiten aus anderen Tabellenbüchern, die ja auch zur Prüfung zugelassen sind und damit denk ich sollte keiner Probleme haben. Ach ja, kann irgendwer bestätigen, daß das Buch für den Wirtschaft-Sozialkunde-Teil NICHT zugelassen ist? Bei uns kursieren da nämlich Gerüchte in dieser Form....wär ziemlich scheisse, dann muß ich ja den schmarrn doch noch lernen... Zitieren
Hinse Geschrieben 24. April 2001 Geschrieben 24. April 2001 Jups, zum WISO-Teil darfst Du das Buch nicht benutzen...! Hinse P.S. Weiß schon jemand wie es "offiziell" mit dem einkleben von Seiten aussieht? cu Hinse Zitieren
klecks Geschrieben 24. April 2001 Geschrieben 24. April 2001 ich nochmal... uns wurde gesagt, dass wir das tabellen-buch auch im wiso teil benutzen dürfen... sollte der aufpasser vorne etwas anderes sagen.. sollen wir darauf bestehen, mit verweis auf unserem lehrer, der im prüfungausschuß sitzt... punkt ;-) klecks Zitieren
Hinse Geschrieben 24. April 2001 Geschrieben 24. April 2001 Hör in diesem Punkt bitte mal genau nach?!?! Wir haben 100% die Anweisung, auch von der IHK, das wir das Teil nur in GH1+2 beanspruchen dürfen! Anders wäre WISO ja ein Klaks ;-) - - - -- - Ich habe heute morgen mal bei uns auf der IHK angerufen, die haben gemeint das man ins Tabellenbuch vorsichtshalber nichts hinzukleben darf, auch nicht wenn es aus anderen Tabellenbüchern stammt! Das ganze sollte man mit dem Prüfungsausschuss abstimmen...wie siehts bei den anderen aus? cu Hinse Zitieren
AStilos Geschrieben 24. April 2001 Geschrieben 24. April 2001 Also... nach sovielen Gerüchten habe ich mich selber schlau gemacht. Das wird wohl bei jeder IHK anders gehandhabt. Laut IHK Krefeld ( NRW ) darf das Buch auch im Wiso Teil benutzt werden. Im gegensatz zu anderen IHKs darf in dem Buch nichts verändert werden. Also sind eingeklebte Seiten nicht zulässig. Auserdem ist die Rede nur von einem Buch. Also, auch nicht eins in der Tasche und zwischendurch tauschen. Die IHK Krefeld lässt jedes Tabellenbuch zu. Egal welches. Die waren die Infos von der IHK Krefeld. ( Wobei ich sagen mus, richtig Ahnung hatten die auch nicht ) . Lassen wir uns überaschen. Zitieren
Dragon-Master Geschrieben 24. April 2001 Geschrieben 24. April 2001 Also was lernen wir daraus? Jeder IHK-Bezirk kocht seine eigene Suppe. Wer genau wissen will was es mit dem Tabellenbuch auf sich hat sollte bei seiner IHK anfragen. Nur die geben die verbindliche Auskunft. Aussagen wie "Mein BS-Lehrer hat gesagt dass...." und "ich hab gehört, dass ..." sind zum in die Tonne treten. Diese Leute haben nicht das geringste mit der Prüfung zu tun. Dragi Zitieren
fuppel Geschrieben 24. April 2001 Geschrieben 24. April 2001 Bei der IHK Münster sind auch alle Bücher erlaubt die man tragen kann, ofiziell allerdings nur ein Tabellenbuch. Zitieren
unwissender Geschrieben 24. April 2001 Geschrieben 24. April 2001 @Dragon-Master : Die Leute bei mir auf der IHK haben auch gesagt das ich den Prüfungausschuss fragen soll! ?!?!?!?1 :confused: Offiziell bei uns kein Buch zu WISO! Und keine eingeklebten Seiten (IHK SAARLAND) Zitieren
FrankG Geschrieben 24. April 2001 Geschrieben 24. April 2001 Tach, laut meiner einladung, die ich heute bekommen habe, darf das Tabellenbuch in teil 1 und 2 verwendet werden. in teil 3 NICHT (GILT FÜRS SAARLAND)... verwenden dürfen wir die beiden Tabellenbücher aus dem Schulunterricht... aber nur eins... Das Tabellenbuch soll natürlich unkommentiert sein... ich kleb den brockhaus dazu... gilt bestimmt als unkommentiert @Hinse: hast du auch schon urlaub ) ? Gruß Frank Zitieren
Hinse Geschrieben 24. April 2001 Geschrieben 24. April 2001 Genauso isses, das hat die IHK auch gemeint...eigentlich doch sehr Schade wenn es stimmt, das es in anderen Bundesländern verschieden gehandhabt werden darf! @FrankG Hab noch keinen Urlaub, wild am lernen hier auf der Arbeit ;-) Den Brockhaus? Du bist auch kein wenig unverschämt?!?! Da muss Dir bestimmt jemand tragen helfen...bei dem Schinken Aber das mit dem hineinkleben wäre echt genial, wenn dies offiziel erlaubt wäre! Hinse [ 24. April 2001: Beitrag editiert von: Hinse ] Zitieren
Benihurst Geschrieben 25. April 2001 Autor Geschrieben 25. April 2001 Also wenn ich das jetzt mal kurz zusammenfassen darf: - Ein Buch erlaubt - Einkleben von Seiten bei manchen IHK's möglich - Selber was dazu schreiben ("=kommentieren") erlaubt - Zusatz: Bestätigung von der IHK München, Tabellenbuch ist in WiSo nicht zugelassen. seh ich das jetzt richtig...ich glaub ich ruf persönlich nochmal bei der ihk münchen an...mal schauen, was die dazu sagen. ich hab echt keinen bock mehr mit dem saftladen, die könnten sich auch mal einig sein. naja mal schauen, was die morgen dazu sagen. ich werds auf jedenfall posten. Zitieren
Hinse Geschrieben 26. April 2001 Geschrieben 26. April 2001 Kommentieren ist NICHT erlaubt! cu Hinse Zitieren
Benihurst Geschrieben 27. April 2001 Autor Geschrieben 27. April 2001 mein letzter beitrag zu dem leidigen thema. hab mit der ihk münchen gesprochen und die haben gemeint, daß es vielleicht zu problemen führen kann, wenn man etwas in das tabellenbuch kommentiert. es ist aber von seiten der ihk keine stellungnahme auf die frage gekommen, ob es erlaubt ist oder nicht. ich hab ihm direkt die frage gestellt und es kam weder ein NEIN noch ein JA zurück. damit hat sich das thema für mich erledigt und ich ziehe es durch. ich kopiere mir seiten aus anderen Tabellenbüchern hinein. ende. Zitieren
Patricia Geschrieben 2. Mai 2001 Geschrieben 2. Mai 2001 Hallo! Auf meiner Einladung zur Prüfung steht auch, dass das Tabellenbuch nur in GA1 und GA2 benutzt werden darf, dafür egal welches. Die Aussagen stammen von der IHK Ostwesfalen Lippe/ Bezirk Paderborn (NRW). Also sieht es so aus, als habe wirklich jede IHK eine andere Meinung darüber. Zitieren
RudiRuessel Geschrieben 2. Mai 2001 Geschrieben 2. Mai 2001 Bei der IHK Dresden wurde mir gesagt, dass wir beide Tabellenbuecher (Gehlen + Westermann) gleichzeitig zur Pruefung benutzen duerfen. Is also regional immer unterschiedlich! Bye RudiR. Zitieren
RudiRuessel Geschrieben 2. Mai 2001 Geschrieben 2. Mai 2001 -- dropped -- [ 02. Mai 2001: Beitrag editiert von: RudiRuessel ] Zitieren
princess27 Geschrieben 3. Mai 2001 Geschrieben 3. Mai 2001 Alos ich bin Prüfling für Fi-sy und hier in Cottbus lässt die IHK nur das Tabellenbuch von Westmann im Originalzustand zu. Also nix mit einkleben oder so. Zitieren
Sachse Geschrieben 3. Mai 2001 Geschrieben 3. Mai 2001 ....in Sachsen können wie im November 2000 2 Bücher benutzt werden. 1. Westermann 2. Friedrich- Tabellenbuch Diese 2 Bücher habe ich im November zu meiner Prüfung in GH1+2 benutzen dürfen. Zitieren
Keks64 Geschrieben 3. Mai 2001 Geschrieben 3. Mai 2001 Was ist mit deiner Mail an mich Manja, hab nicht immer Zeit mir das ganze Forum durchzulesen? Zitieren
antibrain Geschrieben 4. Mai 2001 Geschrieben 4. Mai 2001 Könnt Ihr ein bestimmtes Tabellenbuch bzgl. Prüfung empfehlen..? bin ITSE in Hamburg.. Danke & schöne Grüße, Benjamin. Zitieren
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