Gary Geschrieben 22. April 2003 Geschrieben 22. April 2003 Hallo, ich wollte mich gleich mal informieren was passiert wenn ich in der Prüfung durchfalle! Ich hab es nicht vor !!!! trotzdem würde ich gerne wissen was passiert wenn dieses grausame Ereigniss eintritt! Mal angenommen ich würde jetzt in der Prüfung durchfallen und ich müsste sie in einem halben jahr wiederholen... Kann ich die Prüfung dann als "Externer" machen oder muss ich bei einem Ausbildungsbetrieb angestellt sein? Das Problem: Ich habe jeden Tag ca 4-5 Stunden Zugfahrt (hin und zurück)... Mein Ausbildungsbetrieb kümmert sich nicht um meine Ausbildung und ich will keinen Tag länger hierbleiben als umbedingt nötig! Also kann mir vielleicht einer eine "vernünftige" Antwort auf meine frage geben??? Muss ich bei der Nachprüfung in einem Ausbildungsverhältnis stehen oder nicht? Danke schonmal Gruss Gary Zitieren
Spoom Geschrieben 22. April 2003 Geschrieben 22. April 2003 Also wenn Du durchfällst, dann machst Du den 2ten Anlauf immernoch in Deiner Lehrzeit, weil diese ja bis September geht... MfG Spoom Zitieren
Sandrin Geschrieben 22. April 2003 Geschrieben 22. April 2003 Also wenn Du durchfällst, dann machst Du den 2ten Anlauf immernoch in Deiner Lehrzeit, weil diese ja bis September geht... ??? Du kannst den schriftlichen Teil ohne Ausbildungsbetrieb wiederholen. Wenn du aber im Prüfungsteil A (Projektarbeit, Präsentation, Fachgespräch) durchfällst, brauchst du einen Betrieb in dem du die Projektarbeit durchführen kannst. Zitieren
BigB Geschrieben 22. April 2003 Geschrieben 22. April 2003 ich meine man müsste auch beim Prüfungsteil A nur den Teil wiederholen, in dem man durchgefallen ist. Wenn z. B. die Präsentation ungenügend ist muss nur diese wiederholt werden. (brauch man dann dafür auch einen Betrieb??) Allerdings besteht halt auch die Möglichkeit, ein ganz neues Projekt durchzuführen, falls z. B. die anderen Noten nicht so berauschend sind. Zitieren
Gary Geschrieben 22. April 2003 Autor Geschrieben 22. April 2003 Original geschrieben von Spoom Also wenn Du durchfällst, dann machst Du den 2ten Anlauf immernoch in Deiner Lehrzeit, weil diese ja bis September geht... MfG Spoom hmmmm??? Wie kommst Du denn auf dieses Datum??? Meine Prüfung ist jetzt im Mai... ich dachte der 2te Anlauf wäre dann im November, oder irre ich mich da? Zitieren
BigB Geschrieben 22. April 2003 Geschrieben 22. April 2003 Original geschrieben von Gary ich dachte der 2te Anlauf wäre dann im November, oder irre ich mich da? das stimmt. die nächste Winterprüfung ist, wie jede Winterprüfung, im November. Zitieren
Gary Geschrieben 22. April 2003 Autor Geschrieben 22. April 2003 also wenn ich jetzt im mai durchfallen würde (angenommen im Prüfungsteil , dann müsste ich die schriftliche Prüfung im November machen, oder etwa nicht? Mein Ausbildungsvertrag läuft ja bis zum 31.8... aber der Prüfungsteil A (praktisch/mündlich) ist ja spätestens Ende Juli gelaufen! Kann ich dann Ende Juli zu meiner Firma sagen das ich die Prüfung als "externer" im Winter wiederholen will? Ich habe von meinem betrieb schon ein Schreiben bekommen... da steht drin das ich nach meiner Ausbildung nicht übernommen werde! Kann ich denn einfach so sagen das ich nach dem Prüfungsteil A kündige obwohl ich meine schriftliche Prüfung in den Sand gesetzt habe? Darf ich dann auch ohne Ausbildungsfirma den 2ten Anlauf machen??? soooooviel dumme Fragen... aber einer wird doch Bescheid wissen oder??? Gruss Gary Zitieren
BenNebbich Geschrieben 22. April 2003 Geschrieben 22. April 2003 ...du kannst kündigen mit einer frist von 4 wochen, sonst läuft der vertrag bis zum 31.8. ...an der november prüfung kannst du als externer teilnehmen. ...probleme kann es nur im teil a geben, denn du brauchst einen projektbetrieb. ...andererseits muss der betrieb dich auf deinen wunsch bis zum nächsten prüfungstermin weiterbeschäftigen. Zitieren
hades Geschrieben 22. April 2003 Geschrieben 22. April 2003 Original geschrieben von BenNebbich ...andererseits muss der betrieb dich auf deinen wunsch bis zum nächsten prüfungstermin weiterbeschäftigen. Das passende Formular nennt sich Aenderung(svertrag) zum Berufsausbildungsvetrag und ist bei der zustaendigen IHK erhaeltlich. Dort dann die Veraenderungen, in diesem Fall Verlaengerung der Ausbildung, eintragen und unterschrieben und mit Firmenstempel versehen bei der zustaendigen IHK einreichen. Zitieren
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