Duster_de Geschrieben 24. April 2001 Geschrieben 24. April 2001 Man hat mir gesagt daß es nach Abspache mit dem Land, eine Einsichtnahme in die Prüfung geben würde. Mich würde ja schon interessieren, was ich da verhauen habe... Ist das möglich, hat jemand Ahnung davon? Greetz Duster
Eva Geschrieben 24. April 2001 Geschrieben 24. April 2001 Hi Duster_de, dem schriftlichen Antrag auf Einsichtnahme wird in der Regel schon entsprochen. Es könnte nur lange dauern, wenn viele Prüflinge Einsicht nehmen! Du könntest sicherheitshalber vorher die IHK anrufen und nachfragen! Viel Glück Eva
Dragon-Master Geschrieben 24. April 2001 Geschrieben 24. April 2001 Macht doch nicht immer alles so Kompliziert. Schiftlicher Antrag.... *kopfschüttel* Versuch es doch nicht gleich mit der Brechstangen-Methode. Ruf erstmal bei Deiner IHK an und frage ganz unbürokratisch, ob Du einsicht in die Prüfung nehmen kannst. Sollte sich die IHK querstellen oder Dir irgendwie blöd kommen, dann stellst Du einfach den schriftlichen Antrag. Sendest Ihn am besten per Einschreiben zur IHK. Darauf MUSS die IHK Dir Einsicht gewähren, da Du ein Recht auf Einsicht hast. Dragi
Eva Geschrieben 24. April 2001 Geschrieben 24. April 2001 Hi Dragi, bei uns in München haben sie einen schriftlichen Antrag verlangt! Es ging aber relativ schnell Wenn es telefonisch geht ist es sicher besser!
FrankG Geschrieben 24. April 2001 Geschrieben 24. April 2001 Warum alles von begin an so schlecht sehen erst mal die prüfung schreiben... und dann wirds schon klappen... wenn nich :eek: Gruß Frank
Dragon-Master Geschrieben 24. April 2001 Geschrieben 24. April 2001 Hi Eva, also bei uns hier in Oberfranken (IHK Bayreuth) war es überhaupt kein Thema die Einsicht per Telefon zu beantragen. Ich fand es auch sehr entgegekommend die Einsicht direkt im Anschluß an die mündliche Prüfung stattfinden zu lassen. Das hatte den Vorteil, dass ich den Prüfungsausschuß direkt vor Ort hatte und Ihn auch zu seinen Korrekturen fragen konnte. Ich wollte damit eigentlich auch nur ausdrücken, dass es oft viel besser ist einfach mal kurz anzufragen, und nicht wie ein Klassenkammerad von mir, am Tag nach der Prüfung gleich zum Anwalt zu rennen und die gesamte IHK verklagen zu wollen..... @FrankG: Klar sollte man erst die Prüfung schreiben und dann die Einsicht beantragen. Andersherum macht es wenig Sinn oder :confused: Aber mal im Ernst. Ich empfehle jedem die Einsicht. Der Prüfungsausschuß besteht nunmal auch nur aus Menschen, die sich irren können. Bei mir hat man schlichtweg vergessen 4 Punkte zur Summe zu addieren. Folge: um 0,1 besser in der Gesamtnote Dragi
Duster_de Geschrieben 25. April 2001 Autor Geschrieben 25. April 2001 Ich rede ja auch von meiner ZWP, welche ich im März geschrieben (verhauen) habe...
YTB Geschrieben 25. April 2001 Geschrieben 25. April 2001 Liegen da eigentlich von Ergebnisse vor? Hab immer noch nix von denen gehört. Gruß
Dragon-Master Geschrieben 25. April 2001 Geschrieben 25. April 2001 Bei der ZP bekommst Du doch eh den Aufgabensatz und die "Kontrolldurchschrift" mit. Eine Musterlösung findest Du auch irgendwo... und schon kannst Du herausfinden wo Deine Fehler liegen.... oder hab ich jetzt einen Denkfehler? Dragi
Duster_de Geschrieben 26. April 2001 Autor Geschrieben 26. April 2001 Und wieso hab ich keinen Aufgabensatz und Durchschlag????
Dragon-Master Geschrieben 26. April 2001 Geschrieben 26. April 2001 Bei Der ZP mußt Du doch nur das Blatt mit Deinen Antworten abgegen. Den Rest darfst Du behalten. Dragi
Vampire Geschrieben 27. April 2001 Geschrieben 27. April 2001 Es gab den "Ankreuzzettel" nicht mit. ich würd auch sehr gern wissen, was ich warum falsch gemacht hab...
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